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#1
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Ich bin Hartz IV Empfänger und lebe zusammen mit meiner Lebensgefährtin und meinem 14 jährigen Sohn zusammen, nun habe ich demnächst einen Job in Aussicht wo ich 1200,- Euro Brutto also ca. 900,- Euro auf der Hand verdiene, Miete zahlen wir 400,- Euro warm. Bis zur Arbeit fahre ich Hin.- und Zurück insgesamt 40 km, also ca. 130,- Euro monatlich. Nun zu meiner Frage, bekommt meine Lebensgefährtin dann noch Geld vom Amt, und was ist mit der Krankenkasse, muß sie ihre Beiträge dann selber bezahlen, und was ist mit dem Kindergeld wird das auch irgendwie angerechnet?
lg. fraco |
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#2
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Da ihr eine BG seid und auch bleiben werdet, solang deine Lebensgefährtin Anspruch auf ALG II hat, wird dein Einkommen von den Leistungen abgezogen.
grobe Berechnung: ...316 € für dich (generell gerechnet) + 316 € für deine Lebensgefährtin + 281 € für deinen Sohn = 913 € Regelleistungen ich gehe mal davon aus, dass die 400 € bereits von der Arge zur Zeit gezahlt werden, also als angemessene Wohnung anerkannt sind. Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf deiner BG von 1313 € Als Einkommen gibst du folgendes an: ...900 € Arbeitslohn .. xxx € Kindergeld (schätzungsweise 157 €?) Gesamteinnahmen deiner BG ca. 1057 € Dieser Betrag wird von dem Gesamtbedarf abgezogen, damit ergibt sich, dass deine Lebensgefährtin schätzungsweise weiterhin ALG II bekommen wird. Genaures kann man erst errechnen, wenn genaue Zahlen vorliegen, da die Differenz (250 €) zu gering ist, um sicher sagen zu können, dass es so sein wird.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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Vielen Dank für die umfangreiche Antwort, auch sehr genau geschätzt. Kindergeld bekommen wir 154,- Euro und Miete wird 379,- Euro abgezogen.
Das sieht ja dann für mich auch nicht besser aus, wir haben jetzt 1038,- Euro ohne Kindergeld (davon wird die Miete noch abgezogen), und wenn ich arbeite habe ich ca. 1150,- Euro (und davon muß das Fahrgeld gezahlt werden. Ich werde den Job warscheinlich trotzdem annehmen (Callcenter) Ist denn beim Wohngeld noch was zu machen? Gruß fraco |
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#4
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Beim Nettogehalt von 900 € besteht kein Anspruch mehr auf Wohngeldzahlungen
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#5
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das einkommen muss noch bereinigt werden, so dass ihr noch mehr alg II bekommt
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#6
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@advocat:
er schrieb von ca. 900 € netto und ich von grober Rechnung... um genauer zu rechnen muss man auch genaue Zahlen haben. Dann können auch Einkommen bereinigt werden.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#7
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und ich sagte, dass die ca. 900 netto noch bereinigt werden und er mit ziemlicher sicherheit mehr bekommen wrid
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#8
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ist doch schon gut
- ihr habt mir sehr geholfen. Wenn wir (Familie) unter dem Strich mehr haben wenn ich arbeite, dann lohnt sich das ja auch.gl. Grüße an euch und danke für eure Hilfe P.S. das Forum ist eine sehr große Hilfe |
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