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#1
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Hallo! Ich bekomme Hartz 4 da ich noch in Erlternzeit mit dem 2. Kind bin und nächsten Monat entbinde!
Ich habe jetzt von der KK Mutterschaftsgeld bekommen muss ich das dem Jobcenter mitteilen? Und können die mir das ganze Geld abziehen? Oder können die das überhaupt herausfinden das die KK bezahlt hat?? Bitt keine Unverschämten Antworten! Das könnt ihr euch sparen!! Und ich habe vor den Kindern hart gearbeitet sogar mehrere Jobs auf einmal! Also keine Frechheiten sondern nur ernste Antworten!!! Gruß |
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#2
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Zitat:
keine Frechheiten zu bekommen??? http://www.sozialleistungen.info/new...in-der-kritik/ Frechheit von der Bundesregierung die haben nur noch Geld für Ihre Rettungsschirme für andere Länder weil die EU Ihr sehr teures Hobby sind!!!!!!!! Mittlerweile muss Deutschland wohl für halb EUROPA aufkommen und da bleibt für Mütter kein Geld mehr!!! Elch Nicht angeben das kann zum teuren BUMERANG werden, wenn das dann irgendwann herauskommt musst Du es zurückzahlen und das Geld ist leicht ausgegeben und schwer wieder zurückgezahlt. Gerade mit den Verbrecherischen Hartz IV Geldern, die völlig falsch berechnet sind. Elch Geändert von Elch (24.01.2012 um 11:47 Uhr) |
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#3
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Du musst alles dem Jobcenter mitteilen. Klaro kann das Jobcenter herausbekommen, was die Krankenkasse gezahlt hat und dann gibt es ein Donnerwetter. Wie gesagt, du bist verpflichtet, jegliches Einkommen dem Jobcenter mitzuteilen und dazu gehört auch das Mutterschaftsgeld der KK.
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#4
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Die Frechheit liegt nicht in der Antwort, sondern eher in deinem Beitrag.
Meines Wissens (das muss nicht richtig sein) ist Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzleistung und damit auch kein priviligiertes Einkommen nach § 11a SGB II. Es ist damit auf die ALG II-Leistungen anrechenbar und muss gemeldet werden (gemeldet werden muss sowieso jedes Einkommen). |
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#5
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Die Frage ist schon etwas dreist. Vielleicht solltest du deine freie Zeit mal damit verbringen und dir das kleingedruckte in deinem ALG2 Bescheid durchlesen wo genau drinsteht das du alles an Einkommen welcher Art auch immer anzugeben hast. Davon mal abgesehen ist das JC nicht dumm und weiß genau das du Mutterschaftsgeld gezahlt bekommst. Beim nächsten Datenabgleich wird dies dann sowieso bemerkt und du müßtest Geld zurückzahlen. Also kannst du es auch gleich angeben.
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#6
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Zitat:
Die Hartz IV Berechnung ist allerdings noch viel vieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeel dreister! Am aller dreistesten sind allerdings dann die Sozialverbände, die öffentlich mit einem Tränchen im Auge die falsche und zu niedrige Berechnung von Hartz IV beklagen, sich dann aber sofort wieder "Wulffend" sich Ihren fetten Gehältern und vollen Tischen widmen. Ich denke so etwas hier ist nicht dreist, sondern allenfalls verzweifelt!!! Elch |
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