Beiträge von ydnam

    hallo


    ich weiss nicht so recht in welches thema ich diesen thread schreiben soll.
    ich hab folgendes problem.
    ich bin GEZ befreit, also du den zuschüssigen bezug von alg 2.
    allerdings bekam ich jetzt eine rechnung von 112 euro die ich begleichen soll.
    das geld habe ich natürlich nicht . woher auch.
    habe also meine ganzen unterlagen durch gesehen und habe bemerkt das ich im februar vergessen haben muss diese beischeinigung zur GEZ zu schicken.
    nun rief ich eben an ob ich das denn noch nachreichen kann und er meinte nur , nein das gilt dann erst ab antragstellung und das läuft wohl dann alle halbe jahre von neuem an.


    hat er recht? kann ich da was machen?
    wäre wirklich sehr sehr dankbar über hilfreiche tipps


    gruss mandy :)

    ich hoffe ihr könnt mihc verständlich aufklären.


    so ganz komm ich nicht mit zu recht was nun wo angerechnet wird...
    also ich bekomme derzeit elterngeld über 450 euro
    dann bekomm ich den unterhaltsvorschuss von 133
    und das kindergeld von 184
    zusätzlich bekomm ich vom amt die miete bezahlt von 320 euro
    und noch zusätzlich ein bisschen durch den alleinerziehenden-mehrbedarf.


    nun wird das kindergeld und der unterhaltsvorschuss ja für mein kind angesehen, somit musste ich für sie wohngeld beantragen wozu ich aber noch keinen bescheid habe.


    meine eigentlich frage ist nun, das ich gehört hab das 300 euro vom elterngeld anrechnungsfrei sind...heisst das somit das ich 300 euro im monat mehr habe wovon mir nichts abgezogen wird?das quasi nur die 150 davon angerechnet werden auf das hartz4?


    so ganz steig ich da echt nicht mehr durch...:(
    hoffe auf eure antworten danke

    hallo


    also folgendes problem.
    meine schwester ist 18 und schwanger...da ich selbst letztes jahr mit 22 mein baby bekommen hab weiss ich ihr ab der 12. woche mehrbedarf zu steht und ebenfalls eine wohnung wenn das baby da ist, da sie noch bei meinen eltern lebt.aber das gesetz für unter25 jährige nicht auf schwangere kinder im haushalt der eltern angenommen werden darf.


    sie würde dann ebenfalls erstaustattung usw. beantragen.
    und ich würde mit ihr zu mutter-kind-stiftung gehen


    nun aber meine frage...ihr freund, der papa des babys, ist 21. dürfte der dann mit dort einziehen?würde ihm dann auch etwas zu stehen?oder dürfte meine schwester nur allein leistungen beziehen?
    er ist in der ausbildung, hat aber auch schon eine abgeschlossen.
    meine schwester würde ihre ausbildung unterbrechen.


    könnt ihr mir helfen?


    vielen lieben dank

    Hallo!


    Ich werde nun ab anfang dezember elterngeld beziehen und habe jetzt von jemand gehört das dies nicht auf das hartz 4 angerechnet wird?
    also ich hätte etwas über 450 euro wenn die berechnung stimmt.
    und diese besagte person meinte das hätte ich das erste jahr dann zusätzlich...
    stimmt das?


    vielen dank für antworten

    Hallo!
    weiss nicht ob das der richtige ort ist dies zu fragen,wenn nicht einfach drauf hinweisen.


    und zwar, war ich letzte woche beim A-Amt um nach dem aufhebungsbescheid vom alg1 zu fragen(zwecks mutterschaftsgeld)
    da sagte mir die dame das am 20./21. eine zwischenzahlung gemacht wird und mir mein anspruch bis einschliesslich 21.10. überwiesen wird, heut haben wir nun bereits den 26.
    ist doch nicht mehr normal oder?


    vllt kann mir jemand helfen.vielen dank mfg

    Hallo!
    ich hab mal eine , denke ich, unkomplizierte frage;)


    gibt es eine bestimmte summe die einem für die babyerstaustattung gewährt wird?
    zumindest von der arge?
    den rest hab ich beim gesundheitsamt beantragt.
    bekomme den bescheid erst in knapp 1 1/2 wochen, schaue natürlich aber schon ständig nach möbeln usw. :)


    deswegen wüsst ich gern in welchem rahmen ich mich halten muss, wenns sowas gibt...


    vielen lieben dank schon mal


    achso und vielleicht als hilfe ich komme aus sachsen-anhalt

    ok das werd ich tun danke schön erstmal.
    was würde es noch für möglichkeiten geben das die das raus bekommen haben?
    zu mal ich mit denen posttechnisch nichts zu tun hatte in demganzen halben jahr,also hätten sie es nciht mal über den nachsende antrag raus bekommen können.
    versteh das nicht...:confused:

