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keinerlei Anspruch auf Unterstürzung?

 
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  #1  
Alt 08.07.2008, 16:45
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Standard keinerlei Anspruch auf Unterstürzung?

Meine Situation ist folgende:

ich bin 21 Jahre alt, zur Zeit arbeitslos und wohne bei meinem Vater, seiner jetzigen Lebensgefährtin und deren zwei Kinder. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung (leider nicht im dualen System sondern rein schulisch) und die Fachhochschulreife. Meine richtige Mutter ist ja durch meine abgeschlossene Ausbildung nicht mehr verpflichtet mir Unterhalt zu zahlen. Für Arbeitslosengeld 1 bin ich nicht berechtigt weil ich bisher noch nicht gearbeitet habe und auf Arbeitslosengeld 2 habe ich auch keinen Anspruch da ich laut Bearbeiterin noch keinen eigenen Haushalt habe und somit meine Eltern für mich zuständig sind.

Mein Vater verlangt nun monatlich Kostgeld was ich ihm nicht zahlen kann weil ich kein eigenes Einkommen habe.

Ich bin deswegen ziemlich ratlos und würde mich auch viel lieber auf meine Jobsuche konzentrieren, wenn da nicht das liebe Geld wäre. Also welche Möglichkeiten habe ich nun?
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  #2  
Alt 14.07.2008, 13:09
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wow, 67 Leute haben sich meine Situation durchgelesen und nicht einer davon wusste wenigstens Ansatzweise eine Lösung. Das macht Mut.
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  #3  
Alt 14.07.2008, 15:47
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Hallo!

Wenn Du auf das naheliegende nicht selber kommst , wie kannst Du dann von anderen Leuten ( die auch druchaus berufstätig sein können und nicht den ganzen Tag am PC hocken ) Rat erwarten?

Denk mal nach: wenn Du es Dir mit Deinen Eltern nicht ganz verscherzen willst, wie wärs den mit nem Übergangsjob? kann ein 400 Euro Job sein ,oder auch was anderes ( zeitarbeit z.B.) . Bewerben kannst Du Dich in Deinem erlernten Beruf trotzdem weiter. Es kann mir nämlich niemand erzählen , daß man dazu 24 Std. Zeit am Tag braucht.

Im Gegenteil: in einem Lebenslauf macht es sich immer besser, wenn man was tut ( auch wenns was anderes ist als das Gerlernte) denn das zeigt immerhin das man arbeiten will und sich nicht zu schade ist für andere Arbeiten.....

Wie wärs damit? Denk mal drüber nach.... Wenn Du mein Sohn wärst würde ich nämlich auch Kostgeld verlangen ....Darauf kannst Du wetten... Befreie Dich mal aus dieser "Versorgungsmentalität" !!

LG Laetitia
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  #4  
Alt 14.07.2008, 15:51
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Danke für deine Hilfe wenn auch etwas aggressiv formuliert. Und doch auf das naheliegende bin ich schon gekommen.
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  #5  
Alt 14.07.2008, 16:00
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Das agrressive war ledigleich eine Antwort auf Dein Posting Zitat "wow, 67 Leute haben sich meine Situation durchgelesen und nicht einer davon wusste wenigstens Ansatzweise eine Lösung. Das macht Mut."

Du kennst doch sicher den Spruch: " Wie es man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück!"

Hier sind sicher nicht nur Leute die den ganzen Tag zuhause sitzen, sondern auch ne Menge die ganz normal arbeiten ( schrieb ich ja schon ) und wenn man dann anscheinend gar nicth darauf kommt ev. einfach was anderes zu suchen, sondern anscheinend nur nach Untertützung von staatlicher Seite ruft - was erwartest Du?

Ist nicht böse gemeint , aber vielleich rüttelt es Dich ja ein bißchen wach...
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  #6  
Alt 16.07.2008, 21:04
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zudem kann dein vater für dich einen alg2 antrag stellen und checken lassen ob überhaupt ein anspruch für dich besteht. allerdings würde er auch als bg-oberhaupt das geld bekommen.
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  #7  
Alt 19.07.2008, 23:50
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da du mit deinen eigentlich eltern eine bedarfsgemeinschaft bildest, ist das Gesamteinkommen aufzuteilen
DIe Sache ist hier aber wirklich problemtisch, weil deine ELtern ewahrscheinlich nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind.
dann muss dir eigentlich alg II gewährt werden.

stell dne antrag und bleib in kontakt mit mir, der fall interessiert mich, weil wirklich kompliziert
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