Bin ich verpflichtet ALG II zu beantragen?

  • Hallo,


    zu meiner Person: Ich bin 57 Jahre alt und beziehe bis zum Ende diesen Monats ALG I. Ab November bin ich dann bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend ohne Leistungen gemeldet. Ich habe vier Kinder: zwei von ihnen gehen arbeiten und die anderen beiden studieren.


    Jetzt zur Meiner Frage:


    Muss ich nun ALG II beantragen? Ist das meine Pflicht oder kann ich darauf auch verzichten ALG II zu beantragen. Wenn ich darauf verzichte, muss ich irgendwelche nachteilige Konsequenzen fürchten (Rentenversicherung etc.)?
    Meine Kinder haben sich dazu bereit erklärt mich finanziell zu unterstützen. Meint ihr, ich solle dem Arbeitsamt mitteilen, dass meine Kinder mich unterstützen wollen oder interessiert die das nicht?


    Gruß Ranjid

  • Hallo,


    das Arbeitsamt freut es natürlich wenn du keine Leistungen in Anspruch nehmen willst.
    Benachteiligungen hast du nicht zu befürchten, aber ihr solltet gründlich überlegen ob deine Kinder finanziell in der Lage sind dich zu unterstützen.
    Du bist nicht krankenversichert und musst dich Pflichtversichern.
    Die Arge zahlt eine Pauschale in die Rentenkasse ein, vielleicht solltest du privat vorsorgen.

  • Hallo!


    Tja, also allein wg. der krankenversicherung würde ich mich melden.... Soweit ich weiß musst Du Dich versichern und wenn das nicht über die ARGE läuft wird die KK von Dir den Mindestbeitrag für Freiwillig Versicherte haben wollen. Sind mal so eben um die schlappe 590 Euro... Können Du oder Deine Kinder sich das wirklich leisten???


    Ich denk mal für die zukünftige Rente könnte es auch von Nachteil sein, denn Du hast dann ja nette Lücken in Deiner Versicherungslaufbahn die die Rente nach unten bringen werden...


    Also ich an Deiner Stelle würde es beantragen - Deine Kinder können Dich doch trotzdem unterstützen wenn sie das möchten...Mal Deine Einkäufe bezahlen etc. Denke daran : jeder regelmäßige Zahlungs-Eingang auf deinem Konto ist Einkommen das angerechnet wird....


    LG Laetitia

  • meine meinung ist wenn du eingezahlt hast dann beantrage es ruhig.
    nicht das es irgendwann ärger gibt und dir deine kinder vorhalten das sie dein leben finanzieren.
    man weis ja nie


    sicher ist es unangenehm wenn man selbst nicht dzu in der lage ist finanziell auf eigenen beinen zu tehen aber du bist alt genug und weisst wie schwer das manchmal ist

  • Wenn das wirklich so ist ,dann ist ja gut!


    Ein Bekannter muss allerdings 590 Euro zahlen, da er eben kein ALG 2 erhält und daher angenommen wird er sei selbstständig... Und das ist nun mal der geringste Beitrag in der GKV für Selbsständige.
    Für ihm besteht keine Möglichkeit sich für weniger Geld zu versichern.....


    Wenn das doch gehen sollte wäre es ja super....


    Kann mir jmd. sagen unter welchen Vorraussetzungen das geht???


    LG Laetitia

  • Hallo Laetitia,


    das ist wirklich so, wenn kein Einkommen da ist wird der Mindestbeitrag erhoben und der liegt zwischen 160-200€.
    Dieser Satz wird auch nur erhoben bei einer Selbständigkeit mit geringem Einkommen.
    Bei deinem Freund kann dann irgendwas nicht stimmen.
    Die Krankenkasse geht erst davon aus, dass eine Selbständigkeit besteht wenn ein Gewerbeschein existiert.
    Die Krankenkassen sind nicht berechtigt unbewiesene Behauptungen aufzustellen und danach den Beitrag festzusetzen.
    Ist dein Freund vielleicht privat versichert? oder hat er der Krankenkasse nicht mitgeteilt das er über kein Einkommen verfügt?

  • Es gibt ein geringes Einkommen ! Ob es einen Gewergeschein gibt weiß ich nicht! Aber als Feriberufler z.B. braucht man doch keinen Gewerbeschein? Ich kenne ein paar Freiberufler! Soweit ich wieß haben die keinen Gewerbeschein ....Aber sie zahlen trotzdem diesen Satz.... Es ist keine Priavte Kasse... Würde Meldung an die KK daß man nur ein geringes Einkommen hat, dazu führen, daß man weniger zahlen muss...

  • Hallo,


    Freiberufler haben in der Regel eine speziell gekennzeichnete Steuernummer!
    Die krankenkassen können nur Beiträge anhand des Einkommens festsetzen.
    Wenn kein Einkommen da ist wird der Pflichanteil fällig.


    Es gibt aber für Freiberufler mehere Modelle.
    Dein Freund hat sicherlich die Verischerung mit Lohnfortzahlung gewählt und deswegen ist der Beitrag so hoch.
    Natürlich besteht ein Risiko wenn man lediglich über die einfache Versicherung verfügt, doch bleibt in diesem Falle zu prüfen ob es nicht sinnvoller wäre für diesen Fall selber Geld anzusparen.
    Das sollte ja durchaus möglich sein, wenn der Krankenkassensatz sich drastisch verringert.
    Des weiteren wäre eine private Versicherung für diesen Satz sicher auch möglich und wäre bestimmt vorteilhaft.

