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Durch fehlender Mitwirkung Hartz4 gestrichen!

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  #1  
Alt 04.10.2010, 09:43
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Standard Durch fehlender Mitwirkung Hartz4 gestrichen!

Es geht um meine Freundin (und wir wohnen getrennt),

deshalb schildere ich euch mal den Fall:

Sie musste am Anfang als sie hierher in die Stadt gezogen ist,einen Hartz4-Antrag stellen,und dazu bekam sie gleich noch einen Wohngeld-Antrag mit dazu.

Ich sagte ihr,das sie den eigentlich gar nicht ausfüllen müsse,weil sie ja eh nicht arbeiten geht.
Sie hat 3 Kinder und bekommt vom Jugendamt für 2 Kinder Unterhaltsvorschuss. Für die Große bekommt sie den Unterhaltsvorschuss von der Arge.

Nun haben sie ihre Zahlungen eingestellt,wegen fehlender Mitwirkungspflicht,obwohl der Arge nun ein Ablehnungsbescheid von der Wohngeldstelle vorliegt.

Heute war meine Freundin bei der Arge,und sie wurde in die Leistung geschickt,und die gute Frau sagte ihr,das sie nun gar nichts mehr bekommt von der Arge. (davon betroffen ist auch die Miete)

Was kann nun meine Freundin dagegen tun???

Mfg
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  #2  
Alt 04.10.2010, 10:42
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Als erstes natürlich die Anträge die die Arge haben wollte ausfüllen und abgeben. Da hast Du wohl was verwechselt. Von der Arge gibt es keine Wohngeldanträge sondern einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Unterkunft und Heizung.( KdU )
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  #3  
Alt 04.10.2010, 12:24
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Das ist richtig,das man den Wohngeldantrag nur von der Wohngeldstelle bekommt.

Aber seitdem ich hartz4 beziehe musste ich auch nie nen Wohngeldantrag stellen.

Weil Wohngeld steht nur Leuten zu,die Arbeit haben.

Aber danke erstmal für die Antwort.

Mfg
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  #4  
Alt 04.10.2010, 12:35
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Du musstest doch bestimmt einen KdU Antrag gestellt haben damit Deine Miete und die Heizkosten bezahlt werden. Oder bekommst Du dafür kein Geld bzw. wer bezahlt das.

Link für Antrag KdU, http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-u-Heizung.pdf

Übernahme der Unterkunft und Heizung nachzulesen unter; http://www.sozialleistungen.info/con...e-wohnung.html

Geändert von Edgar (04.10.2010 um 13:40 Uhr)
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  #5  
Alt 04.10.2010, 13:50
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Es könnte natürlich auch sein, das die Kinder, die UV erhalten ausgerechnet werden. Denn mit KG und UV fallen die meisten aus dem Bezug und für diese könnte Sie dann Wohngeld beantragen. Aber auf jeden Fall würde ich ihr raten, wie o.g. alle fehlenden Unterlagen nachzureichen, damit Ihr nicht noch mehr Nachteile entstehen.
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  #6  
Alt 04.10.2010, 21:06
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Ich selbst habe auch diesen KdU-Antrag bekommen,aber dies hat doch alles nix mit der Wohngeldstelle zu tun.

Habe ich mich oben etwa zu undeutlich ausgedrückt???

Wohngeldantrag bzw. Bescheid wollten sie von meiner Freundin haben,aber da sie den nicht vorgelegt hat,haben sie ihr nun die komplette Leistung gestrichen.


Sie war heute und hat sich nen Wohngeldantrag geholt,und hat ihn auch gleich ausgefüllt,und wieder weggeschafft. Die haben ihr gleich noch ne Anmerkung für die Arge gemacht.

Mal sehen was nun morgen rauskommt.

Ich melde mich dann.

Mfg
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  #7  
Alt 04.10.2010, 21:12
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In dem Fall sind die Kinder wohl doch nicht mehr in der BG enthalten. Denn H4 UND Wohngeld ist sonst NICHT möglich.
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  #8  
Alt 05.10.2010, 17:14
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Wie gesagt,ich wollte euch ja auf den Laufenden halten.

Meine Freundin ist heute erneut zur Arge gegangen,und sie hat die Anmerkung von der Wohngeldstelle vorgelegt.
Die hatten aber bereits schon Druck ausgeübt auf die Arge,das diese nicht so einfach die Leistungen von Leuten streichen dürfen.

Die Arge widerum sagte heute zu meiner Freundin,was diese das nach außen trägt (also das Problem mit der arge).
Aber ohne großes Murren haben die gleich alles fertig gemacht,und sie ist heute gleich mit dem Geld nach Hause gegangen.

Also Leute,nur Mut. Wendet euch bei Problemen mit der Arge,bei einer anderen Stelle,und euch wird garantiert geholfen.

Denn bei der Arge liegt so manches im Argen. :-)

Mfg

(und danke euch für eure Hilfe)
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  #9  
Alt 06.10.2010, 09:06
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Registriert seit: 11.01.2010
Ort: Stade
Beiträge: 147
Daumen hoch

Hallo,

Es geht um die Kinder!!

Bei der Konstellation könnte rückwirkend noch eine Menge Geld drin sein. Habe ich schon mehrfach im Bezirk Bremerhaven, Stade und Cuxhaven durchgesetzt. Größter Betrag waren für eine Alleinerziehnde und deren 2 Kinder 4350,- €.

Wesentlich ist, dass ALG II Bezug schon vor August 2009 bis 2005 war. Sollte es so sein, kannst du mir ja aus diesem Zeitraum, einen Berechnungsbogen, meinet wegen auch mit geschwärzten personenbezogenen Daten schicken und ich werde ihn prüfen, ob von der ARGE Leistungen für den obengenannten Zeitraum nicht erbracht worden sind.

Schicke den Bogen als Anhang (*.jpg Datei) nicht zu groß an meine E-Mail-Adresse kurse2007@web.de

Da ich dieses Angebot in diesem Forum schon mehrfach gemacht habe und es bisher nicht angenommen worden ist, frage ich mich natürlich warum? Könntest du mir vielleicht eine Antwort darauf geben. Diese Erfahrung habe ich auch hier schon, bei direkten Gesprächen, gemacht darunter eine Frau mit 6 Kinder und einem zu erwartenden Betrag von fast 10.000,- €.

Gruß
Wolfgang

Geändert von kurse2007 (06.10.2010 um 09:11 Uhr)
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