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Umzug trotz absage vom jobcenter

 
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  #1  
Alt 06.10.2008, 21:59
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Standard Umzug trotz absage vom jobcenter

Hallo zusammen,

ich habe ein problem. ich möche wieder zurück in die nähe meiner eltern ziehn denn da könnte ich in der nähe noch mal ausbildung machen. Aber das jobcenter hat mir einen umzug nicht zu gestimmt. meine frage jetzt muss da jobcenter bei meinen eltern den unterhalt bezahlen oder nicht? oder gibt es tipps wie mann das machen kann.

danke schon mal im vorraus

LG seb
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  #2  
Alt 06.10.2008, 22:22
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Welcher Grund der Ablehnung des Umzuges wurde dir mitgeteilt?

Ein Umzug kann dir grundsätzlich nicht verwehrt werden, wenn du weiterhin in eine angemessene Wohnung ziehst. Bei der Unterhaltsfrage stellt sich das problem, ob deine Eltern dir noch zum Unterhalt verpflichtet werden können (wenn du unter 25 Jahre bist). Ferner ist entscheidend, ob du mit deiner Ausbildungsvergütung dann deinen Unterhalt selber bestreiten kannst.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 06.10.2008, 22:59
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erst mal danke für die schnelle antwort. ich bin über 25 und der fallmanager hat gemeint das ich keinen wichtigen grund für einen umzug habe da ich nichts in der hand habe das ich dort bei meinen eltern ausbildung machen könnte. ist nur die frage ob ich abegelehnt werden kann oder so? und ich habe gehört das man eventuell harz4 zurück zahlen muss wenn man eigenwillig umzieht stimmt das?
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  #4  
Alt 06.10.2008, 23:40
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Die Aussage ist falsch, du kannst jederzeit umziehen. Die Bewilligung eines Umzuges benötigst du nur, wenn du Kosten erstattet bekommen musst (Umzugskosten, Mietkautionen, Maklergebühren). Solang du den Umzug selber finanzieren kannst und in eine angemessene Wohnung umziehst, kann dir keine Leistung versagt werden. Ausnahme: siehe oben, deine Eltern unterhalten dich.

Zitat:
Zitat von Artikel 11 Grundgesetz:
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Dazu ein passendes Gerichtsurteil:

Zitat:
Zitat von Urteil des BSG vom 07.11.2006 (Az.: B 7b AS 8/06):
Trotz nicht notwendigem Umzug hat ein ALG II Bezieher Anspruch auf ungekürzte Mietübernahme, dies ergibt sich direkt aus § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Insoweit hat inzwischen auch das BSG festgestellt, dass es zur Übernahme der örtlich angemessenen Unterkunftskosten keiner Zusicherung bedarf.
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Geändert von TheNextOne (07.10.2008 um 00:08 Uhr)
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  #5  
Alt 06.10.2008, 23:55
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danke das hat mich doch mal weitergebracht. reicht das auch erstmal das ich mein 2 wohnsitz bei meinen eltern habe oder muss ich zwangsläufig umgemeldet sein?
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  #6  
Alt 07.10.2008, 00:20
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Bei ALG II Beziehern gibt es keinen Zweitwohnsitz. Du hast dich an einem Wohnort aufzuhalten, da daran die Erreichbarkeit gemessen wird.
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  #7  
Alt 07.10.2008, 00:26
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ok dann muss ich mich also zwangsläufig ummelden ich danke dir.
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  #8  
Alt 07.10.2008, 00:30
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Gute Nacht
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  #9  
Alt 12.10.2008, 20:11
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hallo zusammen eine frage hab ich da noch wenn das jobcenter mir nicht zustimmt auszuziehen? kann man da mit dem geschäffsführer von dem laden reden oder ist das ehr net so gut???
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  #10  
Alt 12.10.2008, 22:49
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Können schon, aber du musst dann nachweisen können, dass du im recht bist. Ansonsten wird er auch so entscheiden (müssen).
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