Benötige Rat

  • Als Diabetiker, Typ II, erhielt ich bis 30.4.09 als besondere Kostform einen Mehrbedarf von 54,--EURO monatlich.
    Dieser Betrag wurde zum 1.5.09 eingestellt. Begründung laut Widerspruchsbescheid von Rhein-Main Jobcenter, Frankfurt:
    Gem. $ 21 Abs. % (so steht es im Bescheid) SGB II erhalten erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die aus medizinischen Gründen einer Kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, einen Mehrbedarf in angemessener Höhe. Der Widerspruchsführer leidet an Diabetes mellitus. Nach neueren medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen ist bei dieser Erkrankung nicht mehr von einem erhöhten Ernährungsbedarf auszugehen. Diese Erkenntnisse sind in die neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 1.10.2008 eingeflossen. Bei der Zahlung des Mehrbedarfs orientiert sich die Widerspruchsgegnerin an diesen Empfehlungen des Deutschen Vereins. Der in der Regelleistung enthaltene Anteil deckt den Ernährungsbedarf auch bei Diabetes Mellitus.
    Die Empfehlungen des Deutschen Vereins… stehen unter www.deutscher-verein.de
    Gegen diesen Widerspruchsbescheid habe ich fristgerecht Klage beim hiesigen Sozialgericht eingereicht mit dem Vermerk: Begründung wird nachgereicht.
    Wäre sehr dankbar, wenn ich eine schriftliche Begründung bekommen könnte.
    PS.: Habe auch Prozesskostenhilfe beantragt. Diese wird jedoch wahrscheinlich abgelehnt. Sollte ich Prozesskostenhilfe bekommen, werde ich natürlich einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und ihm den Fall übergeben.

  • Hallo,
    es ist schon interessant wie unterschiedlich gerade das Problem kostenaufwändige Ernährung behandelt wird. Ich habe auch 51€ erhalten, jedoch wurde die Zahlung bereits 2007 mit der Begründung eingestellt der sächsische Landkreistag hätte eine solche Entscheidung getroffen. Widerspruch wurde abgelehnt. Erneute Beantragung mit Formblatt und ärztlicher Begründung wurde wieder abgelehnt, dieses Mal mit einem Hinweis auf ein Urteil des BSG wo auf den deutschen Verein und die neue Empfehlung hingewiesen wird. Mich würde interessieren wie dein Fall weiter geht. Da ich im Bereich des Optionsmodells wohne ist es oft anders wie bei ner Arge.
    MfG

  • ich persöhnlich bekomme jedoch noch bis juni 51.-€ man hat mir aber schon mitgeteilt das der mehrbedarf nicht mehr gezahlt werden soll.Bei mir verhällt es sich so.Hab einen neuen artzbescheinigung für mehrbedarf eingereicht und werde nun vom amsarzt untersucht. Sollte der mehrbedarf gestrichen werden hab ich schon einen wiederspruch vorliegen


    wenn ihn jemand möchte der kann mich ja anschreiben


    gruß wenzel


    ps zu diesem thema habe ich schon vor längerer zeit einen post eröffnet

  • [quote='Willi.Z','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=34351#post34351']Hallo,
    es ist schon interessant wie unterschiedlich gerade das Problem kostenaufwändige Ernährung behandelt wird. Ich habe auch 51€ erhalten, jedoch wurde die Zahlung bereits 2007 mit der Begründung eingestellt der sächsische Landkreistag hätte eine solche Entscheidung getroffen. Widerspruch wurde abgelehnt. Erneute Beantragung mit Formblatt und ärztlicher Begründung wurde wieder abgelehnt, dieses Mal mit einem Hinweis auf ein Urteil des BSG wo auf den deutschen Verein und die neue Empfehlung hingewiesen wird. Mich würde interessieren wie dein Fall weiter geht. Da ich im Bereich des Optionsmodells wohne ist es oft anders wie bei ner Arge.
    MfG[


    Habe nun vom Sozialgericht Frankfurt Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. Werde nun einem Fachanwalt für Sozialrecht den Fall übergeben und durch alle Instanzen klagen.Bis man vor Sozialgericht Frankfurt einen Termin bekommt, vergehen jedoch mindestens 11 Monate.