Sohn fristlos gekündigt und muss mit Sperre rechnen?

  • Hallo,
    Ich habe folgendes Problem, mein Sohn wurde in der Ausbildungszeit fristlos gekündigt... Nun hat er eine vorläufige Sperrzeit für 3 Monate erhalten..


    Mein Problem ist aber nun dieses, ich beziehe Alg 2 und er wird mit in der Bg geführt, ich habe dort vorgesprochen wegen dieser Sperrzeit, nun sagte mir die SB er würde auch dort eine Sanktion erwarten müssen und die Miete die anteilig an mich gezahlt wird würde auch nicht gezahlt werden.... Habe dann mit dem SB vom Alg1 den Sachverhalt geschildert, Sie meinte es könne nicht auf beiden Seiten eine Sanktion vollzogen werden und an den Anteil der Miete dürften sie nicht ran... Ich weiß leider jetzt garnicht was und wie ich es richtig mache...


    Hat jemand ein Rat und Tipp für mich, was und wie ich weiter vorgehen soll (kann).. Stimmt es, kann man mir und meinem Sohn(19Jahre) jegliche Leistung einbehalten?


    Lieben Gruß, Biene

  • So, wie ich das aus anderen Antworten in der Vergangenheit hier im Forum herauslesen konnte, dürfen / gehen die an die Kosten der Unterkunft nicht `ran. Gibt es keine Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Sanktion, also ist die berechtigt? Fristlose Kündigung muss ja nicht in jedem Falle gerechtfertigt-schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers bedeuten.

  • hallo biene,


    ich habe auch einen 19j., der hat auch eine Sanktion, jedoch ist er mittlerweile bei 100%, darum entfällt bei ihm nun jeglicher zuspruch für Regelsatz und Unterkunftskosten, in unserer BG..


    würde mich nochmals erkundigen, ob da schon vorab Sanktionen waren..


    ich habe Widerspruch eingelegt, weil o.g. Sanktion macht sich natürlich bemerkbar, jedoch sind die da schon seit 4 Monaten drann, habe schon 2x Erinnerungen geschickt, nunja dauert halt alels ein wenig..*


    wünsch dir viel glück..


    LG.. schöne Pfingsten
    BineNRW

  • Hallo,


    bei einer Sperrzeit durch die Agentur der Arbeit, darf die ARGE nicht die KdU kürzen. Es sei denn es liegt eine weitere Pflichtverletzung vor. Dass 100% der Regelleistung sanktioniert wird, gilt immer bei Sanktionen gegen U25er.
    Siehe SGB II § 31:
    (5) Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, wird das Arbeitslosengeld II unter den in den Absätzen 1 und 4 genannten Voraussetzungen auf die Leistungen nach § 22 beschränkt; die nach § 22 Abs. 1 angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sollen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 1 oder 4 wird das Arbeitslosengeld II um 100 vom Hundert gemindert. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 2 wird das Arbeitslosengeld II um den Vomhundertsatz gemindert, der sich aus der Summe des in Absatz 2 genannten Vomhundertsatzes und dem der jeweils vorangegangenen Absenkung nach Absatz 2 zugrunde liegenden Vomhundertsatz ergibt. Absatz 3 Satz 4 gilt entsprechend. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II nach Satz 2 kann der Träger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls Leistungen für Unterkunft und Heizung erbringen, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. Die Agentur für Arbeit kann Leistungen nach Absatz 3 Satz 6 an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erbringen.


    Ich würde mit dem Auszug aus dem SGB II persönlich zur ARGE gehen. Wenn der SB die Sanktion gegen die KdU nicht zurück nimmt, den Teamleiter verlangen.
    Ein Widerspruchsverfahren dauert einfach zu lange, das kann vor Ort schneller geregelt werden.


    LG, Jalale.

  • Hallo,


    Mein Sohn hatte noch nie eine Sanktion, Er würde eine Sanktion bekommen da Er in der Ausbildungzeit gekündigt wurde... Mir wurde von der Age 1 Beraterin gesagt, Er dürfe nicht auf beiden Seiten eine Sperrzeit und eine Sanktion erhalten dürfen, da Er sich noch nie etwas hat zu Schulden kommen lassen... Ich weiß nicht was die sich dabei denken, Geld komplett einzubehalten, denn ich muss dazu noch sagen, ich habe noch ein Kleinkind zu Hause, es geht dann auch auf Kosten meines Kleinen und da geht mir echt die Hutschnur hoch.. Dann sollen sie ihm Essensmarken geben, denn sonst weiß ich echt nicht wie ich meine Kinder 3 Monate durchbringen soll....


    Lieben Gruß und Danke an alle, die mir helfen konnten und noch helfen können, Sabine

  • hab mangels zeit die antworten nicht geleshen, soltest aber unbedingt widerspruch erheben, denn die bescheide sind zumindest für 6 wochen rechtswidrig
    rechtlich sehr kompliziert, denn bei der hälfte der 3monatigen sperrzeit muss ermessen ausgeübt werden, was meistens nicht der fall ist

  • Hallo zurück, ich danke Euch für die guten Tipps.... Mein Sohn hat nun doch keine Sperre erhalten und auch keine Sanktion....puhhhh. Habe mich nochmals mit allen SB unterhalten die für mich und meinem Sohn zuständig sind... Ich kann nur sagen, manchmal hilft es doch, erst anrufen und es im ruhigen Versuchen, es sind doch noch Menschen unter den SB die Menschlich mit einem umgehen....


    Lieben Gruß, Sabine