Hilfe für alleinerziehende Mutter!!!!

  • Hallo an Alle


    Ich weiß nicht merh weiter und hoffe mir kann hier jemand helfen!!!


    Ich habe vor kurzen eine fristlose Kündigung bekommen in der ausbildung!!(25.jan.2010)
    Am 26.1.2010 habe ich mich sofort arbeitslos gemeldet.
    da wurde mir gesagt ich hätte seit dezember 09 versäumt einen neuen Antrag zur weiter gewährung für mein harz4 zu stellen und wäre jetzt nicht mehr als bedürftigt eingestuft.
    noch am selben tag 26.1.2010 habe ich einen Neuantrag gestellt und alle unterlagen beigebracht


    die arbeitsbescheinigung meines arbeitgebers fehlt allerdings bis heute :-( 11.03.2010 und ich erhalte daher bis heute immer noch kein geld weder für mich noch für meine 3 jahrige tochter noch für die Mite ....ich frage mich von was wir leben sollen.


    Ich bin alleinerziehend und langsam wirklich verzweifelt ,weil auf meine bitten bei der arge nur mit einem lächeln und einem "wir brauchen die arbeitsbescheinigung des arbeitgebers" reagiert wird


    noch an zu merken wäre ich habe gegen die fristlose kündigung klage eingelegt und ,die kündigung ist gegenstandslos...jetzt ist es eine kündigung in gegenseitigem einvernehmen!!!!!!!!!!!!!!!!!!



    ich hoffe ihr konnt mir helfen


    danke Bina

  • Also das können die nicht machen. Am besten wende Dich an eine örtliche Sozialberatungsstelle, die können Dir weiterhelfen. Ich habe schon mehrere solcher Fälle erlebt, und wenn man selber nicht weiss welche Rechte man hat, sagen die es einem auch nicht und versuchen Geld einzusparen wo es nur geht. Die Sozialberatungstellen klären Dich auf welche Rechte Du hast und ich kenn es nur so, dass die im Notfall auch selber zum Hörer greifen und mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden. Diakonie, Caritas, Rotes Kreuz, Perthes Werk, das sind so die gängigen Stellen, die solche Beratungsstellen anbieten. Schau mal im Telefonbuch unter Sozialberatungstelle bzw. Sozialberatung und wenn da nichts kommt unter Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt. Also klapper die mal durch, denn meist stehen dann da so Rubriken drunter wo man dann meist auch eine Sozialberatungstelle findet.


    Es kann immer mal vorkommen dass man was vergisst. Ich hoffe, es wird alles gut, aber ich bin da sehr zuversichtlich. Solltest Dir vllt einen guten Grund überlegen, weshalb Du den Neuantrag verpasst hast.

  • Selbst wenn du den Neuantrag zu stellen verpaßt hast und noch eine "Unterlage" fehlt, können die dir zunächst einmal im Hinblick darauf, dass nach Vorlage der Bescheinigung des Arbeitgebers bewilligt wird, schon mal einen "Vorschuß" geben, und zwar sofort an Ort und Stelle.


    Was mir viel eher Bauchschmerzen macht, ist die Tatsache, dass das jetzt eine Kündigung im gegenseitigen Einverständnis ist. In dem Fall bist du nämlich dann zunächst wirklich richtig gesperrt - möglicherweise -. Erkundige dich dazu und auch, ob du nicht dennoch das Geld für dein Kind erhalten müßtest, wobei sich das durch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß möglicherweise auch in Grenzen hält oder erledigt hat!?

  • Ich danke euch für eure schnellen tips,ich kann soviel vorab schon mal sagen.
    Von mir fehlen keine Unterlagen mehr ,sonde4rn nur noch von meinem ehemaligen arbeitgeber!!!!!
    Der zögert das ganze emens raus und wurde eben jetzt auch von der arge ermahnt meine Arbeitsbbscheinigung bis 17.03 vorzulegen und seit 28.1 vordern sie ihn immer dazu auf!!!!


    -zum Thema sperrfrist habe ich mich erkundigt und diese beträgt gängig zischen 3-12 Wochen soweit ich informiert bin.
    Bei einer kündigung in beidseitigen einvernehmen ,nacheiner klage gegen die Fristlose kündigung müsste die sperrzeit gering gehalten werden,weil kei eigenverschulden da war und ich eben Mutter bin.


    Was das Arbeitsamt hier in Niederbayern mit mir betreibt seit meine Tochter geboren wurde will ich garnicht erzählen,wie oft ich beim Anwalt war und wie viele Kämpfe ich fechten musste um von etwas leben zu können ,kann ich nicht mehr zählen!!!!
    ich fasse es einfach nicht mit welcher kaltschnäuzigkeit an die sache herangegangen wird ,zumal mich mein betreuer nicht erst seit gestern kennt und die Arge recht klein ist ...man kennt sich also!!!


    Ich denke mir muss etwas zustehen ,denn ich kann mein Kind nicht verhungern lassen und ich bekomme 400 euro im Monat


    180
    mein kindergeld (noch
    180
    annas kindergeld


    und 220 Unterhalt


    und davon sollen wir leben und die Miete beträgt schon 275 warm....es ist zum verrückt werden!!!
    ich weis nicht mehr weiter und mein Bearbeiter sagt mir steht nix zu ehe nicht die Arbeitsbescheinigung meines Aarbeitgebers vorlieg !!! Und wenn ich mit seinem Vorgesetzten reden will is der natürlich nie erreichbar......................................


    aber ich bin ja kein Einzelfall


    Wir Danken euch für die Tipps


    Sabine und auch im Namen meiner Tochter Anna

  • Und was ist mit dem (von mir) angedachten Vorschuß? Den mußt du einfach kriegen, ansonsten laß`dir die Ablehnung schriftlich geben, zumal ja aus deinem "Urteil", das nach Klage gefällt wurde, auch deutlich ersichtlich sein muß, dass du von ... bis bei .... gearbeitet hast. Das kommt einer Bescheinigung gleich, auch wenn es nicht auf deren Formular gedruckt steht. Ich würde jetzt noch ein einziges Mal "schriftlich" unter Mitteilung dieses "Beispiels", das als Nachweis dienen könnte, so dass der Bescheid auf jeden Fall erstellt werden und ausgezahlt werden müßte. Hin und wieder woll(t)en die von mir auch etwas nachgereicht haben. Der Bescheid erging dann dennoch jeweils und auch die Überweisungen wurden getätigt unter einer "Auflage", nämlich der, dass ..... nachgereicht wird. Da es sich in diesem Fall hier nicht einmal um etwas handelt, das "du" beibringen kannst, ist es noch krasser und der Arbeitgeber sollte unter Androhung von irgendwas aufgefordert werden, einzureichen.


    Also bitte - Schreiben formulieren -, persönlich abgeben und bestätigen lassen (den Eingang), Vorschuss erbitten und im Falle weiterer Verzögerung(en) Dienstaufsichtsbeschwerde (leider) ankündigen. (Du kannst ja schreiben, dass du dann keinen anderen Ausweg mehr siehst und so)

  • genau so mach ichs das is ne prima idee!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    1000 dank da wäre ich nie drauf gekommen das auf dem beschluss vom amtsgericht steht das ich ja von bis gearbeitet ha


    so könnts klappen!!!!


    danke danke danke

  • Ich hoffe, die akzeptieren das dann nun wirklich definitiv, ansonsten würde ich ganz definitiv eine Dienstaufsichtsbeschwerde anregen. Das ist ganz einfach: Überschrift Dienstaufsichtsbeschwerde, dann die Fakten und fertig ists.