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Fragen zu möglichen Leistungen

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  #1  
Alt 02.09.2010, 15:31
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Beiträge: 3
Standard Fragen zu möglichen Leistungen

Hallo erstmal,

wir haben derteit folgendes Problem. Meine Partnerin ist vorletzten Monat zu mir gezogen. Da sie Allergikerin ist war es notwendig das sie aus Ihrer eigenen Wohnung auszieht da diese eine erheblichen Schimmelbefall in den Wänden ausfwies. Ich selber bin Azubi, verdiene also nicht soviel. In meiner momentanen WG sind meine beiden Kollegen ausgezogen deshalb hatte ich auch nicht weiter vor neue Mitbewohner zu suchen.

Meine Freundin bezieht das sie als Arbeitssuchen gemeldet ist Geld vom Arbeitsamt was aber nun gestrichen wurde. Das sie zur mir gezogen ist sei anscheinend nicht vertretbar und deswegen wurden die Gelder gestrichen.
Das Problem ist nun offensichtlich was wir nun genau tun sollen denn eigentlich ohne Ihre finanzielle Unterstützung kann ich mir die OWhung nicht halten und eine ausbildungsstelle bzw. Job ist noch nicht in Sicht.

MFG Sven
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  #2  
Alt 02.09.2010, 21:57
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Beiträge: 55
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Im Grunde seid ihr dann eine Bedarfgemeinschaft.
Wobei du grds. wegen der Ausbildung ausgeschlossen wärst.
Hast du BAB / BAfÖG beantragt?

- Wie groß ist die Wohnung?
- Höhe der Grundiete?
- Höhe der Nebenkosten? (ohne Strom)
- Wie hoch ist dein Einkommen?
- Hat deine Freundin Einkommen?
- Hatte sie eine Zustimmung zum Umzug?
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  #3  
Alt 02.09.2010, 22:51
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Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 3
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Hallo rst127,

erstmal Danke für die Antwort
BAB erhalte ich nicht mehr da ich in der 2. Ausbildung bin.

- Die Wohnung ist genau 78 qm groß.
- Die Grundmiete beträgt genau 400 Euro.
- Die Nebenkosten belaufen sich auf 70 Euro
- Mein Einkommen beträgt 640 Euro.
- Meine Freundin hat seit Juni kein Einkommen und ist seitdem Arbeitssuchend gemeldet.
- Eine Zustimmung des Umzugs lag nicht vor da bereits im Juni der Umzug schon beschlossen war und der Mietvertrag gekündigt wurde. Dennoch wird ihr gesagt sie hätte nicht umziehen dürfen
(was für sie quasi eigentlich tödlich wäre wegen der Neurodermitis und Allergie, sie hatte schwerwiegende gesundheitliche Probleme und nach mehreren Tests hat sich herruasgestellt das sie sehr empfindlich auf Schimmel reagiert .... in der alten Wohnung stellte sich nach einem handwerklichen Besuch heraus das die Wände damit voll waren und die gesamten Stockwerke mit Ungeziefer verseucht waren.) .

Vor allem war die alte Wohnug wesentlich teurer und betrug eine Miete von 360 Euro bei 30 qm. Auf Nachfragen warum es Probleme gäbe mit dem Umzug wurde mir telefonisch gesagt weil es sich um eine WG handle weil bis Juli noch ein ehemaliger Mitbewohner ein Zimmer bezog.

Mein Geld reicht allemal nicht um die Wohnung weiterhin zu halten und mein Erspartes reicht knapp nur noch für 1 bis 2 Monate. Schlimmsten falls bin ich gezwungen meine Ausbildung abzubrechen. Meine Freundin ist natürlich bemüht einen Job zu finden bzw. Ausbildung aber die Zeit wird immer knapper und mittlerweile wird es recht eng.

MFG Sven
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  #4  
Alt 03.09.2010, 13:44
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Registriert seit: 01.09.2010
Beiträge: 5
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wenn deine freundin kein alg1 bezieht muss sie einen antrag auf alg2 machen!weil das einkommen was du hast reicht für beide nicht!ich habe selbst alg2 bezogen und glaube mir die tun alles um nicht bezahlen zu müssen!wenn ihr gar nicht mehr weiter wisst würde ich zu einer beratungstelle in eurer nähe gehen.die helfen mit allem antrag ausfüllen,wie ihr euch zu verhalten habt,was euch zusteht etc.!
lasst euch auf gar keinen fall abservieren!!!!!!!!!
mfg
nina
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  #5  
Alt 05.09.2010, 23:01
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Registriert seit: 18.08.2010
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ähm.. ok

Deiner Freundin das ganze Geld zu streichen hört sich seltsam an...
Selbst wenn sie ohne Zustimmung umzieht, steht ihr die Regelleistung und die alte, bzw. angemessene Miete zu.
Mit der Zustimmung ist das so eine Sache....
Ein Gutachten über den Zustand der Whg. habt ihr sicherlich nicht, oder?
Vielleicht könntet ihr euch beim Gesundheitsamt erkundigen, ob die soetwas erstellen könnten.
Bzw. ist der Umzug ja eh bereits erfolgt und sowas müsste vorher vorliegen.

Ggf. solltet ihr zusammen vorsprechen zu einer Überschlagsberechnung bzw. gemeinsamer Antragstellung.
Ich weiß nicht, ob du durch die Zweitausbildung auch ausgeschossen bist, aber fragen lohnt sich.
Jedenfalls hat deine Freundin weiterhin ein Anspruch.
Und ihr seid ja auch keine WG, sondern eine BG, da sie deine Partnerin ist.

Die Whg. selbst erscheint mir für 2 Personen zu teuer, also nicht angemessen.
Hängt allerdings von der Gegend und von den Richtlinien des jeweiligen Trägers ab.
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  #6  
Alt 06.09.2010, 15:31
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Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 3
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Wir haben jetzt einen gemeinsamen Termin am Mittwoch es gibt da wohl ein paar Missverständnisse warum auch immer... ich halte euch natürlich gerne auf dem laufenden.

MFG Sven
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  #7  
Alt 08.09.2010, 21:02
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Na dann bin ich doch mal sehr gepannt.
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  #8  
Alt 09.09.2010, 11:57
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Registriert seit: 05.01.2010
Beiträge: 42
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Jeder hat nach Grundgesetz das Recht auf freie Wahl seines Wohnortes!!! Das kann auch keine ARGE abschaffen.
Ihr zählt die ersten 12 Monate als Wohngemeinschaft und jeder von euch hat Anspruch auf Leistungen. Ab dem 13. wird es
pervers!! Da werdet Ihr vom deutschen Gesetzgeber "Zwangsverheiratet" und jeder muß für den anderen einstehen! Also zählt dann das Einkommen von beiden zur Berechnung der Leistungen. Jedoch ist bei Deinem Einkommen und der Miete mit einem Zuschuß zu rechnen.
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