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Hartz 4 überzahlung

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  #1  
Alt 05.11.2011, 19:19
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Standard Hartz 4 überzahlung

Hallo ich bin neu hier und weis nicht ob das thema hier richtig ist.

Mir ist es aber wichtig das ich schnell antwort bekomme.
Wir hatten heute schöne Post vom Amt drinnen in der folgendes steht:

"Sehr gehrte Fr. .... nach meinen Erkenntnissen haben sie und ihr Kind LEistungen nach dem Zweiten Buch ( SGB II) für die Zeit vom01.01.2011 bis 31.10.2011 in Höhe von 483,74 zu unrecht bezogen.
Sie erhielten im oben genannten Zeitraum auf grund eines Fehlers Kosten für Unterkunft in höhe von 616,50€ monatlich. Ihre tatsächliche monatliche Gesamtmiete beträgt jedoch nur 542,00€
Nach meinen erkenntnissen haben sie die überzahlung zwar nicht verursacht , sie hätten jedoch erkennen können, das die vorraussetzungen für die leistungen in dieser höhe nicht vorgelegen haben.

Somit war ihenen bekannt dasss die bewilligung fehlerhaft war ( § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X)
ich weis nicht was ich tuen soll die hatten doch die miete einemal laut antrag weil man das ja ausfüllen muss, zweitens hatten wir ein extra schrieb nochmal mit allen daten und dann den Mietvertrag an sich wo es drinnen steht eingereicht. Ausserdem hatten die ein paar monate die miete selber an den vermieter überwiesen also warum jetzt das.

Gab es da nicht ein gesetz / Paragraph/ Urteil das wenn das amt es verschuldet man es selber nicht zahlen muss.

Bitte helt mir ich weis echt nicht weiter das bekomme ich nicht auch noch hin leben so schon mit der kleinen von der hand in den Mund
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  #2  
Alt 05.11.2011, 19:53
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Beiträge: 1.280
Standard

Nun ja, es ist ja jetzt keine unerhebliche Höhe, also keine 5 oder 10 Euro, die du nicht hättest erkennen können. Dich trifft nämlich auch eine Pflicht: Deinen Bescheid zu kontrollieren. Und da ist immer eine Berechnung dran, wo Mietkosten aufgeführt werden und dir hätte auffallen müssen, dass du fast 80 Euro mehr Miete bekommst als du bezahlst.

Von daher wird Vertrauensschutz hier nicht greifen. Das ist so ähnlich, wie wenn dir jemand aus Versehen (z. B. wegen eines Zahlendrehers in der Kontonummer) Geld überweist. Das ist zwar dessen Fehler, aber behalten darfst du das Geld natürlich nur allein weil der andere einen Fehler gemacht hat, trotzdem nicht! Es ist ja nicht dein Geld.

Turtle
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  #3  
Alt 05.11.2011, 19:59
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Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

Zitat:
Zitat von meleenas_mama Beitrag anzeigen
Hallo ich bin neu hier und weis nicht ob das thema hier richtig ist.

Mir ist es aber wichtig das ich schnell antwort bekomme.
Wir hatten heute schöne Post vom Amt drinnen in der folgendes steht:

"Sehr gehrte Fr. .... nach meinen Erkenntnissen haben sie und ihr Kind LEistungen nach dem Zweiten Buch ( SGB II) für die Zeit vom01.01.2011 bis 31.10.2011 in Höhe von 483,74 zu unrecht bezogen.
Sie erhielten im oben genannten Zeitraum auf grund eines Fehlers Kosten für Unterkunft in höhe von 616,50€ monatlich. Ihre tatsächliche monatliche Gesamtmiete beträgt jedoch nur 542,00€
Nach meinen erkenntnissen haben sie die überzahlung zwar nicht verursacht , sie hätten jedoch erkennen können, das die vorraussetzungen für die leistungen in dieser höhe nicht vorgelegen haben.

