Frage zu Anlage UH ...

  • So langsam blicke ich jetzt gar nix mehr durch !


    Die Rechtsanwältin meinte, dass ich ALG2 bei der Arge ( für Unterhalt und Wohnung) beantragen soll, da sie nach groben Überschlagen meinte, der Verdienst meines Mannes reicht nicht aus.
    Die Arge würde dann prüfen und den Teil von ihm einfordern, den er zahlen kann.


    Als ich die Unterlagen abgeholt habe, meinte die Dame: Nein, das wäre nicht so ...


    In Anlage UH wird nach Unterhalt der gezahlt wird gefragt. Und wenn nicht, warum es nicht gefordert wurde ...
    Was schreib ich da jetzt rein ? Einen Betrag den er bereit wäre zu zahlen ? Ohne, das ich was in der Hand habe, dass er auch zahlt ?
    Wenn er doch mehr zahlen könnte, muss er das dann wirklich nicht von der Arge aus ?


    ????? Was mach ich da jetzt ?


    Gruß, Zara

  • na gib an das das verfahren in der schwebe ist und offensichtlich ein mangelfall vorliegt, dann wird man dir aber das unterhaltsvorschussgesetz über das jugendamt anraten, denn das geht der sozialhilfe vor

  • Hast du Anwaltsschreiben? Also ich meine, hast du Schreiben deiner Anwältin, was die darin von deinem Mann fordert? Das kannst du dann (ohne, dass ich persönlich eine Zahl in das Feld eintragen würde), als grobe Richtlinie verwenden mit dem (deutlich hervorgehobenen) Hinweis, dass das aber auch nur eine Forderung ist und du das bisher noch nicht erhälst.


    Konkrete Zahlen kannst du ja nun einmal nicht nennen. Oder du schreibst, dass du derzeit Null bekommst, weil noch gerechnet wird; die fordern dann ihrerseits die Unterlagen deines Mannes an und rechnen selbst. Alles ist möglich: Nur warte nicht zu lange. Unterlagen nachreichen kannst du immer noch, aber Geld erhälst du definitiv erst ab Tag der Antragstellung (auch wenn dein Antrag noch so unvollständig dort eingegangen sein sollte).


    Gruß. Lirafe