Mietstufen beim Wohngeld

Unangemessen hohe Wohnkosten werden nicht durch Wohngeldzuschuss ausgeglichen. Dies ist nicht die Intention des Gesetzgebers. Aus diesem Grunde sind seitens des Gesetzgebers bestimmte Höchstbeträge (tabellarisch) festgelegt worden, aus denen sich ergibt, bis zu welcher Höhe die Miete oder Belastung überhaupt zuschussfähig ist.

regionale bzw. kommunale Mietstufen (Mietenniveau)

Dabei orientieren sich die zuschussfähigen Höchstbeträge an dem jeweils örtlich maßgeblichen „Mietenniveau“ (Durchschnittsmiete). So hat jede Gemeinde mit mindestens 10.000 Einwohnern ihrem Mietenniveau entsprechend eine bestimmte, sogenannte „Mietenstufe“.

Es gibt insgesamt 6 verschiedene Mietenstufen. Jede Mietenstufe hat ihre eigene Bedeutung.

Liste der sechs Mietenstufen beim Wohngeld

Mietstufe Anteil an der Durchschnittsmiete aller deutschen Wohngeldempfänger Beispiel-Städte
Mietenstufe I weniger als 85% Diepholz, Bebra, Plauen
Mietenstufe II 85% bis 94% Naumburg, Cottbus, Gelsenkirchen
Mietenstufe III 95% bis 104% Schwerin, Bayreuth, Dresden, Celle
Mietenstufe IV 105% bis 114% Bremen, Karlsruhe, Berlin, Potsdam
Mietenstufe V 115% bis 124% Hannover, Rostock, Bonn, Hamburg, Kiel
Mietenstufe VI mehr als 125% München, Stuttgart, Wiesbaden, Tübingen

Mietenstufen und Anzahl der Haushaltsmitglieder =  zuschussfähiger Höchstbetrag

Der zuschussfähige Höchstbetrag ist abhängig von der Mietenstufe der jeweiligen Gemeinde und der Zahl der berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder. Eine Differenzierung nach unterschiedlichen Baualtersklassen, wie sie vor Januar 2009 stattfand, wird nicht mehr vorgenommen. Je höher die Mietenstufe, desto höher darf das berücksichtigungsfähige Gesamteinkommen liegen und umgekehrt.

Beispiel:

Ausweislich der aktuellen Wohngeldtabelle liegt die Grenze des Gesamteinkommens für Wohnungen in Gemeinden der Mietenstufe VI bei nur einem berücksichtigungsfähigen  Haushaltsmitglied bei monatlich 870 Euro, um wohngeldberechtigt zu sein. Dies entspricht einem Bruttoeinkommen eines Verdieners in Höhe von 925 Euro. Nach Abzug der 6%-Pauschale ergibt sich der maßgebliche Betrag von 870 Euro. Bei einem Abzug von 10% bildet ein Bruttoeinkommen von monatlich 966 Euro, bei einem Abzug von 20% ein Bruttoeinkommen von monatlich 1.087 Euro und bei einem Abzug von 30% ein Bruttoeinkommen von monatlich 1.242 Euro die Obergrenze. Bei einem darüber hinausgehenden Gesamteinkommen entfällt die Wohngeldberechtigung.

Bei zwei zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern erhöht sich das maßgebliche Gesamteinkommen auf monatlich 1.190 Euro und entspricht einem Bruttoeinkommen in Höhe von 1.265 Euro vor Abzug der 6%-Pauschale. Sollte sogar ein Abzug von 30% bei zwei Haushaltsmitgliedern möglich sein, darf ein Bruttoeinkommen vorliegen von höchstens  1.700 Euro monatlich (vor Abzug der 30%), um wohngeldberechtigt zu sein.

Bei drei berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitgliedern darf eine Gesamteinkommensgrenze von monatlich 1.450 Euro (= 1.542 Euro Brutto vor Abzug der 6%-Pauschale) nicht überschritten werden, um wohngeldberechtigt zu sein.

Höchstbetrag beim Wohngeld

Je höher die Mietenstufe liegt, desto höher ist auch der zuschussfähige Höchstbetrag.

Beispiel:

Bei der Mietenstufe VI, also der höchstmöglichen, darf der Antragsteller als alleiniger Bewohner der Mietwohnung einen Wohngeldzuschuss erwarten von höchstens 407 Euro monatlich. Leben in seinem Haushalt jedoch 3 berücksichtigungsfähige Mitglieder erhöht sich dieser Höchstbetrag auf 594 Euro monatlich.

Bei der Mietenstufe I, also der niedrigsten, liegt der zuschussfähige Höchstbetrag bei nur einem Haushaltsmitglied bei monatlich 292 Euro und bei drei Haushaltsmitgliedern bei monatlich 424 Euro.

Sowohl die Mietenstufen bzw. das maßgebliche Höchsteinkommen, sowie die Höhe der zuschussfähigen Höchstbeträge sind im Rahmen von Tabellen festgelegt.

Heizkostenzuschuss beim Wohngeld in 2009 und 2010

Neben dem Wohngeld gewährte der Staat in den Jahren 2009 und 2010 auch einen festgelegten pauschalen Zuschuss für Heizkosten (Heizkostenpauschale). Diese Heizkostenpauschale wurde jedoch mit Beginn des Jahres 2011 nach nur zwei Jahren wieder abgeschafft.