Somit war ihenen bekannt dasss die bewilligung fehlerhaft war ( § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X)
ich weis nicht was ich tuen soll die hatten doch die miete einemal laut antrag weil man das ja ausfüllen muss, zweitens hatten wir ein extra schrieb nochmal mit allen daten und dann den Mietvertrag an sich wo es drinnen steht eingereicht. Ausserdem hatten die ein paar monate die miete selber an den vermieter überwiesen also warum jetzt das.

Gab es da nicht ein gesetz / Paragraph/ Urteil das wenn das amt es verschuldet man es selber nicht zahlen muss.

Bitte helt mir ich weis echt nicht weiter das bekomme ich nicht auch noch hin leben so schon mit der kleinen von der hand in den Mund
_________________

Ja das ist völlig normal wird von den ARGEN gerne gemacht und bringen damit Familien in Probleme
die geben das aus und schon hammse die Familie am arsch!

Das ist hier tägliches Brot!!!

Anwalt!
Es gibt Scheine über kostenlose Anwaltliche Beratung musste höchstens 10 EURO zahlen!!!

Grundsatz immer schön für Kosten sorgen bis die die Schnauze voll haben!!!!!!
Wenn die Wind sähen müssen die Orkane und Tornados und Erdbeben ernten nur so geht es!!!!

Ich habe jetzt wohl mittlerweile die Vierziegste Beschwerde eingereicht!

Wie das jetzt hier flutscht ich habe Fahrtkosten innerhalb von 3 Tagen alles per Fax und sogar Parkgbeühren
obwohl ich ankreuzte brauche keine Bestätigung kam diese heute an, ich hatte das am Dienstag per Fax eingereicht!

Sogar Augen Druck Messungen!
PSA Wert bekomme ich umsonst
Die Prostagutt
Die Extra Untersuchung mit Ultraschall mit sonst 20 Euro Zuzahlung!

War Vorgestern beim Urologen!

70 EURO gespart!

Ich lasse aber alles über DGB Anwälte laufen, seitdem klappt das wie geschmiert!

Elch

Geändert von Elch (05.11.2011 um 20:01 Uhr)
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  #4  
Alt 05.11.2011, 20:08
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Nun ja, es ist ja jetzt keine unerhebliche Höhe, also keine 5 oder 10 Euro, die du nicht hättest erkennen können. Dich trifft nämlich auch eine Pflicht: Deinen Bescheid zu kontrollieren. Und da ist immer eine Berechnung dran, wo Mietkosten aufgeführt werden und dir hätte auffallen müssen, dass du fast 80 Euro mehr Miete bekommst als du bezahlst.

Von daher wird Vertrauensschutz hier nicht greifen. Das ist so ähnlich, wie wenn dir jemand aus Versehen (z. B. wegen eines Zahlendrehers in der Kontonummer) Geld überweist. Das ist zwar dessen Fehler, aber behalten darfst du das Geld natürlich nur allein weil der andere einen Fehler gemacht hat, trotzdem nicht! Es ist ja nicht dein Geld.

Turtle
---
Egal Kosten verursachen!

Ich hatte denen den Arbeitsvertrag hingeschickt und 4 Monate lang jede Gehaltsabrechnung!

Nach 7 Monaten sind die aufgewacht und schrieben Soziale Bereicherung!

Habbich den Anwälten geschickt der hat die Akte angefordert da fanden die den Arbeitsvertrag und alle
Gehaltsabrechnungen!

Von den Anwälten kam dann der Leopard , dagegen war der Tsunami und die Reaktor Katastrophe
in Japan nur nen Schüler Experiment!

Ich glaube der Sachbearbeiter darf heute Papier im Stadtpark aufpicken allerdings nur unter Fachkundiger Aufsicht!


