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Haushaltsgemeinschaft

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  #1  
Alt 06.08.2007, 15:27
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Standard Haushaltsgemeinschaft

Hallo,

ich werde bald 25, und gültige ich nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft, und kann ausziehen wenn ich möchte, aber kann ich auch Hartz IV bekommen wenn ich bei meinen Eltern wohnen bleiben möchte ? muss dann das Einkommen / Vermögen meinen Eltern auch angegeben werden wie bei einer Bedarfsgemeinschaft ?

habe gehört bei einer Haushaltsgemeinschaft gibt es einen Doppelten Freibetrag, und können sie den Antrag auf Hartz IV auch ablehnen wenn meine Eltern zu viel bekommen, also zusammen meine Eltern ca. 2.200,- EUR netto

oder bei einer Haushaltsgemeinschaft darf doch das Einkommen / Vermögen meinen Eltern nicht mehr angerechnet werden. Ich benutze ja nur diesen Haushalt.
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  #2  
Alt 09.08.2007, 15:28
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Standard

Hallo,
Du kannst und solltest einen Antrag auf Hartz IV stellen.
Es ist aber wahrscheinlich, dass er abgelehnt wird auf Geund des Einkommens Deiner Eltern.
Für Dich ist es so gut wie unmöglich zu beweisen, das Du mit Deinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft bildest.
Du kannst natürlich versuchen die Genehmigung von der ARGE zu bekommen eine eigene Wohnung zu beziehen.
Bei Ablehnung, sofort zum Sozialgericht, welches für Hartz IV Empfänger kostenlos ist.
Wenn Du eine eigene Wohnung hast, must Du bei einer kontrolle durch die ARGE nachweisen, dass Du dort auch wirklich wohnst.
Die ARGE muss aber vor einer Kontrolle, einen Termin zur Besichtigung mit Dir vereinbaren.
Die Mitarbeiter dürfen nicht einfach vor der Tür stehen und Einlass verlangen.
Die Wohnung Deiner Eltern dürfen Sie nur mit Genehmigung Deiner Eltern betreten.
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  #3  
Alt 09.08.2007, 18:17
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Lächeln

Hallo,

Nein der Antrag darf nicht abgelehnt werden, weil meine Eltern sobald ich 25 Jahre alt bin von der Unterhaltspflicht bereit sind, und ich dann meine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde und meine Eltern nicht dazu gehören deswegen, muss ich das Einkommen / Vermögen meinen Eltern auch nicht angeben und darf die Behörde auch nicht verlangen.

Alle ab 25 Jahre sind nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft, sonder in der Haushaltsgemeinschaft und deswegen habe ich dann auch eine eigene Bedarfsgemeinschaft und dann zähle ich alleine und meine Eltern nicht mehr, und das Einkommen / Vermögen meiner Eltern spielt dann keine rolle mehr, das der antrag abgelehnt wird diese aussage ist Falsch.

Aber sollte die Behörde trozdem versuchen von meinen Eltern die angabe von einkommen / vermögen wollen und einkommens nachweiße werde ich Wiederspruch einlegen und wenn er dann abgelehnt wird werde ich klage beim Sozialgericht mit einem Anwalt einreichen der mich vor Gericht mit mir zusammen verteidigt.

Und ab 25 kann ich von meinen Eltern ausziehen, und die Behörde muss dem auszug zustimmen, das sie auch die kosten der Unterkunft und Heizung übernehmen, und Nebenkosten soweit es angemssen ist.
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  #4  
Alt 19.11.2007, 10:37
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Frage Alg Ii

hy ihr lieben,
hab da mal'ne Frage. Ich(27) lebe mit meinem vater(46) zusammen in einem haushalt und da ist auch schon das problem man rechnet meinen vater bei meinem harz 4 mit rein bekomm deßwegen nur292,36? die frage ist nun ob das rechtens ist oder nicht die vom amt sagen es währe schon richtig so und das problem mit denen läuft schon seid einem jahr hab langsam die sch.. voll mein wiederschpruch wurde abgelehnt
BITTE HILFT MIR EINER
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  #5  
Alt 19.11.2007, 10:40
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Hallo,

das ist nicht richtig, wie neonflip bereits schrieb.
Du solltest auf jeden Fall Widerspruch einlegen und bei einem Anwalt für Sozialrecht vorsprechen.
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