    Um ehrlich zu sein hier steht nix von irgendeinem Paragraphen.
    dort steht nur zahlungsaufforderung.
    oben rechts im brief steht eben Regionaldirektion Berlin_Brandenburg Forderungsmanagement
    Mein zeichen usw.
    und dann steht drin: sie haben folgende zahlungsverpflichtungen:
    Forderung: Leistung für Unterkunft und Heizung
    Bescheid 28.8.09
    Forderung: leistung für Unterkunft und Heizung
    Bescheid 01.07.09
    Forderung Leistungen zur sicherung des lebensunterhalts
    Bescheid 26.01.09


    und wie gesagt ich habe den letzten antrag im januar bewilligt bekommen somit lief das ganz zum 31.6.(oder 30.6.) aus, habe somit keinen bescheid vom 1.7. und auhc nicht vom 28.8.


    ja habe einen nachsendeantrag gestellt,ich dachte ja auch das die das so nicht mit bekommen.


    wie kann ich denn gegen etwas wiederspruch einlegen wenn ich nicht genau weiss gegen was?durch den fehlenden paragraphen.


    aber danke schon mal das du mir helfen magst:)

    Hallo!


    Habe in Berlin Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten und der letzte Bescheid war vom 26.1.09
    Danach habe ich in Berlin keinen weiteren Antrag gestellt, sondern in einer anderen Stadt.
    Habe somit aber trotzdem das gewährte halbe Jahr noch in berlin gelebt, hab nur meine post wo anders hin schicken lassen, da ich etwas seltener da war als vorher und ich viel post bekomme.
    Habe ja somit auch nur eine ummeldebescheinigung von Juli 09, weil ich dann auch erst umgezogen bin.
    nun hab ich einen brief im briefkasten gehabt wo ich denen über 700 euro für das halbe jahr zurück zahen soll.
    nur eigentlich muss ich das doch nicht.oder?


    mfg und danke

    das schriftstück liegt denen bereits vor und der rest ist beantragt...
    bin eben nur unsicher ob die sich wieder um entscheiden können...ich brauch den antrag auch fürs gesundheitsamt wo der rest fürs baby beantragt ist die brauchen ja den bescheid und das ganze zieht sich immer mehr in die länge...in 1 1/2 ist ja der mutterschutz schon ran.

    nein, die zusage zur wohnung also das sie angemessen ist hab ich schriftlich...das wurde zwischendurch nach druck von mir geprüft da die wohnung nur begrenzt zu haben war.
    aber kommt es denen denn wirklich auf 3 monate an? zu mal ich nun schon unterschrieben hab und das ja auch nich wirklich rückgängig zu machn ist

    wollte ihn ja persönlich abgeben, hätte da auch den ganzen tag verbracht wenn es hätte sein müssen, aber die nette tante vom empfang meinte zu mir für u25 muss das zur regionalleitung und da kann man eben nicht so einfach hin. werd morgen auf jedenfall nochmal anrufen.
    danke

    so langsam bin ich wirklich am verzweifeln mit der arge!!!:mad:


    nochmal kurz die vorgeschichte...bin 22 jahre alt, schwanger und wohne übergangsweise seit 2 monaten bei meinen eltern.
    hab vorher 3 jahre allein gelebt und bin nun zuück in die heimatstadt gezogen, eben wegen der schwangerschaft.
    hatte einen antrag auf alg2, sowie einen antrag auf auszug und erstlingsausstattung usw. gestellt.


