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Betriebskostenrückzahlung

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  #11  
Alt 13.10.2007, 14:36
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Beiträge: 444
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Hallo!

Genauso sehe ich es auch: die ARGE zahlt dann sehr wohl die gesamte Miete inkl. Heizkosten. Kosten für Kochen, Strom etc. muss man immer selber vom Regelsatz bestreiten... Und wenn die in der Warmiete enthalten sind ist es klar,daß die ARGE sie nicht zahlt!
Also hat mein Vorschreiber Recht: der Freibetrag von 100 Euro gilt für den Fall, daß man nebenher arbeitet (z.B. auch 1 Euro-Job) und dient als Anreiz damit die Leute überhaupt was tun.

Also hat die ARGE sehr wohl auch das Recht die Differenz zwischen den Vorauszahlung, die sie geleistet hat und der tatsächlich nötigen Zahlung zurückzufordern.

Zudem müsste aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen, wo der Überschuß herkommt. Von den Heizkosten ( wäre aufgrund des milden Winters serh gut möglich) ...

Wenn Du nicht weisß was die ARGE genau bei Dir zahlt, wie wäre es wenn Du einfach mal in Deinen Bescheid schaust ? Und wenn Du dann immer noch nicht weißt, daß die ARGE nie die gesamte Warmmiete zahlt , dann hilft ein Blick in den Infoteil des Forums.

Und wenn Du es dann immer noch nicht glaubst kannst Du mal hier schauen Da wird ganz deutlich gesagt, daß der Freibetrag für Erwerbseinkommen gilt!!!! Und das Nachzahlungen von Nebenkosten nicht anrechnungsfrei sind - aber auch kein Einkommen im Sinne des Freibetrages...

LG Laetitia

Nur gut, daß Du genau weisßt welchen Anwalt Du fragen kannst , wenn Du schon nciht weißt was die ARGE dir zahlt und warum.....( Ironie aus) Vielleicht solltest Du Dich erstmal richtig informieren....
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  #12  
Alt 13.10.2007, 14:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 444
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Sorry der LInk ist hierhttp://www.kanzleimitte.de/sozialrec...egen-_231.html
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  #13  
Alt 14.10.2007, 11:30
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Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 80
Daumen hoch

Hallo Laetitia,

ich hab die Hoffnung schon fast aufgegeben, dass hier jemand mal wirklich sinnvolle Beiträge schreibt und nicht nur Hilfestellung gibt, wie man am schnellsten zum Anwalt und/oder Sozialgericht rennt bzw. den Staat bescheißt. Herzlichen Dank und meine Hochachtung dafür.

Nur eine Kleinigkeit: Ein 1-Euro-Job ist grundsätzlich anrechnungsfrei, so dass der Freibetrag dort nicht zum tragen kommt. Das Geld aus einer solchen Beschäftigung fließt in voller Höhe dem Leistungsempfänger zu.

Herzliche Grüße

Glücksfrosch
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