|
#1
|
|||
|
|||
|
Folgendes:
Kollege von mir ist 24, hat noch keine abgeschlossene Ausbildung und arbeitet momentan noch. Ihm wird vermutlich bald gekündigt, hat allerdings einen Ausbildungsvertrag für August bei einem anderen Unternehmen. Wenn ihm jetzt gekündigt wird und er HARTZ 4 anmeldet, bekommt er das dann noch bis zum Beginn seiner Ausbildung? Wird ihm das Arbeitsamt bis zum Beginn seiner Ausbildung eine Arbeitsstelle aufdrücken oder geben sie sich mit dem Ausbildungsvertrag zufrieden? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hat er denn noch nicht lange genug gearbeitet, dass er ALG 1 bekommen kann?
Um beurteilen zu können, ob er ALG 2 bis zur Ausbildungsaufnahme bekäme, schreibst du zu wenig. Hat er eine eigene Wohnung oder wohnt er noch bei den Eltern? Turtle |
|
#3
|
|||
|
|||
|
So, gestern lag seine Kündigung im Briefkasten. Er hat im Dezember 2011 bei einem Personalunternehmen angefangen, die Arbeit wurde ihm von einem Personalvermittler vermittelt, denn er brauchte schnell Arbeit, um die Miete zu bezahlen. Hat dort im Lager mit irgendwelchen Ex-Sträflingen gearbeitet und ca. 930 Netto verdient. Ihm wurde jetzt also innerhalb der Probezeit gekündigt und nach 2 Wochen ist schluss. Morgen will er sofort zum Arbeitsamt und meldet sich arbeitlos.
Er ist 24 und wohnt mit seiner Freundin zusammen. Die Wohnung kostet sie 500 warm. Seine Freundin ist im dritten Lehrjahr ihrer Ausbildung, verdient im Moment aber auch nicht mehr als 400 brutto. Davor war er 6 Monate ohne job, ging aber nicht zum Arbeitsamt und lebte von erspartem oder privaten hilfen. Vor diesen 6 joblosen Monaten wiederum hat er 2 Jahre durchgehend bei einem Unternehmen gearbeitet und sozialabgaben bezahlt. Netto hat er da auch nicht mehr verdient. Also nochmal zusammengefasst: - wohnung 500€ warm - wohnt mit freundin zusammen, keine eltern in der nähe - keine kinder - freundin im dritten ausbildungsjahr, ca. 400€ brutto - gestern gekündigt worden - ca. 2 Monate gearbeitet - davor 6 monate ohne arbeit - davor 2 Jahr durchgehend gearbeitet |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Wenn er vor 6 Monaten über 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, dann hat er ALG 1 Anspruch. Er sollte sich schnellstens zur Agentur für Arbeit begeben und sich arbeitssuchend melden und dann auch ALG 1 beantragen. Dass muss er sowieso machen, denn ALG 1 ist vorrangig vor ALG 2.
Turtle |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Hartz4 und ausbildung | mmarie na | Sozialhilfe | 4 | 12.06.2011 16:03 |
| Hartz4 und Ausbildung | Melina 123456 | Anspruch und Leistungen | 4 | 28.04.2010 18:37 |
| Hartz4 - Ausbildung | marsel1988 | sonstige Ausbildungsförderung | 1 | 09.03.2009 22:52 |
| Hartz4,Ausbildung..... | Lily | Anspruch und Leistungen | 2 | 12.11.2007 00:24 |
| Hartz4 vor der ausbildung | Jax | Anspruch und Leistungen | 0 | 06.05.2007 17:57 |