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#1
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Hallo, ich komme aus der slowakei und habe ich schon überall nachgefragt aber niemand kann mir genau antworten.
Meine mutter hat nach DE gekommen zu mir weil ich kind geboren hane und brauche ich hilfe. Sie will hier gerne auch bleiben aber sie kann nicht deutsch reden und sie hat hier noch kein arbeit...Sie ist seit hier mai 2011 und wollte ich wissen ob sie kann hartz 4 bekommen obwohl sie noch nie hier gearbeitet hat?Oder welche unterstutzung sie kann bekommen? sie ist hier schon angemeldet bei mir und wir warten auf freizugischkeitbescheinigung, wir haben schon auch wohnung gefunden welche sie gefählt. |
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#2
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Schau mal hier:
Hartz IV – für Ausländer/EU-Bürger Wenn Sie Ausländer sind, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn Sie eine Arbeitserlaubnis haben oder Ihnen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden könnte. Bislang geduldete Ausländer können unter den Voraussetzungen der §§ 104a und 104b Aufenthaltsgesetz eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis erhalten. Mit Erhalt dieses Aufenthaltstitels kann dann auch Arbeitslosengeld II bezogen werden. Nicht in den ersten 3 Monaten Dieser Anspruch besteht aber nicht während der ersten drei Monate Ihres Aufenthaltes in Deutschland. Bleiberecht / Altfälle Sonderregelung bei Freizügigkeit Wenn Sie EU-Bürger sind, genießen Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger Freizügigkeit in Deutschland. Sie haben dann auch in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthaltes in Deutschland bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Unverschuldete Arbeitslosigkeit Auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder oder unfreiwillige Aufgabe Ihrer selbständigen Tätigkeit nach mehr als einem Jahr Tätigkeit haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Tätigkeit haben Sie für die Dauer von 6 Monaten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Weitere Ausschlussfälle Weiterhin keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, wer sich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhält. Dies gilt dann auch für die Familienangehörigen. Zudem vom Arbeitslosengeld II ausgeschlossen sind Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Einfach nur so kann deine Mutter keine Leistungen bekommen sondern sie müßte sich dann auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. |
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#3
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Also braucht sie hier aber nicht erst arbeiten?ab 1.mai 2011 braucht man keien arbeitserlaubtnis und sie bekommt eine freizügigkeitsbescheinigung.Vielen dank für ihre antwort.
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#4
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Prima, da wird ein Kind in die Welt gesetzt, die Mutti hergeholt, weil man ja bei einem Kind Hilfe braucht. Dann darf der Steuerzahler für die Mutti auch noch zahlen. Das kann ja wohl nicht sein. Man muss sich vorher überlegen, ob man allein mit einem Kind zurecht kommt.
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#5
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Schon mal was von der "unbefleckten Empfängnis" gehört, Birgit-Sozialneid-63
Und was hast du gegen Kinder? Und braucht dieses Land keine Kinder?
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#6
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Ich mag Kinder sogar sehr gern. Trotzdem sehe ich nicht ein, dass der Steuerzahler jetzt für die Mutti zahlen muss. Wenn sie ihre Mutti herholen möchte, kann sie das ja gerne tun, entweder muss sie dafür selbst aufkommen oder aber die Mutti geht arbeiten. Ich bin nicht neidisch. Aber hier wird immer gleich um Hilfe geschrien, ohne sich vielleicht mal darüber Gedanken zu machen, wo das Geld dafür herkommt.
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#7
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Zitat:
Zitat:
Tritt besser den Verantwortlichen für die Bankenrettung, Rüstungs-Atom-sonst welchen Subvensionschwachsinn unterstützenden, korrupten Politikern in den Allerwertesten, statt deinen Frust, deinen Neid, deinen Frust an den Schwächsten, in diesem Fall sogar an Kindern, auszulassen! Das ist mehr als billig, mies und feige auf Hilfesuchenden herumzutrampeln, statt die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen! |
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#8
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Ich denke das ist etwas falsch verstanden worden.Die Mutter wäre zwar Leistungsberechtigt muß sich aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
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#9
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An Brigite 63: Also, erstens....wenn ich hilfe brauche mit kind ist doch meine sache...ich habe doch was anderes gefragt oder bist du blind????und zweitenst....mein mama will natürlisch arbeiten aber erst musst sie deutsch lernen und job finden....und drittenst....kinder habe ich zwei deswegen braucht mann nach gebort unterstützunkt wenn meinman arbeitet....Aber das kennst du bestimmt nicht. Liebe grüße
Geändert von marika.svaba (13.07.2011 um 18:37 Uhr) |
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#10
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Komisch meine Schwester hatte 4 Kinder, ihr Mann ging auch arbeiten und sie hat es auch allein geschafft. Ich bin nicht weltfremd und schon gar nicht neidisch.
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