kann Hartz4 Leistung komplett gestrichen werden?

  • Guten Tag,


    kann bei Hartz4 die komplette Leistung gestrichen werden?also miete usw.?wenn mann keine jobs annimt die mann nicht machen will?wenn ja bekommt man dann sonst wo hilfe wenn ja wo?ch bin aus Duisburg.


    gruß

  • Hallo Kitty, bist du dir ganz sicher dass die Miete auch bei wiederholten Sanktionen nicht gestrichen werden darf? Ist es nicht so, dass die erste Sanktion 30 % der RL, die zweite Sanktion 100 % der RL und die dritte Sanktion dann komplette Sperrung ist???


    Du verunsicherst mich gerade echt ...
    Vielleicht weiß ja jemand anderes auch noch genaueres dazu, evtl. mit §?


    Liebe Grüße,
    eine etwas verunsicherte Jana

  • Hallo,


    also wenn jemand alle Stellen Ablehnt, mit Unterschidlichen Gründen werden die AGAS Mitarbeiter schon merken, das Derjenige nicht Arbeiten will.
    In soeinem Fall währe ich auch dafür die Leistungen Komplett zu Streichen.


    Dies ist jedoch meine Persönliche meinung.


    Gruß


    Tommy

  • Hallo,
    ich war heute beim Amt. , weil ich zu wenig Geld bekommen habe.
    Mein Sohn lebt mit mir in Bedarfsgemeinschaft und hat einen Termin nicht eingehalten,
    hat daraufhin 10% Abzug bekommen. Das ist klar. Jetzt haben die ihm aber 100% gestrichen, weil er
    keine Bewerbungsaktivitäten nachgewiesen hat. Es kam darüber aber kein Bescheid.
    Nun haben die von mir 320,-€ von meiner Grundsicherung für die Miete einbehalten.
    Daher habe ich nur 154,-€ und mein Sohn garnichts.
    Jetzt meine Frage, dürfen sie an die Miete ran. Ich bin der Meinung nein.
    Vieleicht kennt ja jemand einen Paragraphen, wo ich was nachlesen kann.
    L.G. Darck

  • Einfach so streichen können die nicht.Es muß schon ein Grund vorliegen und einen Bescheid darüber solltest du auch bekommen.Es kann in deinem Fall auch nur die Leistung deines Sohnes gestrichen werden aber du mußt deine komplette Leistung und auch den Mietanteil bekommen.Ich würde dir raten deinen SB anzusprechen und einen Bescheid zu verlangen damit du Widerspruch einlegen kannst.Selbst bei einem zweiten Verstoß deines Sohnes dürfte die Leistung nicht komplett einbehalten werden.