Darf die ARGE das Wohnverhältnis meiner Freundin kontrollieren?

  • Hallo!


    Da die ARGE bei mir von einer BG ausgeht, obwohl meine Freundin nicht bei mir gemeldet ist, wollte ich mal fragen, ob die ARGE dazu berechtigt ist, Ihr Wohnverhältnis bei der gemeldeten Adresse zu überprüfen? Meine Freundin arbeitet übrigens Vollzeit und hat mit der ARGE nichts zu tun.


    Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!

  • Hallo harni 1981,


    sorry wenn es forsch klingt, abr gewöhnt euch doch mal an Fragestellungen vorher durchzulesen bevor man sie ins Forum gibt!


    Was definitiv fehlt istdie Angabe ob Deine Freundin auch im ALG II Bezug steht!


    So wie Du es schillderst, sieht es so aus das die ARGE überprüft hat das Deine Freundin sic nicht in Deiner G aufhält. Sofern Deine Freundin keine ALG II Bezieherin ist, entbehrt eine Datenüberprüfung Ihres Wohnsitzes jeglicher Grundlage. Die Überprüfun mit der Begründung einer möglichen BG Zugehörigkeiit Deiner Freundin in Deiner BG ist ausschließlich auf die Verhältnisse des Leistungsbeziehers anzuwenden, jegliche andere Begründung seitens der ARGE ist defnitiiv Rechtswiedrig!


    Selbiges gilt z.B. auch in Bezug auf Kontoauszüge wenn einem ALG II Bezieher dias Konto seitens einer Dritten nicht in der BG befindlichen Person zur Verfügung gestellt wird.


    Die hiesige ARGE versucht seit Leistungsbeginn die Kontoauwszüge eins mir zur Verfügung gestellten Kontos einer nicht im Lesitungsbezug stehenden Person einzusehen, rechtlich besteht diesbezüglich kine Möglichkeit auch nicht wie oft ud gerne von der ARGE vorgebracht in punkto Mitwirkungspflicht!


    Gruss

  • hallo horst,


    ich denke mal, dass man aus dem kontext (volzeit, mit arge nichts zu tun) entnehmen kann, dass die freundin kein alg II bezieht und das beide in einer wohnung wohnen.


    die wohl einzige frage, die hier relevant ist, wird sein, ob die arge die räumlichkeiten anschauen wollte oder nur einen fragebogen an die freundin geschickt hat.
    ertseres ist nicht erlaubt, zweiteres je nach Umständen schon

  • Wenn deine Freundin eine eigene Wohnung hat dann hat die ARGE keine Berechtigung die Wohnverhältnisse deiner Freundin zu überprüfen denn sie bezieht ja kein ALG2.Ich verstehe auch nicht so richtig wie die ARGE dazu überhaupt kommt denn das du eine Freundin hast mußt du ja bei der Antragstellung niemanden mitteilen.Etwas anderes ist es aber wenn sich deine Freundin ständig bei dir aufhält und die ARGE somit von einer BG ausgehen könnte dann wäre es möglich das sie überprüfen ob deine Freundin in ihrer gemeldeten Wohnung auch tatsächlich wohnt.

  • Q Kitty - tolle Aussage : wasanderes ist es wenn Deine freundin sich bei Dir in der BG aufhält !!



    Da möchte ich mnal wissen was Du oder die ARGE daraus ableiten möchte ? Eventuell einen Anteil an der Mietkostenübernahme ??? Oder eine Verpflichtung zur Unterstützung des Freundes aufgrund eines eheähnlichen Verhältnisses ?


    Schreib doch nicht so eine Scheisse das es was anderes ist! Das ist totaler Quatsch, die kann da jeden Tag sein und das über Monate,da hat die ARGE überhaupt kein Recht etwas abzuleitnen oder zu unterstellen,. Nur weil sie es dann viellicht täte heisst das noch längst nicht das dies ann auch Rechtens wäre!


    Ich bin mal gespannt worauf Du das " ...dann ist es was Aneres"begründen möchtest, da bin ich sehr gespannt!