Elch
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  #5  
Alt 05.11.2011, 20:32
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Schön, dass das bei dir ging, wieso auch immer. Die Rechtsprechung ist da aber ziemlich eindeutig, dass in Fällen, wo es hätte bemerkt werden müssen, der Vertrauensschutz nicht gilt. Wenn das bei dir zuständige Amt kneift, nur weil eine Anwältin ein Schriebs aufsetzt, gilt das bestimmt nicht für alle JCs in Deutschland. Ggf. gabs auch Verfahrensfehler, da du rechtlich keine Ahnung hast, solltest du dich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Turtle
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  #6  
Alt 05.11.2011, 20:59
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Schön, dass das bei dir ging, wieso auch immer. Die Rechtsprechung ist da aber ziemlich eindeutig, dass in Fällen, wo es hätte bemerkt werden müssen, der Vertrauensschutz nicht gilt. Wenn das bei dir zuständige Amt kneift, nur weil eine Anwältin ein Schriebs aufsetzt, gilt das bestimmt nicht für alle JCs in Deutschland. Ggf. gabs auch Verfahrensfehler, da du rechtlich keine Ahnung hast, solltest du dich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Turtle
---------------------

Daher sag ich ja immer über Anwälte gehen und Kosten machen, bis die solche Sauereien aufgeben!


Gut klein Text, funktioniert nicht immer aber Versuch macht Kluch, Rechnung zahlt die ARGE
JobCenter isses ja nicht, die haben ja keine Jobs nur falsche Bescheide und das ist sehr Bescheiden!


Elch

Wie kommste auf Anwältin??

Kann auch ein Anwalt gewesen sein ??

Elch
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  #7  
Alt 05.11.2011, 21:03
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Ist übrigens auch ausgleichende Gerechtigkeit!

Willst du was von denen dauert es 1,5 Jahre vor Gericht!

Machen die Fehler dann halt auch 1,5 Jahre!

Wie in der Bibel, Auge um Auge und Zahn um Zahn!

Gebe ARGEN keine Chancen, ausser die Chance geschlossen zu werden, oder selbst zu schliessen.
Elch
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  #8  
Alt 06.11.2011, 16:25
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Auserdem möchte ich folgende Serltsamkeiten anmerken!

Vergisst ein Hartzer Iv er eine Angabe oder hat nen Zahlendreher drinnen wird Ihm Sofort Betrug und
Sozial Erschleichung vorgeworfen!

Macht das Amt dies dann ist es ein Versehen wenn Gelder vergessen werden!
Da ist es niemals Betrug oder Vorsatz!!!

Seltsam nicht??

Wie gesagt

Wie gesagt Meleenas Mama

Ich nehme da den geeigneten Gewerkschaftsspruch, wer kämpft kann auch verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren!

Versuche es über Sozial anwälte vieleicht ist da ja ein Verfahrensfehler drinnen oder es war nicht so einfach zu bemerken dieser Fehler!

Ein guter geübter Anwalt wirds dir schon Sagen ob es Sinn macht!!!

Kostet dich wohl 10 EURO Zuzahlung weiss das aber nicht genau!

Elch
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  #9  
Alt 06.11.2011, 18:48
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Bestes Beispiel, weit aus zuviel überwiesen bekommen und ohne zu überlegen ausgegeben.

http://www.bild.de/news/inland/hartz...0608.bild.html
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  #10  
Alt 06.11.2011, 19:22
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Zitat:
Zitat von Edgar Beitrag anzeigen
Bestes Beispiel, weit aus zuviel überwiesen bekommen und ohne zu überlegen ausgegeben.

http://www.bild.de/news/inland/hartz...0608.bild.html
Tja Edgar den Fall kenne ich!

Ich finde das gut ich hätte gleich komplett alles abgehoben!

Und ich hätte geklagt, bis der Arzt kommt!

Es gab noch nen anderen Fall mit über 1 Million oder mehreren Milllionen
die sind gleich ins Ausland abgehauen!

Ich sage weiterhin verrutscht mal nem Hartz IV er das Komma, ist er sofort nen Betrüger!

Ich würde dem Sachbearbeiter somit Existenz Vernichtung vorwerfen und die Bank auch verklagen volle Lotte!

Da antwortet bestimmt wieder diese sperrsüchtige Schildkröte!
Die Nacht ist noch lang Schildkröööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööt e!

Privat Insolvenz anmelden und Geld behalten.


Elch
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