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Begründung zum Umzug!

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  #1  
Alt 10.07.2009, 15:04
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Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 33
Standard Begründung zum Umzug!

Hallo!

hoffe bekomm ein paar tipps von euch.

Und zwar bin ich unter 25 und bin schwanger, wohne derzeit bei meinen eltern und will nun den antrag auf umzug stellen.
kann mir jemand tipps geben wie ich es begründen kann das es auch 100%ig genehmigt wird?
wohne derzeit in einem 13 qm zimmer und werde dann aber nur aufstockend hartz 4 beziehen.

vielen dank...liebe grüsse
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  #2  
Alt 10.07.2009, 15:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Du hast natürlich einen Anspuch auf eine angemessene Wohnung sowie Erstausstattungskosten. Ohne wenn und aber. Zusätzlich auch Anspruch auf Mehraufwand für werdende Mütter.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 10.07.2009, 15:32
Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 33
Standard

ja das weiss ich ja...da die sich hier gern mal quer stellen wollt ich wissen ob es irgendwelche paragraphen gibt die ich gleich mit rein setzen kann damit sie erst gar kein wenn und aber aufbrngen können.
denn die sind ja der meinung das mir das erst nach der geburt bewilligt werden kann.
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  #4  
Alt 10.07.2009, 16:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
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Hallo!

Deine Schwangerschaft stellt einen s.g. schwerwiegenden Grund dar. Stell also unverzüglich den entsprechenden schriftlichen Antrag zur Übernahme von angemessenen Kosten für eine eigene Wohnung. Des weiteren kannst du auch einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Haushaltsgeräten stellen.
Lass dich keinesfalls vom ALGII-Amt abwimmeln oder vertrösten. Verlange den nächsten Vorgesetzten. Mach Druck, Willst du als Hochschwangere den ganzen Behördenkram erledigen, oder etwa mit einem Neugeborenen an deiner Seite?
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #5  
Alt 10.07.2009, 16:27
Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 33
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nein das auf keinenfall...der abgabetermin ist erst am 3.8....weil ich den alg1bescheid auch erst am 30.7. bekomm...hab mich so auch nicht abwimmeln lassen war 4 mal da bevor sie mir überhaupt heut erst den antrag raus gerückt haben.
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