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Einem Termin nicht nachgekommen

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  #1  
Alt 03.02.2008, 15:00
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Registriert seit: 03.02.2008
Beiträge: 1
Standard Einem Termin nicht nachgekommen

Hallo! Arbeitsamt möchte bei mir sparen. Keine Beratung, keine Angebote, aber Bestrafung für allein erziehende mit zwei kleine Kindern. Und für was? Wie groß soll die Zeitraum zwischen abgeschickte Einladung und Termindatum sein? Ich habe gehört, eine Woche. Die Arbeitsberaterin hat die Einladung am Donnerstag ausgedrückt, ich habe es am Dienstag gelesen. Was ist, wenn das Brief wurde erst nächsten tag nach Termin aus dem Briefkasten geholt? Das heißt, drei Tage vor dem Termin für die Postlieferung , wo die Wochenende zwischen sind. Jetzt bekomme ich 10% und die Zuschläge gekürzt von dem etwas, was uns mit Kindern zusteht. Ist es gesetzlich richtig? Was kann ich da gegen unternehmen?
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  #2  
Alt 05.02.2008, 14:18
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Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

kannst du dich bitte mal ein wenig klarer ausdrücken, ganz klar wird der Sachverhalt aus deinen Angaben nicht.
Es gibt keine Frist für einen Termin bei der Arge, du kannst auch kurzfristig eingeladen werden.
Diese Termine können auch mit einer triftigen Begründung abgesagt werden (Krankheit, Betreuung der Kinderetc.)
Es ist wichtig das ein Termin sofern du ihn nicht wahrnehmen kannst auch abgesagt wird, und zwar VOR dem Termin.
Wichtig wäre hier zu wissen, wann denn der Termin hätte sein sollen und ob du ihn hättest wahrnehmen können (Betreuung der Kinder z. Bsp. im Kindergarten).

Du bist außerdem verpflichtet deine Post jeden Tag zu kontrollieren!!!!!!
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  #3  
Alt 06.02.2008, 13:15
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Daumen hoch einem termin nicht nachgekommen

Zitat:
Zitat von Sasha Beitrag anzeigen
Hallo! Arbeitsamt möchte bei mir sparen. Keine Beratung, keine Angebote, aber Bestrafung für allein erziehende mit zwei kleine Kindern. Und für was? Wie groß soll die Zeitraum zwischen abgeschickte Einladung und Termindatum sein? Ich habe gehört, eine Woche. Die Arbeitsberaterin hat die Einladung am Donnerstag ausgedrückt, ich habe es am Dienstag gelesen. Was ist, wenn das Brief wurde erst nächsten tag nach Termin aus dem Briefkasten geholt? Das heißt, drei Tage vor dem Termin für die Postlieferung , wo die Wochenende zwischen sind. Jetzt bekomme ich 10% und die Zuschläge gekürzt von dem etwas, was uns mit Kindern zusteht. Ist es gesetzlich richtig? Was kann ich da gegen unternehmen?
hallo sasha, ich habe ein ähnliches problem. mir wurden für 3 monate circa 30% gestrichen,weil
ich angeblich einen brief von der arge erhalten haben soll, auf den ich mich nicht gemeldet habe,
ich habe aber nichts im postkasten gehabt, ich sehe täglich nach, weil ich auch hoffe, daß auf
meine zahlreichen bewerbungen endlich mal was gutes dabei ist. wie kann ich mich gegen die arge
wehren?die können doch nicht machen mit uns was sie wollen.dazu muß ich sagen, daß es während meines 1 euro-jobs ist, den mache ich zur zeit und es bringt sogar spaß auch wenn es nicht viel bringt.
wäre nett wenn ich auf diese weise hilfe bekommen würde. gruß und einen schönen tag trotz HARTZ IV
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  #4  
Alt 06.02.2008, 13:36
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Hallo Katzenmilch!

Dann legt man zunächst einmal Widerspruch gegen den Bescheid der Kürzungen ein. Üblich ist zudem das eine Anhörung erfolgt.

Wenn Du zudem in einer 1€ Maßnahme steckst, wäre für die ARGE doch eine Erreichbarkeit gegeben gewesen und dann wäre doch wichtig aus welchem grund die ARGE Dich sprechen wollte.

Ich stelle gegenwärtig fest das die ARGE'n bundesweit zum Jahresanfang mit Kürzungen verfahren, eben wegen vieler angeblicher Versäumnisse.

Für mich steckt dahinter System, man will die Kosten reduzieren, Erfolge vorweisen ect., - alles eine ganz miese Politik - aber wie man bei den Wahlen sehen konnte sind die Betroffenen leider in viel zu geringer Anzahl bereit daraus Konsequenzen zu ziehen.

Ich bin zwar auch nicht für "Rechts" oder "Links" aber bei "Rechts" habe ich die Hoffnung das die Verantwortlichen für diese "Dritte Reich" ähnlichen Sanktionen und Schikanen gegen eine bestimmte Gruppe der Gesellschaft, zumindest von ein paar anderen Kriminellen in die Schranken verwiesen werden.

Prinzipiell gilt auch für die ARGE die Beweispflicht das Du entsprechende Post bekommen haben musst, ich denke das ist auch für die ARGE nicht mal eben so mit einer entsprechenden Unterstellung getan.

