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#11
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Hallo,
ich glaube, dass egal was ich sage, kann ich Sie nicht zufriedenstellen und richtig glauben Sie mir auch nicht. Naja man kann nicht alle Glücklich machen. Ich habe Wahrheit gesagt, das Leben schreibt unterschiedliche Geschichten - aber man lernt ja bekanntlich nie aus, wie Sie es selbst sagten. Mein Freund hat gearbeitet und sucht die ganze Zeit etwas, aber eine Ausbildung wäre besser für sein späteres Studium - es bringt mehr Erfahrung als 400 euro Job. Und heute bringt das Studium allein nicht viel, das wissen Sie selbst. Zu der Mutter : ich denke, dass Haushaltskostenabgabe etwas normales ist, wenn erwachsene Kinder noch mit den Eltern wohnen. Zu meinem Ex : ich bitte Sie, ich lästere nicht, ich wollte nur erklären, warum ich Allergie auf Staatshilfe habe. Er war wie er war, ich war jung und blöd, da denkt man sich, dass man von Luft und Liebe leben kann. Machen Sie sich bitte keine Sorgen um meine Beziehung, ich bin sehr glücklich Da ich weiss, dass es Leute gibt, die bedürftig sind und die viel weniger haben als wir, gab es diese Frage, ob, wenn mein Freund irgendwann ALG II bekommen sollte, ich auch "gezwungen" werde es zu nehmen. Ich brauche es nicht, das Geld sollen lieber andere Menschen bekommen. Wie gesagt, ALG II ist der letzte Ausweg, aber ich wollte mich informieren, da ich schon oft genug gelesen habe, welche Geschichten die Beamten erzählen und wie sie die Leute behandeln. Grüße, Maya ps danke @Admin Geändert von maya (10.01.2009 um 22:22 Uhr) |
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#12
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HAllo Maya!
Hier steht zwar in fast jedem 2 Artikel was passiert wenn man mit dem Freund zusammen zieht, aber ich erkläre es gerne nochmal! Wenn "Du" zu Deinem Freund oder einer anderen Person ziehst die Leistungen wie ALG II beantragt haben passiert folgendes: Die Miete wird demjenigen der ALG II bekommt gekürzt, weil die Person die zu ihm zieht (in Deinem Fall Du) ja auch Geld hat (sei es durch Arbeit, Bafög-Studium, oder weil sie reich ist) und wen man dann zugeht und der ARGE sagt das diese Person die Freundin ist denken die auf der ARGE Das Du und Dein Freund eine eheähnliche Beziehung führen, was ja in der Regel auch so ist) und dann sagen die: Hallo, wieviel Geld haben sie denn zusammen zur Verfügung) das ist aber schön, dann brauchen wir ja garnicht soviel bezahlen als wenn der Freund alleine lebt! Dann ist das ja eine BG(Bedarfsgemeinschaft). Und in Deinem Fall Fragt die ARGE den Freund : Wie alt sind sie? Können sie den Lebensunterhalt aus eigene Mitteln finanzieren? Könnten sie vielleicht auch 15 Stunden in der Woche arbeiten? Das Du glücklich bist glaube ich Dir, hatte nur auf die Aussage hin das der eine nicht arbeiten wollte und der andere 2-3 Jahre bis zum Studium im Grunde auch eine Aussage trifft keine Arbeit zu haben so eine bestimmten Eindruck den man als glücklicher Mensch nicht hören will! Was im übrigen auch der selbe Eindruck war als ich die Anfrage zum ersten mal durchgelesen hatte. Für mich steht fest das im Grunde keine Absicht gegeben ist in Arbeit zu kommen, einzig das Du die Fragestellerin dies vorgibst das es so sei, vermutlich weil Du es auch glaubst, aber da erinnere ich einfach mal an meinene Eindruck und meine Reaktion! Du schreibts dann ob Du Leistungen annehmen musst, das ist auch so eine Frage, wo man sich als Leser verarscht vorkommen muss und dann noch das Zwinkermännchen! Nein, Leistungen muss man nicht zwingend annehmen, man kann nämlich grundsätzlich auch drauf verzichten, aber was passieren wird wenn Du als Freundin mit in der Wohnung lebst ist das Dein Einkommen mit einbezogen wird! Nun denke ich mal das die Fragen doch ausreichend erklärt worden sindm un dander wollen Dir sicherlich auch noch weiter helfen, ich besitze nämlich diesbezüglich hier kein Monopol ünd würde es auch nicht wollen! Viel Erfolg und vermeide auf dem Amt die viel wenn dann! Klare Linie =klares Ergebnis |
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#13
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Danke für Ihre Antwort und die Erklärung.
Jetzt weiss ich, was ich beachten soll. Grüße, Maya |
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