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#1
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Guten Morgen,
ich habe bis jetzt nie ALG II bezogen und wollte einige Dinge wissen, weil mein Dad meinte, dass es mir zusteht und ich auch kein Geld zu verschenken hätte. Ich war bis vor knapp 2 Jahren in einer Ausbildung und habe diese nicht abgeschlossen. Seit dem such ich händeringend und habe immer wieder mal zwischendurch ein wenig gejobbt (Videotheken usw.), um ein wenig Geld zu haben. Ich bin nun 25 und wir werden soweit ich das mitbekommen habe, kein Kindergeld mehr ab dem 1.1.2008 erhalten. In der Zeit, wo ich grade keinen Nebenjob habe, bzw. oder einen, der auf 400? basiert, meinte mein Vater nun, dass mir ALG II zusteht und ich eine Berechtigung drauf habe. Ich wohne bei ihm in einem Haus, was allerdings nicht uns gehört, sondern der Stadt (bedingt durch seinen Job dort) und es quasi gemietet ist. Auf der Webseite hier habe ich mich mal ein wenig schlau gemacht und unter anderem auch einen Antrag zu ALG II ausgedruckt. Ich wollte einfach mal wissen, ob mir nun ALG II zusteht und ich den ausgefüllten Antrag einfach an die ARGE per Post zuschicken kann oder dort vorbeischauen muss usw. grüße ldr |
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#2
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Hallo,
du wohnst mit deinem Vater in einem Haushalt also bildet ihr auch eine Bedarfsgemeinschaft. |
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#3
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Das heißt für mich was genau?
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#4
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Hallo!
Das heißt ganz genau: wenn Dein Vater Einkommen hat von dem er Dich mit unterhalten kann, dann muss er das auch. Beim Antrag auf ALG 2 müsste er sein gesamtes Einkommen un dVermögen offenlegen und erst wenn das nicht ausreicht um Dich mit zu unterhalten, dann bekämst Du ALG 2.... LG laeitita |
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#5
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Also heißt das, dass wenn er mich rauswerfen würde, auf das Arbeitsamt usw. mehr Kosten aufkommen würden, als wenn ich jetzt ALG II bekommen würde?
sehr bescheuert, wenn ich das richtig verstanden hab ;( Habe ich dann in Deutschland überhaupt auf irgendwas Anspruch, solange mein Vater mich bei sich wohnen lässt? ach hab noch irgendwo was gelesen von: Zitat:
sorry ist alles neuland für mich und will mich mal erkundigen
Geändert von ludr (15.10.2007 um 15:45 Uhr) |
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#6
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Hallo!
Vor der von Dir ziierten Regelung weriß ich nichts. Jedoch muss ich Dir sagen, daß ich es zeimlich normal finde, daß man eben von seiben Eltern unterhalten wird, solange man da auch noch wohnt. Nebenbei: ich habe bis 27 zuhause gewohnt weil ich mir eine eigene Wohnung nicht leisten konnte und weil ich eben wg. Ausbildung keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen hatte. Und als ich nach der Ausblildung eben keinen Job im Beruf gefunden habe, da habe ich eben was anderes gemacht , da sonst eben meine Eltern weiter fürmich aufkommen hätten müssen. Das ist schon ein paar Jahre her , noch in Zieten der alten Sozialhilfe. Aber damals war es auch schon so, daß zuerst die Eltern für ihre Kinder aufkommen mussten - dann erst der Staat. Ist übrigens ja auch umgekehrt so: wenn Deine Eltern irgendwann mal gepflegt werden müssen , wirst Du auch als erster herangezogen, dann erst der Staat. Und ja, man hat Ansprüche: Du hast das Recht auf Förderung wenn Du keinen Job findest... Vielleicht solltest Du das mal versuchen.... Aber das verleidet einem die Freizeit eben genauso wie Arbeit... Aber wie gesagt: von dieser Regelung , daß man über 25 eine eigene bedarfsgemienschaft bildet ,weiß ich nichts..... LG laetita |
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#7
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Hi,
das habe ich irgendwoe auf foerderland.de gelesen unter dem Bereich, wer eine Bedarfsgemeinschaft bildet und wer nicht. Woanders las ich von: Zitat:
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