    Sorry für mich ist schon die Andeutung es bestünden eventuell rechtliche Grundlagen ein solcher Schwachsinn, das ich einfach nicht umher kann dies auch so zu bennen! Ihr liefert den ARGE'n Land auf Land ab mit solchen Verunsicherunge nur Vorschub für immer ungeheierlichere Aktionen, die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren. Dann verunsichert die Menschen mall schön weiter so, immmer schön für die ARG arbeiten und Typen wie Salle Advokat, Klaus und andere schreiben sich dann hier den Arsch wegen solchem Mist wund!


    Dieser Staat spiobniert schon genug in den Leben der Mitmenschen rum, Datenschutz - grosses Fehlanzeige - und warum weil sich keiner wert!


    Erklär mir mal warum die ARGE bis heute von mir nicht einen einzigen Kontoauszug kopieren geschweige denn zu Gesicht bekommmen hat!?


    Scheisse! Scheisse! Scheisse!

  • Die freundin is doch NICHT bei ihm gemeldet und hat nen eigenen Wohnsitz, und arbeitet und bekommt kein ALGII also darf die ARGE nciht ihre wohnung kontrollieren aber sie dürfen jederzeit deine Wohnung kontrollieren. Sie darf sich ja bei dir aufhalten und auch dein bett mit dir teilen, hat ja schließlich ne eigene Wohnung und wohnt ja auch cniht bei dir. Ihr habt ja keinen gemeinsamen Haushalt und keine gemeinsame Haushaltskasse bzw. gemeinsame konten oder versicherungen oder ein gemeinsames kind mit dem ihr beide in einer wohnung wohnt. und Besuch darf man bekommen über tage wochen monate .

  • @ Horst Grunert


    Nimm es mir bitte nicht übel aber du solltest dir wirklich mal professionelle Hilfe suchen.Ich denke das du schon so einen Kleinkrieg mit den Mitarbeitern der ARGE oder welcher Ämter auch immer führst das du so langsam den Überblick verloren hast.Wenn ich daran denke das du dich als Bürgermeister zur Wahl stellst wird mir Angst und Bange.
    Im Bezug auf den Beitrag sei mal gesagt das es durchaus möglich sein kann das die ARGE die Wohnverhältnisse der Freundin unter die Lupe nimmt nämlich dann wenn davon ausgegangen wird das diese sich hauptsächlich bei dem Freund aufhält und man da ein eheähnliches Verhältnis vorraussetzen kann.Dem muß nicht so sein und das kann man der ARGE gegenüber auch nachweisen aber nur die Tatsache das man getrennte Wohnungen hat ist noch keine Garantie das man eben doch eigentlich in einer Wohnung lebt.Wenn jeder offen und ehrlich seine Verhältnisse darlegen würde wäre eine solche Vorgehensweise der ARGE gar nicht notwendig aber viele beziehen eben ungerechtfertigt Leistungen die von Leuten die jeden Tag arbeiten erst ermöglicht werden.


    birgitm82 Es ist sicher richtig das er Besuch bekommen darf der auch ein paar Tage bleiben darf aber keine MOnate denn dann kann eben von einem zusammenleben ausgegangen werden.

  • Man darf bis zu 6 Wochen ununterbrochen Besuch bekommen. Wenn der Besuch dann für ein paar Tage wieder in seiner eigenen Wohnung war, kann er schließlich auch wieder zu Besuch kommen.


    Ich sehe keine Grundlage gegeben, warum die Freundin der ARGE irgendetwas mitteilen muss. Sie wohnt nicht mit ihm zusammen, hat (Voraussetzung) keine Kontovollmacht oder ein gemeinsames Konto, keine gemeinsamen Versicherungen und kein Kind von ihm. Und sie selber steht nicht im Leistungsbezug.


    Das wäre ja noch schöner, wenn man direkt mit zahlen müsste, nur weil man sich in einen ALG II-Bezieher verliebt hat und sich regelmäßig trifft, um sich besser kennen zu lernen.


    "Hi du, ich würde dich gerne kennen lernen - beziehst du ALG II?"
    "Ja."
    "Oh, tut mir Leid, dann wird das wohl nichts. Meld dich wieder, wenn ich nicht sofort für dich zahlen muss."


