Beiträge von Meierkurt

    Mit 21 Jahren heiraten- dazu fällt mir nichts mehr ein. Aber da man keinen Schulabschlus hat, ist man auch nicht in der Lage die Reichweite des Heiraten zu begreifen.
    Gegeg Dummheit ist nun mal kein Kraut gewachsen.

    Hier stellt sich natürlich die Frage, warum man die angebotenen Jobs nicht annimmt. Als HARTZIV-Empfänger muss man jeden zumutbaren Job annehmen, ansonsten erfolgt zurecht eine Kürzung der Leistungen bis zur Einstellung der Leistungen. Andere Leistungen -v.Sozialamt usw.- erhält man meines Wissens nicht. Man hat ja schließlich die Aufnahme einer Arbeit verweigert.
    Sie sollten Ihrem Bruder mal den Kopf gründlich waschen.

    Hallo Andrea 74!


    Einen Antrag bei der Arge kann man stellen. Erfolgschancen = null.Viel besser ist es, wenn man die Klassenleher/in, Schulleitung, anspricht und erklärt, dass man HARTZ IV-Empfänger ist, und die 75 EURO nicht aufbringen kann.Viele Kommunen haben dafür eigene Geldmittel zur Verfügung gestellt und aus diesem Topf wird dann gezahlt. Aber hier weis die Schulleitung bestens Bescheid.

    [quote='Kitty121','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=34321#post34321']Das ALG2 kann ja nicht gepfändet werden.Wenn du selbst die Überweisung bei deiner Bank vornimmst ist es vielleicht günstig mit deiner Bankberaterin zu sprechen ob die Überweisung dann in Ordnung geht denn nach 7 Tagen kann die Bank das Geld was auf deinem Konto ist einbehalten.Wenn du eine Kontopfändung hast dann weiß ich nicht genau ob dann Überweisungen zulässig sind oder die Bank das ablehnt.Normalerweise müßte es gehen.Ansonsten müßtest du das Geld abheben und dann bar auf das Konto deines Vermieters einzahlen.Allerdings kostet das wieder Gebühren.Von daher sprich mal mit der Bank wie es am besten geht.[

    [quote='Willi.Z','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=34351#post34351']Hallo,
    es ist schon interessant wie unterschiedlich gerade das Problem kostenaufwändige Ernährung behandelt wird. Ich habe auch 51€ erhalten, jedoch wurde die Zahlung bereits 2007 mit der Begründung eingestellt der sächsische Landkreistag hätte eine solche Entscheidung getroffen. Widerspruch wurde abgelehnt. Erneute Beantragung mit Formblatt und ärztlicher Begründung wurde wieder abgelehnt, dieses Mal mit einem Hinweis auf ein Urteil des BSG wo auf den deutschen Verein und die neue Empfehlung hingewiesen wird. Mich würde interessieren wie dein Fall weiter geht. Da ich im Bereich des Optionsmodells wohne ist es oft anders wie bei ner Arge.
    MfG[


    Habe nun vom Sozialgericht Frankfurt Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. Werde nun einem Fachanwalt für Sozialrecht den Fall übergeben und durch alle Instanzen klagen.Bis man vor Sozialgericht Frankfurt einen Termin bekommt, vergehen jedoch mindestens 11 Monate.

    [quote='christianBT','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=34468#post34468']Hallo!


    Mir wurde mein Antrag auf Alg 2 Anfang Februar 2009 viele Wochen später genehmigt, aber zunächst befristet bis 31.05.09. Habe Anfang Mai einen Weiterbewilligungsantrag erhalten, den ich am 18.05.09 abgegeben habe.


    Habe eben nachgesehen, habe die Leistungen für Juni 09 noch nicht überwiesen bekommen.


    Ist bei Euch das Geld für nächsten Monat schon eingegangen?


    Dauert etwa die Entscheidung bei diesem Weiterbewilligungsantrag erneut WOCHEN, obwohl mein Sachbearbeiter sagte, dies gehe, es hat sich ja nichts an meiner Situation geändert, recht schnell?


    Freue mich auf Eure Rückmeldung!


    DANKE!


    Ein schönes, sonniges Wochenende Euch ALLEN!


    Christian


    In Frankfurt wird der Antrag auf Weiterbewilligung innerhalb 2 Wochen erledigt.

    Als Diabetiker, Typ II, erhielt ich bis 30.4.09 als besondere Kostform einen Mehrbedarf von 54,--EURO monatlich.
    Dieser Betrag wurde zum 1.5.09 eingestellt. Begründung laut Widerspruchsbescheid von Rhein-Main Jobcenter, Frankfurt:
    Gem. $ 21 Abs. % (so steht es im Bescheid) SGB II erhalten erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die aus medizinischen Gründen einer Kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, einen Mehrbedarf in angemessener Höhe. Der Widerspruchsführer leidet an Diabetes mellitus. Nach neueren medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen ist bei dieser Erkrankung nicht mehr von einem erhöhten Ernährungsbedarf auszugehen. Diese Erkenntnisse sind in die neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 1.10.2008 eingeflossen. Bei der Zahlung des Mehrbedarfs orientiert sich die Widerspruchsgegnerin an diesen Empfehlungen des Deutschen Vereins. Der in der Regelleistung enthaltene Anteil deckt den Ernährungsbedarf auch bei Diabetes Mellitus.
    Die Empfehlungen des Deutschen Vereins… stehen unter www.deutscher-verein.de
    Gegen diesen Widerspruchsbescheid habe ich fristgerecht Klage beim hiesigen Sozialgericht eingereicht mit dem Vermerk: Begründung wird nachgereicht.
    Wäre sehr dankbar, wenn ich eine schriftliche Begründung bekommen könnte.
    PS.: Habe auch Prozesskostenhilfe beantragt. Diese wird jedoch wahrscheinlich abgelehnt. Sollte ich Prozesskostenhilfe bekommen, werde ich natürlich einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und ihm den Fall übergeben.