Begründung zum Umzug!

  • Hallo!


    hoffe bekomm ein paar tipps von euch.


    Und zwar bin ich unter 25 und bin schwanger, wohne derzeit bei meinen eltern und will nun den antrag auf umzug stellen.
    kann mir jemand tipps geben wie ich es begründen kann das es auch 100%ig genehmigt wird?
    wohne derzeit in einem 13 qm zimmer und werde dann aber nur aufstockend hartz 4 beziehen.


    vielen dank...liebe grüsse

  • Hallo!


    Du hast natürlich einen Anspuch auf eine angemessene Wohnung sowie Erstausstattungskosten. Ohne wenn und aber. Zusätzlich auch Anspruch auf Mehraufwand für werdende Mütter.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • ja das weiss ich ja...da die sich hier gern mal quer stellen wollt ich wissen ob es irgendwelche paragraphen gibt die ich gleich mit rein setzen kann damit sie erst gar kein wenn und aber aufbrngen können.
    denn die sind ja der meinung das mir das erst nach der geburt bewilligt werden kann.

  • Hallo!


    Deine Schwangerschaft stellt einen s.g. schwerwiegenden Grund dar. Stell also unverzüglich den entsprechenden schriftlichen Antrag zur Übernahme von angemessenen Kosten für eine eigene Wohnung. Des weiteren kannst du auch einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Haushaltsgeräten stellen.
    Lass dich keinesfalls vom ALGII-Amt abwimmeln oder vertrösten. Verlange den nächsten Vorgesetzten. Mach Druck, Willst du als Hochschwangere den ganzen Behördenkram erledigen, oder etwa mit einem Neugeborenen an deiner Seite?

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • nein das auf keinenfall...der abgabetermin ist erst am 3.8....weil ich den alg1bescheid auch erst am 30.7. bekomm...hab mich so auch nicht abwimmeln lassen war 4 mal da bevor sie mir überhaupt heut erst den antrag raus gerückt haben.