    Oder wie???


    Lasst euch von der ARGE nicht immer ins Bockshorn jagen!


    Liebe Grüße,
    Jana

  • @ KITTY - wo bittte ist die gesetzlice Grundlage auf der Deine Behauptung bassiert ?


    Eine Überprüfung der Daten der Freundin eines Leistungsempfängers ist bei getrennten Wohnsitzen absolut irrelevant!


    Du erklärst mir das Dir bei dem Gedanken über meine Person Angst und Bange wird ?!


    Ich habe da für Dich einen wirklich gut gemeinten Ratschlag und den halte ich solange aufrecht bis Du mir einen § zeigen kannst indem die Vorgehensweise der ARGE als richtig und zulässig nestätigt wird - nicht nur weil sie es machen und begründen muss dieses auch richtig und gesetzlich gestütz sein!


    Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Schnauze halten ! umes mit einem deutschen Humoristen zu dagen!


    Wie gesagt ich hatte Dich um eine auf einer rechtlichen Grundlage basierenden, nachprüfbaren Aussage gebeten, nicht um Erklärungen die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren und um meine Kandidatur mach Dir mal keine Sorgen unsere Stdt hat mehr wie 28.000 Einwohner un d leider sind davon ie meisten politisch so "schwarz" das selbst der Schornsteiinfeger wie Michael Jackson aus der dunklen Masser erstrahlen würde, die Chnacen das dann Leute wie Du mit mir als Bürgermeister klar kommen müssen ist demnach sehr gering und viel zuviele haben davon auch nicht mehr Durchblick wie Du!
    -Also bin ich wohl für Mitmenschen wie Dich keine Gefahr!!!- Ganz im Gegensatz zu Dir wenn Du mit derartig falscher Argumentation auch noch den Leuten von der ARGE den Rücken stärkst! Wenn ich's nicht besser wüsste , müsste man annhemen Du bist eine dieser Mittagspausenbelustiger die hier nur Schwachsinn im Forum verzapfen und sich auf die Knie schlagen wenn wieder ein helfender und sozial denkender Zeitgenosse versucht die Spässchen verantwortunsvoll zu beantworten!

  • Mein lieber Horst du tust gerade so als ob ich geschrieben hätte das die ARGE dazu berechtigt ist die Wohnverhältnisse der Freundin zu überprüfen.Das habe ich nicht getan und dazu hat die ARGE auch keine Berechtigung.Es stellt sich aber die Frage warum sie es denn tun?Fakt ist das wenn du einen Antrag auf Leistungen stellst du in keinster Weise angeben mußt ob du eine Freundin hast zumal wenn diese weder bei dir gemeldet ist noch bei dir wohnt.Also frage ich mich wie kommt die ARGE dann auf die Freundin.Ich denke mal das es da wohl einen Hinweis von der Nachbarschaft gegeben haben muß so das die ARGE davon ausgeht das die Freundin mit in der Wohnung lebt und mit dem Antragsteller eine BG bildet.

  • Gut, aber wenn sie die Wohnung des Antragstellers überprüft haben, sollte das doch eigentlich reichen. Schließlich ist es völlig egal, wo die Freundin nun wirklich wohnt, ob in der gemeldeten Wohung oder doch woanders, solange sie in der Wohnung des Antragstellers NICHT wohnt.


    Wenn ich in der Situation dieser Freundin wäre, würde ich niemanden von der ARGE in meine Wohnugn lassen, bis die nicht mit einem gerichtlichen Husdurchsuchungsbefehl ankämen (den sie wohl nie bekämen). Immerhin habe ich hier in Deutschland ein Recht auf meine Privatsphäre.


    Und mal nicht vergessen: Es gibt auch Nachbarn, die so nett sind, Leute grundlos irgendwo anzuschwärzen, so nach dem Motto: Mal schauen, vielleicht finden die ja wirklich was.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo?


    Wo ist eigentlich das Problem, wenn jeder in seiner Wohnung lebt, keine Bedarfsgemeinschaft bildet und sich ans Gesetz hält? Dann hat ja wohl auch keiner was zu befürchten. Alles andere wäre Betrug und warum sind dann die Nachbarn die schwarzen Schafe, wenn sie mit ihren Steuern das ALG-II finanzieren? Eure Rechtsauffassung ist ja mehr als verwunderlich.


