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Rechtsgrundlage: Abbrechen bzw. Abweisen von MAE, Jobsuche (spezifisch)

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  #11  
Alt 12.02.2010, 18:07
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keep cool, gale!

nochmals für alle:

weder hartz4 als ganzes, noch die höhe der derzeit gültigen regelsätze, auch die von kindern, wurden vom bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, sondern lediglich die art und weise der berechnungsgrundlage.
wie schon angedeutet, kann das durchaus zur folge haben, dass die regelsätze zum 01.01.2011 fallen und es wieder zur alten reglung (wie bei der sozialhilfe) kommt, dass eventueller sonderbedarf gesondert beantragt werden muß.
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  #12  
Alt 18.02.2010, 14:38
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Registriert seit: 05.07.2007
Beiträge: 46
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Darf ich fragen, was dies nun mit meiner ursprünglichen Anfrage zu tun hat, außer das ich die Verfassungswidrigkeit im Zusammenhang mit Sanktionen angesprochen habe?


Ein neuer Zwischenstand:
Am 13. eine Verlängerung bzw. "Neuzuweisung" meiner bis dato angenommen Maßnahme zugeschickt bekommen.


Nun sind folgende Sachverhalte:
a) ich habe dieser Verlängerung nicht zugestimmt, sie wurde vom Träger beantragt (Aussage "wir gehen davon aus, unsere Teilnehmer möchten gerne weiter machen")

b) Der Träger meint nun, er ist "verpflichtet" mich zu verlängern, da ja, ZItat: "Zuweisung erfolgt ist", im Schreiben vom Jobcenter steht jedoch "Vorschlag auf Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung"

c) Der Träger behauptet weiterhin, das Annahme von Mindestverdienst-Arbeitsstellen, bezahlte Praktika und Teilzeitjobs (sogenanntes "Aufstocker-Prinzip") nicht zulässig sind und die MAE weiterhin Vorrang hat



Meine Frage weiterhin:
Was ist die Rechtsgrundlage bei meinen mittelweile 30 Jahren in Sachen AGH-MAE (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung), wenn ich mich seitens des Trägers genötigt fühle, mich auch nicht Ordnungsgemäß bewerben kann (da MAE immer Vorrangig) bzw Aufgrund der Vernichtung meiner letzten Ausbildung (Tontechnik) mit den IT-Maßnahme "Aufbaukursen" (Netzwerktechnik) keinen Sinn sehe?


Jeden den ich bis dato zum Thema befragt habe, sagt etwas anderes.
Der eine Sagt "das stimmt so nicht", der nächste sagt "du musst keine MAE annehmen, es ist nur ein Vorschlag, keine Zuweisung", wieder andere Sagen "über 25 muss keine MAE angenommen werden"; bzw. mein Träger eben mit der Behauptung "Sie müssen, es gibt keine Alternativen".

Ich verstehe einfach nicht, wie man "Aufstocker" (die das auch möchten) so abstellen kann? Zahlt man doch so in die Sozialkasse ein. MAE's sind weit unter dem Niveu was ich einst gelernt habe, und es bringt mich nicht wirklich auf den ersten Arbeitsmarkt. Da habe ich mit Minijobs und Teilzeitjobs weitaus mehr Chancen.



Wer von Ihnen kann mir (wirklich) helfen?

Ich habe im SGB II bzw. SGB XII diesbezüglich nichts gefunden, nur allgemeine Informationen. Ich fühle mich aber ausgebeutet, da die Träger massive Geldspritzen pro MAE'ler bekommen, und die Vereine bzw. Teilnehmer jedoch nichts davon sehen, aber trotzdem 30 Stunden ihrer Zeit verbrauchen müssen und man (der Teilnehmer) immer noch an das Jobcenter gebunden ist.


Wo ist da die Rechtsgrundlage?
Wie kann ich mich effektiv wehren?

Geändert von Gale Smith (18.02.2010 um 14:47 Uhr)
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