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#1
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Hallo,
mein Sohn(17 Jahre) fängt zum 01.02.2012 eine Lehre an. Wir sind zwar sehr glücklich, allerdings auch nachdenklich in Hinsicht unserer Leistungen die wir vom Arbeitsamt beziehen. Ich bin Vater des Kindes und arbeite als Teilzeit. Ich bekomme neben meinem Lohn das ALG II (für miete etc) in höhe von 700 Euro. Meine Frau arbeitet nicht. Meine beiden Kinder stehen ebenfalls NICHT in einem Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis. Mein Kind wird in etwa 700 Euro brutto verdienen was um die 520 netto wären. Zusatz information: Wohnung: 4 Zimmer = 900Euro warm (inkl. Nebenkosten/Heizkosten etc.) Welche Kosten würden uns durch seine Ausbildung erstehen? Oder wird überhaupt etwas abgezogen? Geändert von Foreun (02.10.2011 um 01:30 Uhr) |
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#2
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Ich bin etwas verwirrt. Lebst du jetzt mit 2 oder mit 3 Kindern zusammen?
Dein Sohn wird aufgrund seines Einkommens wahrscheinlich aus der BG rausfallen. Kindergeld, welches er nicht für die Deckung seines (nach den Grundsätzen des SGB II errechneten) Bedarfs benötigt, wird dann der kindergeldberechtigten Person (also entweder dir oder deiner Frau) als Einkommen angerechnet. Falls es deine Frau ist und diese über keinerlei Einkommen verfügt, muss das übertragbare Kindergeld um 30 Euro (Versicherungspauschale) bereinigt werden. Genau kann man nur rechnen, wenn du die Frage nach der Anzahl der Kinder beantwortest... Turtle Geändert von Turtle1972 (02.10.2011 um 12:59 Uhr) |
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#3
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Zitat:
Und 2 von Deiner Frau?? Also 3 Kinder? Fragen über Fragen Elch Geändert von Elch (02.10.2011 um 15:50 Uhr) |
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#4
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Zitat:
wir haben 3 kinder ! ich habe mich falsch ausdrückt. Diese 3 Kinder sind von mir und meiner Frau. |
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#5
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Dein Kind, was mit der Ausbildung anfängt, muss seinen Mietanteil decken, d. h. die Miete bekommt ihr nur noch zu 4/5 vom Amt. Das letzte fünftel muss dein Sohn von seinen Ausbildungskosten bezahlen. Auch bekommt er kein Geld für Verpflegung und Hygieneartikel. Diese sind ebenfalls von dem Auszubildenden zu zahlen.
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#6
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Zitat:
Wie kommen Sie auf den Richtwert von 4/5? Steht es irgendwo im SGBII oder SGBIII? |
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#7
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Die Miete wird ja für jede Person gerechnet. Wenn ihr nun fünf Personen seid und der Sohn genug Einkommen hat bekommt ihr vier Teile vom JC gezahlt und den fünften Teil zahlt dein Sohn. Eventuell müßte dein Sohn Wohngeld beantragen.
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#8
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Dein Sohn bekommt als Auszubildender kein Hartz IV mehr. Daher bekommt ihr auch nur 4/5 der Miete. Das letzte Fünftel muss dein Sohn von seinem Gehalt bezahlen. Daher 4/5. Natürlich bekommt er auch keinen Regelsatz mehr, d. h. überhaupt kein Hartz IV. D. h. für Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel usw. muss dein Sohn selbst aufkommen.
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