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Nichtbearbeitung Folgeantrag Hartz iV

 
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  #1  
Alt 06.08.2008, 10:28
sternteufel sternteufel ist offline
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Unglücklich Nichtbearbeitung Folgeantrag Hartz iV

Hallo und guten Tag,

ich habe am 02.05.08 einen Folgeantrag auf Alg-II gestellt und bisher noch keine Bewilligung erhalten.

Wie schon gesagt ,handelt es sich um einen Folgeantrag.

Beim hiesigen Arbeitsamt wollte ich vorsprechen und wurde leider wieder weggeschickt. Daraufhin erhielt ich ca. 1 Woche später ein Schreiben, wo ich aufgefordert wurde, weitere Unterlagen einzureichen. Dieses tat ich in der mir vom Arbeitsamt gesetzten zeitlichen Frist. Diese lief am 17.07.08 ab. Ich erinnerte schriftlich sowie telefonisch mehrmals. Bei meinem letzten Telefonat gestern habe ich darum gebeten, meinen Vorfall doch an dien Bereichsleiter weiter zu leiten.
Ein Anruf gestern beim Arbeitsamt ergab, dass mein Fall nach wie vor nicht bearbeitet wurde-lt. EDV-.
Da ich laufende Kosten zu bestreiten habe und auf das Geld sehr angewiesen bin, würde ich gern wissen wollen, wie ich mich hier verhalte? Ich habe seit 2 Monaten meine Miete nicht zahlen können, was sehr unangenehm für mich ist.

Über jede Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.

Recht herzlichen Dank

Sternteufel
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  #2  
Alt 07.08.2008, 22:28
Christina87 Christina87 ist offline
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Registriert seit: 06.08.2008
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Ich würde versuchen, alle Instanzen durchzugehen... Bei meinem Freund lag der Antrag auch 3-4 Monate unbearbeitet herum und da die Miete direkt von der Arge auf das Konto der Vermieterin geht, hat er gar nicht mitbekommen, dass keine Miete gezahlt wurde, bis dann die fristlose Kündigung kam... Das er kein Geld bekommen hat, hatte ihn nicht so sehr gewundert, da sein damaliger Sachbearbeiter ein ziemliches A.... war und ihm ständig und ohne Gründe Sperren reingehauen hat.

Raus schmeißen können die dich aus der Wohnung nicht, wenn die Arge es Schuld ist, dass du die Miete nicht bezahlen kannst. (Bringt dir jetzt nicht so viel, denke ich, aber ist irgendwie eine Art Beruhigung...)

LG

Christina
__________________
Liebe Grüße,

Christina
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  #3  
Alt 09.08.2008, 13:36
advokat advokat ist offline
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na klar kann dich der vermieter rausschmeißen

anrufen oder besser schreiben oder mit zeugen hingehen und vorschuss fordern
notlage schildern damit später mal die staatshaftung eingreift

kurze frist zur zahlung setzen

nach ablauf zum sozialgericht: untätigkeitsklage oder eilantrag
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  #4  
Alt 09.08.2008, 13:38
advokat advokat ist offline
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übrigens dürfen behörden 6 monate lang anträge bearbeiten, widersprüceh 3 monate
aber bei antrag auf vorschuss haben sie 1 monat zeit
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  #5  
Alt 09.08.2008, 13:48
Christina87 Christina87 ist offline
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Sofern die Schuld beim Amt liegt, darf der Vermieter dich nicht kündigen, da es kein Eigenverschulden ist.
__________________
Liebe Grüße,

Christina
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  #6  
Alt 09.08.2008, 13:53
advokat advokat ist offline
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unsinn: privatautonomie nach bgb und staatsrecht sind auseinanderzuhalten
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  #7  
Alt 09.08.2008, 14:31
Christina87 Christina87 ist offline
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Also unser RA hat uns damals gesagt, dass die Schuld beim Amt liegt, da die den Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet haben und Arge direkt auf das Konto des Vermieters zahlt. Wäre es anders herum, hätte mein Freund den Antrag verschlampt / verspätet abgegeben so Läge die Schuld bei ihm und die fristlose Kündigung wäre gerechtfertigt. Nach mehrmaligem Kontakt wurde die Miete beglichen und die Fristlose war hinfällig.
__________________
Liebe Grüße,

Christina
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  #8  
Alt 10.08.2008, 10:40
advokat advokat ist offline
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Beiträge: 422
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wenn man mit zwei mieten in rückstand gerät, hat der vermieter grundsätzlich das recht, den vertrag zu kündigen
da kommt es auf verschulden nicht an
es geht nämlich hierbei um die nichterf+llung eines vertrages
der vermieter hat auch unkosten und lebenshaltungskosten, die er decken muss
es wäre ihm wohl kaum zuzumuten, monatlang hinzunehmen, dass keine miete bezahlt würde, wiel ein amt die zahlung vergisst

ich gehe davon aus, der RA hat damsl falsch beraten oder er wurde missverstanden

das heißt aber eben auch nicht, dass man mit dem vermieter reden kann und ihm klar machen kann, dass man an der misere keine schuld hat
und wenn er sich gutmütig zeigt, wird er nicht kündigen

aber rein rechtlich gesehen, könnte er es
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  #9  
Alt 11.08.2008, 12:51
sternteufel sternteufel ist offline
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Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 3
Lächeln Nichtbearbeitung eines Folgeantrages

Ich möchte mich erst eimmal recht herzlich bei Euch beiden bedanken. Ihr habt mir insofern geholfen, als dass ich heute morgen beim Sozialgericht war und einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt habe.
Der Antrag wurde in meinem Beisein geschrieben und direket an das Arbeitsamt gefaxt.
Bin mal gespannt, was sich jetzt tut.

lieben Dank nochmals :
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  #10  
Alt 11.08.2008, 12:53
sternteufel sternteufel ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 3
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Hallo und guten Tag,

ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen für die konkrete Antwort.
War heute beim Sozialgericht u. habe einen Rechtsantrag auf einstweilige Anordnung veranlasst.
Mals sehen, was nun passiert.

l.g.
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