    Schöne Grüße, Horst!

  • Sternenfee, ich hab es gerade erst miterlebt, wie eine Freundin bei mir im Haus einen Besuch der ARGE hatte, die Hinweise auf eine angebliche nicht gemeldete Tätigkeit hatten - aller Wahrscheinlichkeit von unserem Hausmeister, der auch gerne mal wegen nichts die Polizei ruft oder handgreiflich wird. Da ich besagte Freundin recht gut kenne weiß ich sicher, dass sie keiner Nebentätigkeit nachgeht. Trotzdem wurde sie angeschwärzt frei nach dem Motto: Ich kann zwar nichts beweisen, aber vielleicht findet die ARGE ja doch noch irgendwas.


    Ist das auch noch: Jeder lebt in seiner Wohnung und alles ist in Ordnung, solange niemand betrügt? Ich wette, es gibt genügend Leute, die sich an die Bestimmungen der ARGE halten und trotzdem durch solche "netten" Zeitgenossen Probleme bekommen. Warum soll also die ARGE das Recht bekommen, die Wohnungen von Menschen, die keinerlei Leistungen in Anspruch nehmen, zu durchsuchen, nur weil jemand behauptet, dieser MEnsch wohne heimlich mit einem LEistungsempfänger zusammen??? Wenn in der Wohnung des Leistungsempfängers nichts dahingehend gefunden werden kann, dann hat die ARGE gefälligst zu akzeptieren, dass da auch nichts ist!!!


    LG,
    Jana

  • Dann kannst du sie auch ruhig kontrollieren lassen. Dass sie das eigentlich nicht dürfen, ist ja wohl klar. Also ungefähr so: " Sie wissen schon, dass dies jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, aber da ich nichts zu verbergen habe, bitte ich Sie natürlich in meine Wohnung, damit Sie sich davon überzeugen können." Aber alles andere macht dich ja nur noch verdächtiger. Und dann würde ich mich beim Nachbarn, Hausmeister ect. für den netten Besuch bedanken.


    Die Situation würde ja nicht entstehen, wenn es nicht auch mal ab und zu einen Betrüger gibt.

  • also was sich hier mancher für einen Quark aus der Birne drückt- unglaubliich!


    Deutschland -Deine Neidgesellschaft !!!!!


    Der hat aber, ....und ich nicht!!!!


    Oh wie sauber ohwie schön, Scheisse stinkt und Blumen duften! Was geht es eigentlich den Nachbarn an was seine Mitbewohner treiben- oh ja derbetrügt die ARGE und damit die Allgemeinheiit und wer zahlt es??


    Ihr Idioten von Moarl-Aposteln ihr seid ja all so gut und was bekommt Ihr dafür????


    Ich verate es Euch: und denkt mal drüber nach, iss nämlich die Wahrheit und die tut bekanntlich ganz besonders weh!


    Nix iss mit "Anerkennung" genau aus diesem Grund sind so viele in schlechten Zeiten sozial angagiert, und hier im Forum kann ich's jeden Tag lesen: "Bitte, Bitte erkennt mich an - ich weis das, ich hab Recht, ich ich ich und wenn man dan mal seine Persönlichkeit darlegt damit die Anderen erkennen das mansicherlich auch was in seinem leben geleistet hat - garantiere ich, kriegste eins wegen Profilneurose, oder Psychischer Erkrannung und das von wem ???


    Den "Loosern" der Gesellschaft !!! Vielviel besser seit ihreigentlich ??? Habt Ihr nicht auch schon mal das Finanzamt beschissen, oder die Kassierein im Supermarkt wie sie sich zu euren Gunsten verrechnet hat???


    Und das gibt dann jedem das Recht als Nachbar für die staatlichen Ausfälle beherzt und voller Angagement den von Nebenan in die Pfanne zu hauen, toll- ganz toll!


