Bürgergeld Höhe und Berechnung

Das Bürgergeld, oft auch als universelles Grundeinkommen bezeichnet, stellt eine monatliche Zahlung dar, die jedem Bürger eines Staates gewährt wird, unabhängig von Einkommen, Vermögen oder Erwerbsstatus. Ein zentrales Element dieses Modells ist der Grundbetrag. Dieser fixierte Betrag soll die grundlegenden Lebenskosten eines Individuums decken und so eine finanzielle Basisgarantie bieten. Der Grundbetrag zielt darauf ab, soziale Sicherheit zu gewährleisten und die individuelle Freiheit zu erhöhen, indem er den Druck minimiert, aus finanzieller Not heraus arbeiten zu müssen.

Das Konzept des Bürgergelds hat sich in der Debatte über Sozialreformen als zentrales Thema herauskristallisiert. Es stellt sich die Frage: Wie hoch ist dieser Grundbetrag? Und wie wird er berechnet? Anhand der Regelbedarfsstufen im Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe lässt sich ein Einblick in die Materie gewinnen.

Regelbedarfsstufen: Ein Überblick

Die Regelbedarfsstufen bieten einen strukturierten Rahmen, um den notwendigen Lebensunterhalt verschiedener Personenkreise in Deutschland zu bestimmen. Die Beträge sind dabei in Euro angegeben und werden jährlich angepasst. Hier eine Übersicht der Regelbedarfsstufen von 2021 bis 2025:

Regelbedarfsstufe Betrag 2021 Betrag 2022 Betrag 2023 Betrag 2024 Betrag 2025
Regelbedarfsstufe 1 446€ 449€ 502€ 563€ 563€
Regelbedarfsstufe 2 401€ 404€ 451€ 506€ 506€
Regelbedarfsstufe 3 357€ 360€ 402€ 451€ 451€
Regelbedarfsstufe 4 373€ 376€ 420€ 471€ 471€
Regelbedarfsstufe 5 309€ 311€ 348€ 390€ 390€
Regelbedarfsstufe 6 283€ 285€ 318€ 357€ 357€

Wer bekommt welchen Betrag?

  • Regelbedarfsstufe 1: Diese Stufe betrifft jede erwachsene Person, die alleine in einer Wohnung gemäß § 42a Absatz 2 Satz 2 lebt und für die die Regelbedarfsstufe 2 nicht zutrifft. Der Betrag für 2025 beträgt hier 563€.
  • Regelbedarfsstufe 2: Sie gilt für erwachsene Personen, die entweder mit einem Ehegatten, Lebenspartner oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenwohnen. Auch für Personen, denen nur ein persönlicher Wohnraum zur Verfügung steht und mit anderen zusätzliche Räumlichkeiten gemeinschaftlich nutzen. Für 2025 sind hier 506€ vorgesehen.
  • Regelbedarfsstufe 3: Für Erwachsene, deren notwendiger Lebensunterhalt sich nach § 27b bestimmt, liegt der Betrag 2025 bei 451€.
  • Regelbedarfsstufe 4: Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren erhalten 2025 einen Betrag von 471€.
  • Regelbedarfsstufe 5: Kinder zwischen 7 und 14 Jahren bekommen im Jahr 2025 insgesamt 390€.
  • Regelbedarfsstufe 6: Für Kinder bis sechs Jahre liegt der Betrag 2025 bei 357€.

Anmerkung zum Bürgergeld

Der Grundbetrag des Bürgergelds, wie im Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe definiert, dient dazu, den finanziellen Bedarf verschiedener Personengruppen in Deutschland abzudecken. Es stellt sicher, dass Personen und Familien unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung finanziell abgesichert sind. Die jährliche Anpassung der Regelbedarfsstufen garantiert dabei, dass die Beträge den aktuellen Lebenshaltungskosten entsprechen. Damit leistet das System des Bürgergelds einen entscheidenden Beitrag zur sozialen Sicherheit in Deutschland.

Dieser Artikel wurden zuletzt aktualisiert am 25.06.2025. Die Werte werden also aktuell gehalten. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten freuen wir uns über Feedback