|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
hallo,
wäre nett, wenn mir jem. von euch kurz zwei fragen beantwortet .ich war beim amt, hab anspruch wie mir gesagt wurde und mal eben keinen pfennig mehr in der tasche ( ehr 15.00000 zu wenig um auf einen zu kommen), in meiner whg. ist keine küche, also ist der fakt, dass ich mir keine nahrung kaufen kann nicht so schlimm, kann sie ja eh nicht zubereiten ;-). meine sb sagte mir, dass das geld mitte nächster woche auf meinem kto wäre... kann also auch meine miete, telefon etc. nicht bezahlen. gibt es da nen antrag oder etwas ähnliches, damit das fixer geht oder muss man einfach die amtsmühlen erleiden? kann ich ´nen antrag auf beihilfe für erstausstattung, für ´ne küche stellen? wären ca. 600,00 Euro. hab im internet immer nur etwas von ´nem darlehen der arge gelesen oder so ähnlich.da ich 28 bin, das erste mal hilfebedürftig (studium abgebrochen, nebenjob verloren, durch das stud. schulden und ´ne berufliche neuorientierungsphase) und es nicht meine erste whg ist. ach ja, bevor ich es vergesse. es gehört zwar in ein anderes forum, aber wie lange muss ich hilfebedürftig sein, um anspruch auf einen bildungsgutschein zu haben? vielen dank für eure aufmerksamkeit und hilfe!!!! schönen gruss - mar.s __________________________________________________ _____________ "WER NICHT MEHR LACHT, SOLLTE AUS DEM KELLER KOMMEN..." |
|
#2
|
|||
|
|||
|
hey du, neues Thema :-)
Also, du kannst noch einmal zu deiner SB tingeln und dir einen Barscheck ausstellen lassen. (Ermessensache aber der SB) Gleichzeitig solltest du einen Antrag auf Erstausstattung stellen. In diesem die Gegenstände auflisten, die du benötigst. Der Wert wird von der ARGE festgelegt, da sie die Durchschnittspreise in deiner Region errechnet. Sie kann damit auch bezwecken, dass du gebrauchten Haushalt dir zulegst :-(
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
danke sehr, dann werd ich da morgen mal wieder auftauchen.
schönen abend noch, gruss... mar.s |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Zitat:
Den Antrag kannst du zwar stellen, für die SB wird es interessant sein, ob es sich um eine erstauszug um den Elterlichen Haushalt handelt, du aus der Haft entlassen wurdest oder Die Küche bei eine Unfall (Brand, Hochwasser) zerstört wurde. Wenn du allen verneinen musst, bekommst du keine beihilfe, dann bleibt nur ein Darlehen. Diablo |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Dem ist nicht so, Erstausstattung ist bedarfsorientiert, nicht zeitorientiert (laut BSG) zu verstehen, das heißt, wenn der Bedarf entsteht. Wenn in einer Wohnung keine Küche vorhanden ist, ist diese zu beschaffen, es sei denn die vorhandene Küche wurde ausgebaut. Da hilft eine eidesstattliche Versicherung des Vermieters, dass er die Wohnung ohne Einbauküche vermietet hat.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Geld im April? | gille | Anspruch und Leistungen | 2 | 01.04.2008 12:52 |
| Dauer der Lohnberechnung | Boxbeutel | Einkommensanrechnung | 0 | 31.10.2007 22:07 |
| Bekomme ich Geld? | Emil8277 | Anspruch und Leistungen | 5 | 15.10.2007 21:11 |
| Überbrückungs Geld | LUloser | Anspruch und Leistungen | 6 | 12.09.2007 21:07 |
| Dringend: Kein Geld erhalten und nun Stellungnahme gefordert wie es ohne Geld klappte | Lernprozess | Anspruch und Leistungen | 0 | 05.12.2006 17:36 |