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#1
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Hallo,
zu meiner Person: Ich bin 57 Jahre alt und beziehe bis zum Ende diesen Monats ALG I. Ab November bin ich dann bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend ohne Leistungen gemeldet. Ich habe vier Kinder: zwei von ihnen gehen arbeiten und die anderen beiden studieren. Jetzt zur Meiner Frage: Muss ich nun ALG II beantragen? Ist das meine Pflicht oder kann ich darauf auch verzichten ALG II zu beantragen. Wenn ich darauf verzichte, muss ich irgendwelche nachteilige Konsequenzen fürchten (Rentenversicherung etc.)? Meine Kinder haben sich dazu bereit erklärt mich finanziell zu unterstützen. Meint ihr, ich solle dem Arbeitsamt mitteilen, dass meine Kinder mich unterstützen wollen oder interessiert die das nicht? Gruß Ranjid |
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#2
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Hallo,
das Arbeitsamt freut es natürlich wenn du keine Leistungen in Anspruch nehmen willst. Benachteiligungen hast du nicht zu befürchten, aber ihr solltet gründlich überlegen ob deine Kinder finanziell in der Lage sind dich zu unterstützen. Du bist nicht krankenversichert und musst dich Pflichtversichern. Die Arge zahlt eine Pauschale in die Rentenkasse ein, vielleicht solltest du privat vorsorgen. |
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#3
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Hallo!
Tja, also allein wg. der krankenversicherung würde ich mich melden.... Soweit ich weiß musst Du Dich versichern und wenn das nicht über die ARGE läuft wird die KK von Dir den Mindestbeitrag für Freiwillig Versicherte haben wollen. Sind mal so eben um die schlappe 590 Euro... Können Du oder Deine Kinder sich das wirklich leisten??? Ich denk mal für die zukünftige Rente könnte es auch von Nachteil sein, denn Du hast dann ja nette Lücken in Deiner Versicherungslaufbahn die die Rente nach unten bringen werden... Also ich an Deiner Stelle würde es beantragen - Deine Kinder können Dich doch trotzdem unterstützen wenn sie das möchten...Mal Deine Einkäufe bezahlen etc. Denke daran : jeder regelmäßige Zahlungs-Eingang auf deinem Konto ist Einkommen das angerechnet wird.... LG Laetitia |
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#4
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meine meinung ist wenn du eingezahlt hast dann beantrage es ruhig.
nicht das es irgendwann ärger gibt und dir deine kinder vorhalten das sie dein leben finanzieren. man weis ja nie sicher ist es unangenehm wenn man selbst nicht dzu in der lage ist finanziell auf eigenen beinen zu tehen aber du bist alt genug und weisst wie schwer das manchmal ist |
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#5
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Nachtrag...
die freiweillige Versicherung bei den staatlichen Kassen beträgt nicht 590€ sondern zwischen 160 und 200€ |
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#6
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Wenn das wirklich so ist ,dann ist ja gut!
Ein Bekannter muss allerdings 590 Euro zahlen, da er eben kein ALG 2 erhält und daher angenommen wird er sei selbstständig... Und das ist nun mal der geringste Beitrag in der GKV für Selbsständige. Für ihm besteht keine Möglichkeit sich für weniger Geld zu versichern..... Wenn das doch gehen sollte wäre es ja super.... Kann mir jmd. sagen unter welchen Vorraussetzungen das geht??? LG Laetitia |
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#7
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Hallo Laetitia,
das ist wirklich so, wenn kein Einkommen da ist wird der Mindestbeitrag erhoben und der liegt zwischen 160-200€. Dieser Satz wird auch nur erhoben bei einer Selbständigkeit mit geringem Einkommen. Bei deinem Freund kann dann irgendwas nicht stimmen. Die Krankenkasse geht erst davon aus, dass eine Selbständigkeit besteht wenn ein Gewerbeschein existiert. Die Krankenkassen sind nicht berechtigt unbewiesene Behauptungen aufzustellen und danach den Beitrag festzusetzen. Ist dein Freund vielleicht privat versichert? oder hat er der Krankenkasse nicht mitgeteilt das er über kein Einkommen verfügt? |
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#8
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Es gibt ein geringes Einkommen ! Ob es einen Gewergeschein gibt weiß ich nicht! Aber als Feriberufler z.B. braucht man doch keinen Gewerbeschein? Ich kenne ein paar Freiberufler! Soweit ich wieß haben die keinen Gewerbeschein ....Aber sie zahlen trotzdem diesen Satz.... Es ist keine Priavte Kasse... Würde Meldung an die KK daß man nur ein geringes Einkommen hat, dazu führen, daß man weniger zahlen muss...
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#9
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Hallo,
Freiberufler haben in der Regel eine speziell gekennzeichnete Steuernummer! Die krankenkassen können nur Beiträge anhand des Einkommens festsetzen. Wenn kein Einkommen da ist wird der Pflichanteil fällig. Es gibt aber für Freiberufler mehere Modelle. Dein Freund hat sicherlich die Verischerung mit Lohnfortzahlung gewählt und deswegen ist der Beitrag so hoch. Natürlich besteht ein Risiko wenn man lediglich über die einfache Versicherung verfügt, doch bleibt in diesem Falle zu prüfen ob es nicht sinnvoller wäre für diesen Fall selber Geld anzusparen. Das sollte ja durchaus möglich sein, wenn der Krankenkassensatz sich drastisch verringert. Des weiteren wäre eine private Versicherung für diesen Satz sicher auch möglich und wäre bestimmt vorteilhaft. |
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#10
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Nee , ist der geringstmögliche Beitrag und ohne Lohnfortzahlung! Das weiß ich ganz genau! Und das musste er auch in Monaten zahlen wo er überhaupt keinerlei Einkommen hatte....
Und privat ist durchaus nicht günstiger! Kommt da ja auf die Lebnsumstände an... Und Kinder da sind oder irgendwann mal angedacht sind, wäre Privat-Versicherung fatal - dann musst Du das Kind nämlich extra versichern ! Und auch wenn jetzt noch keine Kinder da sind, dann kommt man ohn Festanstellung nie wieder in den Genuss einer GKV , wie Du ja sicher weißt! Also wäre das ziemlich blöde...Ist übrigens noch laut Aussage des Freudes noch die günstigste Möglichkeit für ihn - Privat wäre wesentlich teurer.... |
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