Gruß

Ps.: Sasha - ich kann Salle verstehen, aus einem solchen Wortsalat wird keine Sau schlau - ein wenig Bemühung sollte man doch voraussetzen dürfen oder?
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  #5  
Alt 06.02.2008, 20:59
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hallo horst grunert, danke für die antwort. ich habe widerspruch eingelegt und persönlich dort abgegeben am informationsschalter der arge und mir das quittieren lassen, damit die nicht auch noch
behaupten , m e i n b r i e f wäre nicht angekommen. wie verfahre ich jetzt aber, wenn der wider-
spruch abgelehnt wird, muß ich mir dann einen anwalt nehmen? ich finde es einfach frech,
mich jetzt auch noch als lügner hinzustellen. danke katzenmilch
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  #6  
Alt 07.02.2008, 11:53
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Hallo Katzenmilch !

Hast Du den Widerspruch formell eingelegt oder hast Du dies schon begründet?

Du musst in dem Widerspruch erklären das Deine Post täglich nachgesehen wird und das Du ganz sicher bist das ein solcher Briefeingang nicht erfolgt ist, Dir somit das unterstellte Versäumnis nicht angelasste werden könnte andereseits möchte man sofern etwas anderes behauptet wird doch bitte schön den Beleg dafür vorweisen das ein solcher Akt von der verwaltung der ARGE überhaupt vollzogen wurde!

Ordnungsgemässer Versand !

Wird der Widerspruch abgewiesen, ist im Anhang eine Rechtsfolgebelehrung wonach Dir der Gang vor das Sozialgericht zugestanden wird.

Damit geht man dann zum Amtsgericht und holt sich einen Beratungsgutschein bei einem Rechtsanwalt und reicht Klage beim Sozialgericht gegen die Maßregelung ein, ich denke das wird aber nicht nötig sein, vermutlich wird man vorher einlenken! Es kommt auf den Druck an den die ARGE aufbauen will, etliche Mitmenschen haben früher oder später die Schnauze voll und verzichten auf Ihre Rechte - soviel zu Demokratie in diesem Land!
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  #7  
Alt 18.11.2008, 17:26
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Standard Meltepflicht

Hallo Leute
habe ein änliches problem.Mache einen eineurojob und muss mich einmal im Monat bei der BFB melden
nun hate ich ein Termin bei meiner Arge und habe bei der BFB telefonisch abgesagt.
Die Sachbearbeiterin understelt mir meine Eigenbemühung nicht nachzukommen.
Und droht mir mit Sangtionen.Was kann ich gegen die Sachbearbeiterin tun zumal ich rechtzeitig abresagt habe wer kann helfen
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  #8  
Alt 18.11.2008, 18:21
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Böse absenkung

hallo leute

ich habe mal ne frage,ich bekomme erst seit kurzem hartz4.da ich mich auf 2 termine nicht gemeldet habe durch eine erkältung ich lag im bett und ging nicht zum doc also somit auch keine krankmeldung .musste ich mich wieder arbeitlos melden und eine neue bewilligung stellen .diese wurde mir auch bewilligt vom 01.11 bis30.04.2009.nun bekam ich heute post das ich eine absenkung bekomme für den ersten termin 35.00 euro für den zweiten 75 euro.was ich verstehe jetzt nicht was das heisst dies ging vom 01.12 bis 28.02 2009 heist das jetzt ich bekomme nichts für den zeitraum hat man mich komplett gesperrt
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  #9  
Alt 18.11.2008, 19:47
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Zitat:
Zitat von jill640 Beitrag anzeigen
hallo leute

ich habe mal ne frage,ich bekomme erst seit kurzem hartz4.da ich mich auf 2 termine nicht gemeldet habe durch eine erkältung ich lag im bett und ging nicht zum doc also somit auch keine krankmeldung .musste ich mich wieder arbeitlos melden und eine neue bewilligung stellen .diese wurde mir auch bewilligt vom 01.11 bis30.04.2009.nun bekam ich heute post das ich eine absenkung bekomme für den ersten termin 35.00 euro für den zweiten 75 euro.was ich verstehe jetzt nicht was das heisst dies ging vom 01.12 bis 28.02 2009 heist das jetzt ich bekomme nichts für den zeitraum hat man mich komplett gesperrt

Unter 25 ?
Wieso warst du nicht bei der Arge abgesagt bzw dir eine Krankmeldung geholt? wenn du den Termin erhalten hast?
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  #10  
Alt 18.11.2008, 19:50
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Zitat:
Zitat von katzenmilch Beitrag anzeigen
hallo sasha, ich habe ein ähnliches problem. mir wurden für 3 monate circa 30% gestrichen,weil
ich angeblich einen brief von der arge erhalten haben soll, auf den ich mich nicht gemeldet habe,
ich habe aber nichts im postkasten gehabt, ich sehe täglich nach, weil ich auch hoffe, daß auf
meine zahlreichen bewerbungen endlich mal was gutes dabei ist. wie kann ich mich gegen die arge
wehren?die können doch nicht machen mit uns was sie wollen.dazu muß ich sagen, daß es während meines 1 euro-jobs ist, den mache ich zur zeit und es bringt sogar spaß auch wenn es nicht viel bringt.
wäre nett wenn ich auf diese weise hilfe bekommen würde. gruß und einen schönen tag trotz HARTZ IV

Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt, mit der Begrüundung das ich die Post nicht erhalten habe, täglich den Posteingang kontrolliere und definitiv nichts dabei war. Scheint Methode zu sein derzeit. Rate dir noch das bei ener Poststelle zu reklamieren und zu melden,kopie mitgeben lassen und mit den Widerspruch zusammen einreichen.
Auf diese Weise wurde die Sanktion bei mir zurückgenommen.
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