    hatte der arge in wohnungsangebot vorgelegt was als durchaus angemessen angesehen wurde, bin dann auch nochmal mit dem mietvertrag zu einer bearbeiterin um diese zu fragen so bald die wohnung angemessen ist ob ich den mietvertrag unterschreiben kann. ihr wort war eindeutig ein JA
    ich also zum vermieter um alles dingfest zu machen, vertrag läuft ab 1.9. und abtretungserklärung und alles weitere wurde bei der arge eingereicht.
    nun bekam ich am freitag einen brief in dem stand, das ich doch nochmals einen antrag auf umzug stellen soll mit einer erklärung der eltern warum ich dort nicht bleiben kann.
    ich denen das ganze also nochmals erklärt heute das ich schwanger bin in 7. monat, das ich mit meiner schwester in einem 13qm zimmer wohne,ebenfalls hab ich geschriebe das ich eine bearbeiterin gefragt hab und diese mir zustimmte zu unterschreiben. und es ja auch diesen paragraphen gibt in dem steht das das normale gesetz nicht auf ein kind das schwanger ist angewendet werden kann.
    nur jeder wieder spricht mir in der hinsicht, das das erst gilt wenn das baby da ist.
    nur hängt ja alles an diesem schreiben was ich heut aufgesetzt hab. wenn das nicht bewilligt wird, weiss ich nicht wie ich die miete zahlen soll, dann bekomm ich keinen schwangerschafts mehrbedarf, keine erstlingsausstattung nichts. dann müssten meine eltern den antrag stellen.nur dann würde ich nichts bekommen da sie zu viel verdienen.
    jetzt muss ich wieder warten bis das die regionallleitung durch gesehen hat.
    ich weiss nicht was ich machen soll.wie lang dauert es bis es da angekommen ist???kann mir jemand helfen??? kann man da überhaupt noch was machen?:(
    ich hab schon sämtliches zeug zum renovieren gekauft und wollte dieses we anfangen.
    nur jetzt muss ich ja warten was die arge sagt...


    danke im vorraus

    hallo!


    kurzfassung der vorgeschichte: bin unter 25, übergangsweise bei meinen eltern und schwanger.
    nun wurde mir ein umzug in die entsprechende wohnung genehmigt, also als angemessen angesehen und ich hab den mietvertrag unterschrieben und sofort beim amt eingereicht.
    heute hatte ich aber einen brief im briefkasten in dem stand:


    -Sie sind unter 25 Jahre alt und leben derzeitig im Haushalt der Eltern, demzufolge ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Zustimmung zum Umzug zum eigenen Wohnraum stellen.


    -Begründet durch diesen Antrag wird eine Stellungnahme ihrer Eltern benötigt, ob es auch möglich, wäre, dass Sie im Haushalt Ihrer Eltern wohnen bleiben und wenn nicht, was dagegen spricht.


    -Über den Antrag auf Leistung nach dem SGBII kann nur entschieden werden, wenn Sie, vorausgesetzt Ihrem Antrag auf eigenen Wohnraum wird zugestimmt, einen eigenen Mietvertrag vorlegen können, da Personen, die im Haushalt der Eltern wohnen nicht berechtigt sind einen eigenen Antrag zu stellen.
    Dies bedeutet, dass wenn Sie bereits jetzt ihre Hilfebedürftigkeit im Haushalt ihrer Eltern geltend machen wolleb, dass dann nur ihre Eltern berechtigt sind einen Antrag auf Leistungen zu stellen, sodass Sie dann ggf. mit ihren Eltern zusammen Leistungen erhalten können.


    so ganz verstehe ich das nicht, denn ich hab alles eingereicht, sämtliche anträge und wie gesagt für mich ist es nicht zutreffend da ich ja schwanger bin, nun schon im 7. monat...und ich kann nich noch 2 monate warten bis ein umzug zu standen kommt.


    hoffe bekomm hilfreiche antworten danke

    hab glück und hab eine wohnung bei einer genossenschaft gefunden die dies als angebotswohnung angeboten hat, somit hat man keine anteile zu zahlen, man muss nur selbst tapezieren und so aber selbst dafür gab es gutscheine vom vermieter.also könnt es nicht besser sein.:)

    ne die erstausstattung bekomm ich nicht mehr, habe ja schon mal allein gewohnt 3 jahr lang.
    und die ganzen anderen sachen sind schon beantragt.
    der antrag ist schon seit 3 wochen beim jobcenter...hatte nur wegen dem mietangebot gedrängelt und dann hatten die mir das genehmigt aber vom rest hab ich immer noch keinen bescheid.
    aber dann bin ich beruhigt und freue mich morgen zu unterschreiben danke :)

    hallo!
    ich bin unter 25, lebe zur zeit übergangsweise bei meinen eltern und bin schwanger.
    da ich unter 450 euro alg1 bekomme, musste ich zuschüsse vom jobcenter beantragen.
    und eben auch den antrag für die eigene wohnung bzw. für den umzug.
    an sich will ich auch keine umzugskosten erstattet haben.
    ich bin mir eben nur unsicher ob ich noch etwas beachten muss bewvor ich morgen unterschreibe oder ob die genehmigung zum umzug so ok ist.

    hallo!


    war jetzt beim jobcenter und habe den umzug in eine eigene wohnung erlaubt bekommen.
    nun würde ich morgen den mietvertrag unterschreiben.
    ist es denn auch sicher das die kosten übernommen werden?
    oder muss ich trotz erlaubnis noch was beachten?
    bekomme ja nur arbeitslosengeld 1.


    mfg und danke im vorraus ydnam