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Jeden Monat ein neu Antrag

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  #1  
Alt 02.08.2009, 21:50
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Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Kr 47829
Beiträge: 5
Unglücklich Jeden Monat ein neu Antrag

Hallo erst ma
Ist das so weit mach bar also rechtens von der arge das eine Bedarfsgemeinschaft jeden Monat ein neu Antag stellen muss
Begründung weil bekant ist das ein Umzug an steht in eine andere Stadt
durch diesen Schei..... haben wir ganz schöne Lauferei, Und ein ALG 2 ANTRAG ist gilt doch 6 Monate
??? Gruß
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  #2  
Alt 03.08.2009, 13:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
Standard

o.O Was sind das denn für Methoden???
Also wenn ihr in eine andere Stadt umzieht, läuft das Prozedere EIGENTLICH folgendermaßen:

Ihr sucht euch in besagter Stadt eine Wohnung. Dann geht ihr zum Zuständigen Amt und klärt ab, ob die Wohnung angemessen ist bzw, achtet einfach selber sehr gut darauf, das sie es ist.
Ihr unterschreibt einen Mietvertrag und haltet die Kündigungsfristen der alten Wohnung ein (die 3 Monate Puffer sind sehr hilfreich und sollten genutzt werden, ist schwierig aber möglich). Dann geht ihr zur aktuellen Arge und sagt denen, ab dem xx.yy.zzzz wohnen wir da. Dann stellt euch die Arge einen Bescheid aus, das die Zahlungen ab diesem Datum eingestellt werden (Aufgrund eines Umzuges).
Mit diesem Bescheid geht ihr dann in die Arge der neuen Stadt und stellt EINEN Neuantrag und gebt alle Unterklagen inklusive dem Einstellungsbescheid ab.
Und wenn man das zeitlich gut anpasst, geht alles Nahtlos ineinander über.
Was da bei euch passiert ist ja echt mal totaler Schwachsinn und da würde ich mich echt mal Beschweren!!!
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