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Frage wegen Antrag auf Erstlingsaustattung und Umstandsmode

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  #1  
Alt 01.10.2008, 12:33
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Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 8
Frage Frage wegen Antrag auf Erstlingsaustattung und Umstandsmode

Hallo.
Bin neu hier und rein zufällig auf die Seite gestossen. Habe auch gleich zum Anfang mal eine Frage.
Mein Freund und ich beziehen beide Alg2 und ich bin jetzt in der 20.Woche schwanger,also 5.Monat und komme am Samstag in die 21.Woche,sprich 6.Monat.
Habe am 9.9.08 auf der Arge in meiner Stadt einen Antrag auf Umstandsmode und Erstlingsaustattung gestellt und jetzt 3 Wochen später immer noch keinen Bescheid erhalten. Habe schon mehrmals versucht die Sachbearbeiterin per Telefon zu erreichen ohne Erfolg,vorbei gehen ist auch eher schlecht,da ich ohne Termin eh nicht zu ihr kann. Nun wollte ich hier einmal nachfragen,wie lange denn so eine Bearbeitung im Schnitt bei euch gedauert hat bzw ab der wievielten Schwangerschaftswoche zahlt die Arge denn das Geld aus.
Habe im Bekanntenkreis sehr unterschiedliches gehört,meine beste Freundin bekam schon nach ca 2.Wochen Bescheid und Geld und ne andere Bekannte musste 6-8 Wochen warten,so erzählte sie es mir zumindest.
Bräuchte das Geld nämlich dringend zumindest das von der Umstandsmode da ich mittlerweile ein kleines Kleiderproblem bekomme. Muss dazu sagen bin nicht die Schlankste,also im Sceound-Handladen oder günstig bei Caritas erstehen wird das nix. Wäre für Antworten echt dankbar.

Lg Nina
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  #2  
Alt 01.10.2008, 15:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Das kann man leider nicht pauschal beantworten, aber du kannst ein Erinnerungsschreiben an die ARGE verfassen und auf die Dringlichkeit einer Entscheidung hinweisen.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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