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Bin ich bafoeg berechtigt?

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  #1  
Alt 09.03.2010, 04:05
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Beiträge: 1
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Ich bin 23 Jahre alt, habe Sekundarabschluss I und eine abegschlossenen Berufsausbildung.Bin seit 2 Jahren im Berufsleben und wuerde jetzt gerne das Abitur nachholen. Bin bereit meinen Job dafuer aufzugeben. Wer zahlt jedoch dann meine Wohnung?Habe ich Anspruch auf Bafoeg? Meine Eltern sind getrennt, mein Vater ist Rentner. Habe kaum Kontakt...also wie sieht es damit aus? Wer kann mir da weiterhelfen? Lg

Geändert von Iniii (09.03.2010 um 04:19 Uhr)
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  #2  
Alt 09.03.2010, 13:05
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Beiträge: 352
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Hallo Iniii,

die Antwort auf deine Frage "Wer zahlt jedoch dann meine Wohnung?" ist einfach: "Niemand". Zumindest nicht per se.

Wenn du auf eigenen Beinen stehst und damit Gesellschaft alles getan hat, um dir einen guten Start zu ermöglichen, wirst du nicht per se gefördert, alles hinzuwerfen, um nochmal was Neues zu machen.

Aber: Du hast ggf. Anspruch auf Bafög. Ob du davon deine Wohnung bezahlen und leben kannst, ist aber relativ unwahrscheinlich. Wenn du jedoch kein Problem hast, nebenbei noch weiter zu arbeiten, wird das schon.

Mehr dazu: http://www.sozialleistungen.info/con...es-bafoeg.html

Grüße,
Joachim
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  #3  
Alt 15.03.2010, 08:17
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Beiträge: 5
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@ JoachimM

"die Antwort auf deine Frage "Wer zahlt jedoch dann meine Wohnung?" ist einfach: "Niemand". Zumindest nicht per se."

Ich möchte nicht unhöfflich sein, aber wenn man keine Ahnung von der Materie hat, dann sollte man einfach mal ruhig sein und hier nicht dir Zukunftspläne von jungen Menschen kaputtmachen, nur weil man evt selber die Chance nicht hatte!

@Iniii
Ich freue mich das du dich zu dem Schritt entschlossen hast. Ich bin selber 22 Jahre und hab letztes Jahr meine Fachhochschulreife gemacht. Mit dem Bafög verhält sich das folgendermaßen. Du bist natürlich Bafög berechtigt. Nur gibt es im Bafög Gesetz und den dazugehörigen Verwaltungsvorschrifften gewisse Unstimmigkeiten. Da ich genau den gleichen Background habe wie du kann ich dir das auch mit 100%iger Sicherheit sagen.

Du musst den Bafög-Antrag ganz normal stellen. Dann wird (wegen den Verwaltungsvorschrifften) standardmäßig das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt und der anrechenbare Anteil gegen deinen Basisfördersatz gegengerechnet. Das was unterm Strich übrig bleibt sollte dein Bafög sein. Doch...

Jetzt wirds etwas kompliziert: Da du dich ja in deinem speziellen Fall im 2. Ausbildungsgang befindest, sind dir deine Eltern (Mutter und Vater) nicht mehr Unterhaltspflichtig. Das bedeutet, dass das Bafögamt auch keine Grundlage hat dir irgendwas vom Bafög abzuziehen. ergo bekommst du volles Bafög... leider musst du das dem Bafögamt erstmal sagen und gegen den Bafögbescheid einspruch erheben, weil dein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ersteinmal als bestehend angenommen wird(Verwaltungsvorschriften). Erst wenn du per "Antrag auf Vorausleistung" dem Bafögamt mitteilst, das dir deine Eltern nichts Zahlen( weil sie es ja auch nicht mehr müssen) übernimmt das Bafögamt den Anteil der Eltern (quasi volles Bafög) und prüft ob die Eltern Unterhaltspflichtig sind (sind sie ja in deinem Fall nicht)! Und selbstverständlich bekommst du auch einen Zuschuss für deine Wohnung. Das heißt, wenn du dich selber Krankenversichern musst(ich denke aber das geht bei deinen Eltern, weil ich nicht denke das sie privat versichert sind) , bekommst du 590€, wenn nicht halt 65€ weniger. Aber das wird ja noch im Oktober erhöht!

Ich habe das mit meinem Anwalt durchgesprochen gehabt und es hat damals bei mir alles gestimmt. Wie gesagt hab genau den gleichen Weg hinter mir. Wenn du willst kann ich dir auch Material zukommen lassen, indem du nocheinmal alles nachlesen kannst. Bei Fragen melde dich bitte.

Ich hoffe ich konnt dir helfen.

lg replay
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