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Schüler BAföG in meinem Fall?

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  #1  
Alt 12.01.2009, 15:51
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Beiträge: 2
Frage Schüler BAföG in meinem Fall?

Hallo zusammen,

ich würde gern erfahren ob Schüler BAföG in meinem Fall möglich wäre. Meine Lage ist wie folgt, ich habe bereits eine Ausbildung abgeschlossen, danach begonnen mein Abitur nachzuholen (normales Abitur an einem wirtschafts Gym. inkl. Assistenten Ausbildung - laut Schule ab 2. Jahr in dem ich auch bin BAföG fähig) und bin dafür auch wieder bei meinen Eltern eingezogen.

Leider funktioniert das nicht mehr (aus unterschiedlichen Gründen, nur Streit u.s.w.) und ich würde gern Zuhause ausziehen bzw. werde wohl eh bald rausgeschmissen. Nun hat sich für mich eine Möglichkeit aufgetan mit einen guten Freund zusammenzuziehen, welche ich gern wahr nehmen würde. Problem ist nun der finanzielle Teil und deshalb meine Frage, könnte ich Schüler BAföG beziehen?

Meine Einkünfte:
- Kindergeld
- Halbwaisenrente
= ca. 280 Euro

21 Jahre

Mein Mietanteil wäre bei ca. 240€..

Bin für Hilfe sehr dankbar und auch für Tipps falls es eventl. andere Möglichkeiten gibt an Unterstützung zu kommen (ALG2? Wohngeld?) ;-)

Christian
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  #2  
Alt 12.01.2009, 15:56
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

grundsätzlich sind deine Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Deine Eltern steht es frei diese im elterlichen Haushalt zu leisten oder dich außerhalb zu unterstützen.

Anspruch auf Bafög ist nur gegeben, wenn die Ausbildung Bafögförderungsfähig ist und deine Eltern keine Unterhaltszahlungen aufgrund eines zu niedrigen Einkommens leisten können.

Schülerbafög sieht aber einen Verbleib im elterlichen Haushalt vor. Das heißt wenn deine Ausbildungsstätte von deinem Elternhaus erreichbar ist, besteht kein Anspruch auf Bafögleistungen in Höhe des Betrages der Auszubildenen zusteht die außerhalb wohnen müssen.

Die Halbwaisenrente wird ebenfalls angerechnet! Somit ist davon auszugehen, dass kein Anspruch besteht.
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  #3  
Alt 12.01.2009, 16:00
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Registriert seit: 12.01.2009
Beiträge: 2
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Danke für deine schnelle Antwort - gibt es denn vllt durch meine abgeschlossene Berufsausbildung eventl. andere Möglichkeiten an Unterstützung zu kommen (ALG2, Wohngeld etc.)?
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  #4  
Alt 13.01.2009, 10:24
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Beiträge: 1.307
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Hallo,

kleiner Denkfehler meinerseits. Da du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast, besteht eventuell Anspruch auf elternunabhängiges Bafög.
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  #5  
Alt 13.01.2009, 11:46
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Den Antrag solltest du auf alle Fälle stellen.
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  #6  
Alt 13.01.2009, 14:04
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Registriert seit: 03.04.2008
Beiträge: 41
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Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
.........
Schülerbafög sieht aber einen Verbleib im elterlichen Haushalt vor.
..............
Also ich wohne nicht bei meinen Eltern und bekomme auch Schülerbafög .... also kann diese Aussage nicht zutreffen (es ist KEIN elternunabhängiges!!!)
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  #7  
Alt 13.01.2009, 17:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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aber nicht den vollen Satz!!!

Schülerbafög sieht aber einen Verbleib im elterlichen Haushalt vor. Das heißt wenn deine Ausbildungsstätte von deinem Elternhaus erreichbar ist, besteht kein Anspruch auf Bafögleistungen in Höhe des Betrages der Auszubildenen zusteht die außerhalb wohnen müssen.
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  #8  
Alt 13.01.2009, 22:41
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Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard Schüler-Bafög

Für den Besuch eines Wirtschaftsgymnasiums gibt es normalerweise gar kein Bafög. Bafög gibt es dafür nur, wenn man nicht bei den Eltern wohnt und die Wegzeit von der elterlichen Wohnung zum Gymnasium für Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 120 Minuten beträgt.
Bei abgeschlossener Berufsausbildung kann allerdings das Abi auch auf dem "Zweiten Bildungsweg" auf einem Kolleg oder einer Berufsoberschule gemacht werden. Dafür gibt es in jedem Fall Bafög und zwar ohne Anrechnung elterlichen Einkommens ("Elternunabhängig") und man darf auch auswärts wohnen.
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