Mutterschaftsgeld wird angerechnet – Elterngeld in der Kritik

Die Hoffnungen, die mit dem neuen Elterngeld einhergehen, haben sich für viele schon jetzt zerschlagen. Denn statt mehr Geld zu erhalten, bringt die Gesetzesänderung vor allem für Empfängerinnen von Hartz IV und Studentinnen erhebliche finanzielle Nachteile, die nicht nur von Sozialexperten kritisiert werden.
Statt bislang 24 Monate Erziehungsgeld gibt es nur zwölf, maximal 14 Monate Elterngeld. Das sind Einbußen von bis zu 3.000 Euro, die sich nicht ganz so einfach verkraften lassen. Hinzu kommt ein Problem, das vielen völlig unbekannt ist, aber fest im neuen Gesetz verankert ist: Das Elterngeld wird bei Arbeitnehmerinnen in den ersten zwei Monaten nach der Geburt noch mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Das heißt für die jungen Familien, dass sie das Elterngeld erst nach drei Monaten erhalten. Nachteile, die viele so nicht hinnehmen wollen.
Die Diskussion um mögliche Klagen ist längst entbrannt, auch darüber, ob das Elterngeld seinem Ziel als Maßnahme gegen die Vergreisung überhaupt gerecht werden kann.