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#1
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Hallo zusammen
ich habe dieses Jahr eine Betriebskostenrückzahlung von 53.96? erhalten sprich es ist ein Einkommen. Nun möchte aber das Arbeitsamt das ich die 53,96? an sie zurückzahle. Da sie mir ja die Miete zahlen bzw einen Teil davon. Nun meine Frage Als Hartz4 Empfänger kann ich ein Einkommen von 100? haben ohne das es angerechnet wird. Also kann ich das doch als Einkommen zählen. Da ich ja dafür gewirtschaftet habe sprich ich habe gespart das ich eine Gutschrift bekomme. Was sagt ihr dazu. Also ein Anwalt meinte das es durchaus möglich ist mit diesem Widerspruch gegen die Rückzahlung durchzukommen PS: Glaube ich habe mich im Forum geirrt. Könnte mich bitte jemand von den Mods ins Richtige verschieben.
Geändert von Sandra (11.10.2007 um 17:42 Uhr) |
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#2
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Hallo,
Ich bin kein Jurist aber nach meinem Verständnis kann diese Rückzahlung nicht als anrechnungsfreies Einkommen angerechnet werden. Die Nebenkosten werden als Vorauszahlung nach Schätzwerten geleistet, diese wurden durch die Arge an den Vermieter gezahlt und dementsprechend wird die Arge auch die durch sie zuviel geleisteten Zahlungen zurückfordern. |
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#3
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Also das ist jetzt echt ein Hammer.
Da geht die ARGE hin und will die Kohle wieder haben, die sie auch gezahlt hat. So eine Unverschämtheit. Nur zum besseren Verständniss: Freibeträge hat man dann, wenn man ARBEITEN geht (das ist die Geschichte, die die ganze Freizeit kaputt macht) Also ich hab hier ja schon so einiges gelesen, aber das ist die Krönung........ |
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#4
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Zitat:
PS:Ich weiß sehr wohl was Arbeit ist Zitat:
Geändert von Sandra (12.10.2007 um 17:11 Uhr) |
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#5
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Hallo!
Wenn Du schon so schön zietierst, dann solltest Du Dir vielleicht mal die Mühe machen auch zu verstehen , was Du da zitierst. Wenn da etwas von "Einkommen aus Vermietung und Verpachtung" dann ist damit gemeint, daß das Einkommen gemeint, daß z.b. jmd. erwirtschaftet,der eine kleine Eigentumswohung vermietet. Die Differenz aus einer Vorauszahlung und der endgültigen Abrechnung ist doch kein Einkommen im Sinne des Gesetzes... LG Laetitia |
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#6
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Zitat:
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#7
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OK. Wenn Du die Miete und die Heizkosten etc. teilweise selber zahlst, musst Du ja noch anderes Einkommen haben ( außer der Rückzahlung) .. Wenn Du damit insgesamt aber über der Grenze liegst würde es doch passen oder?
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#8
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Sorry, aber das Editieren klappt bei mir aus unerfindlichen Gründen nicht..
Also: um zu wissen ob Die ARGE das Einkommen aus Betriebskostenrückzahlung anrechnen kann , musst Du halt schauen, ob Du nicht schon insg. über der Grenze von 100 Euro liegst.... Alles was darüber ist kann dann nach meinem Verständnis angerechnet werden...und dementsprechend eine Rückzahlung gefordert werden... |
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#9
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Nein ich habe kein weiteres Einkommen außer wie oben erwähnt Kindergeld und Unterhalt. Nur zahlt die ARGE mit glaub ich nur 288€ statt der kompletten Miete von 314,68€ aber wie gesagt genau weiß ich nicht was sie zahlen. Aber sie zahlen halt nur die Kaltmiete.
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#10
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Bei der Berechnung Ihrer Leistung werden Regelsatz, Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten gewährt, sowie evtl. Mehrbedarfe.
Davon wird das Einkommen wie Kindergeld und Unterhalt abgezogen. Die ARGE zahlt also sehr wohl die Miete. Im übrigen gibt es den Freibetrag von 100 ? nur für mühevolles Einkommen, sprich ARBEIT. Sich eine Nebenkostenerstattung wegen Sparsamkeit selbst zuzuschreiben und als Einkommen zu sehen ist wirklich bemerkenswert. Herzlichen Glückwunsch |
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