Pfändungsrechner

Mit dem Pfändungsrechner können Sie den pfändbaren bzw. den nicht pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens nach den Regeln der Zivilprozessordnung (§ 850 ff. ZPO) berechnen. Alternativ können Sie das Ergebnis auch in der Pfändungstabelle ablesen.

Grundlagen für die Berechnung ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen und die Zahl der Personen, gegenüber denen der Gläubiger zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist. Näheres hierzu erfahren Sie im Artikel zur Berechnung der Pfändungsfreigrenze.


RECHNER WIRD GELADEN

Bitte beachten Sie ferner, dass die hier errechnete Pfändungsfreigrenze für die Vollstreckung zur Befriedigung von Unterhaltsforderungen keine Gültigkeit hat.