nach Zivildienst ALG1 ?

  • Hallo!


    Am 31.12.09 endete mein Zivildienst. Bin also seit 1.1.10 wieder bei der Agentur gemeldet. Nun habe ich meinen Bewilligungsbescheid bekommen, mit dem ich nicht einverstanden bin. Wollte hier mal fragen, wie lang ich Anspruch habe. Hier kurz mal meine "Geschichte":



    Dezember 2008 arbeitslos geworden -> 6 Monate ALG bewilligt bekommen ( vom 22.12.2008 - 20.06.2009)


    Vom 01.04.2009 - 31.12.2009 Zivildienst gemacht (also ja noch über 2 Monate Restanspruch)


    So, nun dachte ich, dass der Zivildienst als Abtreitszeit angerechnet wird. Laut Argentur ist das aber nicht so. -> Jetz wurde mir nur 80 Tage ALG bewilligt (also mein Restanspruch von 2009)


    Ist das so rechtens? Habe nämlich mehrfach im Netz gelesen, dass man die Anwartschaftszeit auch voll erfüllt, wenn man Zivil- oder Grundwehrdienst macht.


    Hoffe, ihr könnt mir helfen.

  • Danke für deine Antwort!


    Wird denn der Restanspruch auch in die Anwartschaftszeit mit eingerechnet? Wären bei mir dann ja, 2,5 Monate + Zivildienst (9 Monate) =11,5 Monate. Wenn das so ist, dann fehlt mir gerade mal ein halber Monat um wieder ein halbes Jahr ALG1 zu bekommen.