Wann und wie wird das Arbeitslosengeld gezahlt?

Das Arbeitslosengeld wird zum Monatsende für den abgelaufenen Monat gezahlt. Normalerweise wird das Arbeitslosengeld auf ein Bankkonto überwiesen. Eine Barauszahlung ist aber möglich.

Arbeitslosengeld I wird in der Regel per Überweisung auf ein Girokonto in Deutschland ausgezahlt. Der Leistungsempfänger sollte Inhaber oder Mitinhaber des Kontos sein.

Die Auszahlung erfolgt monatlich für den jeweils vergangenen Monat. Der Grund dafür ist, dass der laufende Monat in der Regel noch aus dem letzten Arbeitseinkommen bestritten werden kann.

Auszahlungstermine 2022

Der Zahlungstermin ist so gelegt, dass der Leistungsempfänger spätestens am ersten Werktag des Monats über das Arbeitslosengeld verfügen kann.

Arbeitslosengeld für Auszahlung / Verfügbar
Januar 2022 01.02.2022
Februar 2022 01.03.2022
März 2022 01.04.2022
April 2022 01.05.2022
Mai 2022 01.06.2022
Juni 2022 01.07.2022
Juli 2022 01.08.2022
August 2022 01.09.2022
September 2022 01.10.2022
Oktober 2022 01.11.2022
November 2022 01.12.2022
Dezember 2022 01.01.2023

Bar-Auszahlung als Zahlungsanweisung zur Verrechnung

Wenn der Leistungsempfänger über kein geeignetes Bankkonto in Deutschland verfügt, ist die Auszahlung des Arbeitslosengeldes als sogenannte “Zahlungsanweisung zur Verrechnung” möglich.

Hierfür entsteht eine pauschale Bearbeitungsgebühr aufseiten der Agentur für Arbeit in Höhe von 2,10 Euro. Diese Gebühr wird direkt vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung kann bei Banken zur Gutschrift auf ein bei der Bank geführtes (Giro-)Konto eingereicht werden (ähnlich wie ein Verrechnungsscheck).

Eine Barauszahlung des Arbeitslosengeldes ist mithilfe der “Zahlungsanweisung zur Verrechnung” ebenfalls möglich. Die Barauszahlung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn kein Bankkonto für die Auszahlung zur Verfügung steht.

Eine Barauszahlung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung ist nur bei der bei Postbank und Auszahlungsstellen der Deutschen Post möglich. Es fallen weitere Gebühren an, die sich nach der Höhe des Arbeitslosengeldes richten. Diese liegen je nach Höhe des Auszahlungsbetrags zwischen 3,50 Euro und 7,50 Euro.

Pfändbarkeit von Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld wird im Hinblick auf die Pfändbarkeit wie Arbeitseinkommen behandelt. Es gilt also die aktuelle Pfändungstabelle zur Berechnung der individuellen Pfändungsfreigrenzen. Zur wirksamen Nutzung des Pfändungsfreibetrags sollte das eigene Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt werden..