  • Nee , ist der geringstmögliche Beitrag und ohne Lohnfortzahlung! Das weiß ich ganz genau! Und das musste er auch in Monaten zahlen wo er überhaupt keinerlei Einkommen hatte....
    Und privat ist durchaus nicht günstiger! Kommt da ja auf die Lebnsumstände an... Und Kinder da sind oder irgendwann mal angedacht sind, wäre Privat-Versicherung fatal - dann musst Du das Kind nämlich extra versichern ! Und auch wenn jetzt noch keine Kinder da sind, dann kommt man ohn Festanstellung nie wieder in den Genuss einer GKV , wie Du ja sicher weißt! Also wäre das ziemlich blöde...Ist übrigens noch laut Aussage des Freudes noch die günstigste Möglichkeit für ihn - Privat wäre wesentlich teurer....

  • Das ist aber merkwürdig!!!! Bei welcher Kasse ist er denn?
    Ich war selbst als Freiberufler tätig und habe 157€ bezahlt.
    Es ist wesentlich einfacher aus der privaten KV in die gesetzlich zu wechseln als früher.
    Zum Beispiel wenn du die freiberufliche Tätigkeit aufgibst oder eine Stelle antrittst etc muss die gesetzliche KV dich wieder aufnehmen.

  • Soweit ich weiß ist es die AOK! Ich habe einen ähnlichen Betrag auch bei anderen GKVs schon genannt bekommen...Soooo einfach ist das mit dem Wechsel ja nun auch wieder nicht! Dafür muss man best. Vorraussetzungen erfüllen. Z.b Muss man eine best. Anzahl an Monaten abhängig beschäftigt sein und darf dabei nicht über der Pflichtgrenze liegen.Und wie gesagt: es ist in der Privaten auch noch teurer! Und aufgeben will er die Tätigkeit ja keinesfalls nur weil es seit einiger Zeit nicht gut läuft....Sonst hast Du nur Anspruch auf eine Mindestversicherung bei der Versicherung bei der Du zuletzt warst. ( egal ob privat oder gesetzlich). Und da wäre die PKV halt wieder von enormen Nachteil ( keine Familienmitversicherung etc etc...)

  • Ich bin neu hier und Grüsse alle Forenmitglieder,ich habe die Frage zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hier verfolgt und da ich mich mit dem Thema in den letzten Tagen eingehend befassen mußte möchte ich meine Informationen gerne hier kund tun......
    Grundsätzliches:
    Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze erhoben. Diese Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung aller Versicherten angepasst.
    Dabei gilt jedoch die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2007 bei 3.562,50 Euro monatlich bzw. 42.750 Euro pro Jahr. Das bedeutet: der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich höchstens nach diesen Beträgen, auch wenn Sie mehr verdienen.
    Es wird zwischen folgenden Personenkreisen unterschieden:


    1.Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 3562,50Euro (BBG)


    2.Hauptberuflich Selbständige Erwerbstätige ohne Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge.


    3. Sonstige nicht versicherungspflichtige Mitglieder ohne oder mit Einnahmen bis


    Also:
    Wie hoch derr Beitrag tatsächlich ist, hängt von Ihrem Einkommen und dem Beitragssatz Ihrer Krankenkasse ab.
    Krankenversicherung (§ 9 SGB V)
    Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung können nach Beendigung
    der Versicherungspflicht ihre Mitgliedschaft grundsätzlich freiwillig
    fortsetzen. Diese Regelung gilt auch für Familienversicherte, deren Familienversicherung
    endet. Darüber hinaus gibt es weitere, in § 9 Abs. 1 SGB V
    aufgezählte, Personenkreise.
    Zwingend erforderlich für den Beginn der freiwilligen Versicherung ist, dass
    unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Versicherung eine Familienversicherung
    oder eine Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten Dauer bestanden
    hat oder in den letzten fünf Jahren eine Vorversicherungszeit von 24
    Monaten nachgewiesen werden kann.
    Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten
    nach Ende der vorhergehenden Versicherung erklärt werden.
    Die freiwillige Versicherung schließt immer unmittelbar an das Ende der
    Pflichtversicherung bzw. der Familienversicherung, unabhängig vom Tag der
    Antragstellung, an. In allen anderen Fällen beginnt die freiwillige Versicherung
    mit dem Tag des Beitritts.
    Der Versicherte kann seine freiwillige Mitgliedschaft durch schriftliche Kündigung
    beenden. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des auf den Monat
    der Kündigung folgenden übernächsten Kalendermonats. Die Satzung der
    Krankenkasse kann auch einen früheren Zeitpunkt festlegen.
    Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung durch die Satzung
    geregelt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte
    wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt
    (§ 240 SGB V).
    Als beitragspflichtige Einnahmen gelten 2007 bei freiwilligen Mitgliedern
    mindestens 816,67 Euro monatlich (90. Teil der monatlichen Bezugsgröße
    von 2.450,00 Euro x 30).
    Für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind,
    gilt 2007 Folgendes:
    – Grundsatz: 3.562,50 Euro monatlich,
    – Nachweis niedrigerer Einnahmen mindestens 1.837,50 Euro monatlich,
    – Anspruch auf monatlichen Existenzgründungszuschuss nach § 421l SGB
    III bzw. Gründungszuschuss nach § 57 SGB III 1.225,00 Euro.
    52

    Beispiel: freiwillige Mitglieder ohne Einnahmen oder mit Einnahmen bis max.816,67 euro zahlen z.. bei einem Beitragssatz von 14,2% im Monat einen Beitrag von 131,07 Euro (ohne Krankengeldzahlung ab dem 43.Tag)


    Gruß rockersbambi