umzug gestattet und nun?

  • hallo!


    war jetzt beim jobcenter und habe den umzug in eine eigene wohnung erlaubt bekommen.
    nun würde ich morgen den mietvertrag unterschreiben.
    ist es denn auch sicher das die kosten übernommen werden?
    oder muss ich trotz erlaubnis noch was beachten?
    bekomme ja nur arbeitslosengeld 1.


    mfg und danke im vorraus ydnam

  • Hallo!


    Zitat

    bekomme ja nur arbeitslosengeld 1.


    Das ist dann sehr verwunderlich, warum denn nun das Jobcenter eine Erlaubnis zum Umzug gegeben hat. Ein ALG1-Empfänger wird eigentlich vom Arbeitsamt betreut und es bedarf keinerlei Genehmigungen zum Zwecke des Umzuges. Zudem stehen dir als ALG1_Empfänger keine finanziellen Hilfen für für einen Umzug zu.
    Oder lebst du in einer Bedarfsgemeinschaft?

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • hallo!
    ich bin unter 25, lebe zur zeit übergangsweise bei meinen eltern und bin schwanger.
    da ich unter 450 euro alg1 bekomme, musste ich zuschüsse vom jobcenter beantragen.
    und eben auch den antrag für die eigene wohnung bzw. für den umzug.
    an sich will ich auch keine umzugskosten erstattet haben.
    ich bin mir eben nur unsicher ob ich noch etwas beachten muss bewvor ich morgen unterschreibe oder ob die genehmigung zum umzug so ok ist.

  • Hallo!


    Na wenn du was vom Jobcenter bekommst, dann kannst du einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen. Je nach Landkreis gibt es da bis zu 1500 €. Zudem erstatten die dir auch Umzugskosten. Aber das ist meistens nur das Geld für einen Miet-LKW.
    Und denke auch daran, das du dann auch Anspruch auf Babyerstausstattung hast. Kinderwagen, Kinderbett, Babysachen, Umstandskleidung u.s.w.
    Also unterschreiben kannst du den Mietvertrag, ist ja schließlich genehmigt. Aber du solltest auch gleich die anderen Anträge bei der Arge einreichen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • ne die erstausstattung bekomm ich nicht mehr, habe ja schon mal allein gewohnt 3 jahr lang.
    und die ganzen anderen sachen sind schon beantragt.
    der antrag ist schon seit 3 wochen beim jobcenter...hatte nur wegen dem mietangebot gedrängelt und dann hatten die mir das genehmigt aber vom rest hab ich immer noch keinen bescheid.
    aber dann bin ich beruhigt und freue mich morgen zu unterschreiben danke :)

  • hab glück und hab eine wohnung bei einer genossenschaft gefunden die dies als angebotswohnung angeboten hat, somit hat man keine anteile zu zahlen, man muss nur selbst tapezieren und so aber selbst dafür gab es gutscheine vom vermieter.also könnt es nicht besser sein.:)