    Genau so funktioniert regieren, man suche sich eine Randgruppe und erkläre den anderen um wieviel besser sie doch sind - ich denke da an die vieen Idioten die für 400€ rackern, weil sie ja nicht schmarotzen, weil sie ja noch soviel Ehre haben das sie dem Staat nicht auf der Tasche lliiegen, Ihr seit alle die Größten, denn so kriegen wir die 400€ Jobs nicht weg, und dieKrippen sind auch toll, weil inzwischen haben es ja sogar ein paar mehr begriffen, sie entlassen den Staat aus seiner sozialen Verantwortung !


    Ich weis icht wo Ihr alle denken lasst aber inzwischen verkommt dieses Forum immer mehr zu einem Egoistentreffen, weil die einen vor lauter Gier auch noch schnell was mitnehemen müssen und sei es das Heu für's Pferd oder das Futter für den Goldfisch. und die anderen nur anprangern können was sich alles für Sozialschmarotzr in Deutchland tummelnn - bis sie vielleicht eines Tages selbst mal in die gleiche oder eine ähnliche Situation kommen!!!


    Tellerrand? Wer von euch weis den überhaupt welchen Weitblick man braucht um die Dinge zu erkenn en die Ihr erst Monate später aus den Meien zugetragen bekommt?


    Ich höre sie schon wieder, die diesich angepsst und angegriffen fühlen nur weil ich Ihnen hier mal klar und deutlich vor Augen halte das sie im Grunde keine Deut besser sind und im gleichen Trott wie alle funktionieren!


    Es kotzt mich langsam an; machste es so sindse alle am kamellen und machste es so hatse auch hunderte Klugscheissr nur machen, machen, machen, machen, machen, (extra so oft für die ganz Schwerfällgen)
    da habt Ihr alle ein Problem mit / Volkskrankheit Nr. 1 Aufschieberitis!!!!


    Inzwischen denke ich mir bei etlichen hier im Forum : "leck mich - und hoffentlich wirts schön Braun auf der Zuge !


    Ihr seid solche Idioten - das werden wir bei der nächsten Wahl wieder bestätigt bekopmmen,, das kann gar nicht mehr weh tun, das kann nur noch der allgemeinen Belustigung dienen!


    Ich hätte noch mehr, dafür habe ich viel zuviel Energie, aber ich will morgen nicht 500 Anzeigen wegen Psychischer Körperverletzung bekommen!


    Denkt von mir aus was Ihr wollt - labertund schreibt weiter soviel Neid, Scheiss und Überflüssiges - ic beantworte derwweil die E-Mail anfragen und nehem da dankend das entgenegn wonach Ihr sucht: Anerkennung!!!

  • @ Horst


    Hi, hi, rege dich mal nicht so sinnlos auf. Du weißt doch, für Hypertonie gibt es keinen Mehrbedarf mehr
    für kostenaufwendige Ernährung. Aber manchmal könnte man denken, du hättest vielleicht unbehandelte Zöliakie. Dann würden dir 20 % vom Eckregelsatz mehr zustehen. Aber wenn dein Gehirn noch von der Bratpfanne deiner Ex-Frau geschädigt ist, klappt's leider nicht. Braucht hier einer Anerkennung?
    Allerdings könnten deine Errengungszustände auch von einer Nahrungsmittelunverträglichkeit (oder Wechseljahren, oder beides) herrühren. Da findet sich doch bestimmt ein Arzt, der dir diese Lactoseintolleranz diagnostiziert, nur um dich schnell wieder los zu werden. Die steht zwar nicht direkt in der Stellungnahme des Deutschen Vereins, muss aber mit berücksichtigt werden. Dann bekommst du einen Mehrbedarf in Höhe von 20 % des Eckregelsatzes (70,20 €) und das sind 100 % mehr als früher bei Hypertonie. Und davon kaufst du dir dann mal bitteschön Johanneskraut-Dragees für die Nerven, die enthalten ja keine Lactose. Und dann pass noch schön auf, dass dir der MB im Juli auch schön miterhöht wird. Aber das wird dein SB ja sicher freiwillig machen, damit du dich nicht nackt an seinen Schreibtisch fesselst. Und nun wünsche ich dir noch eine ganz enspannte Woche.