Ich brauche Rat...!!!Schulische Ausbildung mit Kind und Hartz IV ?

  • Hallo, habe eine Frage:


    Ich bin zur Zeit alleinerziehend mit einer Tochter und bekomme HARTZ IV.Meine Tochter wird dieses Jahr noch eingeschult.Während der Kindergartenzeit meiner Tochter habe ich immer fließig nach Arbeitsangeboten recherchiert und Bewerbungen geschrieben.Bei allen Vorstellungsgesprächen wurden flexiblen Arbeitszeiten als Bedingung gestellt.Ich sollte also während der Öffnungszeiten (meistens von 8-20 Uhr) immer zur Verfügung stehen.Das ist natürlich recht schwierig , wenn die Betreuung des Kindes nicht sichergestellt sein kann.


    So, jetzt wird meine Tochter eingeschult und ich werde erst recht keine Arbeit mehr finden, da sie ja bis Mittags Schule haben wird.Da ich schon lange Abitur machen wollte, habe ich mich spontan in einer Beruflichen Schule angemeldet und wurde angenommen.Ich habe die Mittlere Reife aber keinen Berufabschluss :(
    Wenn ich diese Schule mache ( sie dauert 4 Jahre) werde ich den Abschluss " Biologisch Technische Assistentin " + Abitur absolvieren.Ich habe schon nachgefragt und aufgrund meines Alters (32) und weil ich nach meinem Realschulabschluss berufstätig war und nicht gleich auf eine weiterführende Schule gegangen bin, hätte ich keinen Anspruch auf BAFÖG.
    Meine Frage wäre, ob die ARGE meiner Tochter und mir während der Zeit meiner Ausbildung die Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen würde..


    Vielen Dank schon mal...

  • Ich glaube nicht das die ARGE dir vier Jahre lang Leistungen zugesteht während du nochmal eine Schulausbildung absolvierst.Allerdings gibt es ja Eingliederungsmöglichkeiten bei denen auch von der ARGE Gelder zur Verfügung gestellt werden.Du solltest auf alle Fälle einen Termin bei der ARGE machen und dich dort genau informieren.Vielleicht hättest du dies bereits tun sollen bevor du dich bei dieser Schule angemeldet hast.

  • Es war sehr kurzfristig, so dass ich die Anmeldung in letzter Minute noch abgeschickt habe und prompt eine Zusage bekam.Naja, ich werde mich dann mal bei meinem Fallmanager schlau machen..


    Danke für die Antworten..

  • Hallo,


    wenn ich das richtig verstanden habe, hast du noch nie Bafög bezogen bzw. auch noch keine abgeschlossene Ausbildung. Es ist zwar richtig, dass Bfög nur bis 30 beantragt werden kann, doch es gibt noch die sogeannte Härtefallregelung. Diese wird eventeuell bei dir greifen, da gerade Erziehungszeiten (alleinerziehend/ Krankheiten etc) auf den Bewilligungszeitraum angerechnet werden können.


    Spreche doch mal deinem zuständigen Bafögamt vor oder lasse dich telefonisch beraten.


    Viel Glück

  • Also ich habe bei der Bafög Stelle nachgefragt.Die Dame wusste nicht so genau und musste rum telefonieren und hat sich nach ca. einer Woche bei mir gemeldet.Eigentlich sollte diese Härtefall-Regelung mir zugunsten kommen, doch dann hätte sie telefoniert usw. und das kam dabei raus:
    Aufgrund meines Alters (32) und weil ich nach meinem Realschulabschluss berufstätig war und nicht gleich auf eine weiterführende Schule gegangen bin, hätte ich keinen Anspruch auf BAFÖG.


    Wenn mir während dieser Zeit für meine Tochter Leistungen zustünden (sprich Hälfte der Miete, Sozialgeld für meine Tochter,Kindergeld sowieso) könnte ich dann versuchen Wohngeld zu beantragen?
    Wenn ja, wird Wohngeld individuell berechnet?



    Danke für die Antworten..

  • Hallo,


    ich würde dir trotzdem raten, doch nochmal schlau zu machen. Die Begründung erscheint mir doch ein wenig willkürlich. Oftamls sind die Mitarbeiter auf dem Bafögamt mehr als inkompetent. Die Leute werden halt abgewimmelt...also nicht abwimmeln lassen.


    Eine gute Anlaufstelle wäre auch die ASTA, dort kennt man sich mit Härtefallregelungen in der Regel sehr gut aus (auch wenn es dort um Studentenbafög geht)


    Anspruch auf Wohngeld für dich besteht (auch falls du Bafög bekommen solltest). Wieviel das wäre kannst du mit einem Wohngeldrechner ausrechnen.

  • Sorry ich vergaß: Nein ich habe noch nie Bafög bekommen und eine abgeschlossene Ausbildung habe ich auch nicht.
    Wegen der Sache mit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ist das so eine Sache: Die kleine muss zur Schule gebracht und wieder abgeholt werden. In dieser Zeit falle ich so oder so aus für den Arbeitsmarkt.Danach muss ich mich ja um meine Tochtere kümmern.Deshalb weiß ich nicht so genau, zu welchen Zeiten ich arbeiten soll?Während der Zeit wo sie in der Schule ist passt das meistens mit den Arbeitszeiten ja nicht ::confused:
    Da kann ich doch meine Schule machen oder ?

  • Generell ist es so, dass du ein Recht auf Bildung hast. Dieses kann dir keiner nehmen. Wenn du nun eine Ausbildung beginnst die von der Arge nicht gefördert werden kann (z. Bsp. da sie dem Grunde nach Bafögförderungsfähig ist) oder von der Arge nicht gefördert werden will, kannst du diese unabhängig und auch ohne das ok von der Arge aufnehmen.


    Anspruch auf ALG2 Leistungen besteht dann in diesem Falle nur für deine Tochter. Wenn du nun kein Bafög bekommen solltest (Härtefallregelung) könntest du deinen Bedarf z. Bsp. mit einem 400€ Job und Wohngeld decken. Die Arge hat im Falle einer Ausbildungsaufnahme, kein Recht dich weiterhin als Arbeitssuchend zu vermitteln, sondern muss dies so hinnehmen.


    Die Krankenversicherung könnte weiterhin über den Bedarf deiner Tochter gedeckt sein, dass heißt das diese auch weiterhin von der Arge gezahlt werden müsste.

  • Salle vielen lieben Dank.Ich bin jetzt ein Stückchen weiter.Mein Traum ist es schon seit Jahren Abitur zu machen und das werde ich auch durchziehen, als Sahnehäubchen habe ich dann noch eine Ausbildung in der Tasche :)