Unterhaltszahlung in ehe. Gemeinschaft bei nicht eigenen Kindern

  • Hallo
    ich habe eine Frage, meine Freundin und ihre 2 Kinder(6+8)wollen demnächst zusammen ziehen. Da der Kindesvater Harz 4 bezieht und sich weigert, den Unterhalt für die Kinder zu zahlen, bekommt meine Freundin einen Unterhaltsvorschuss vom Amt. Wenn wir jetzt zusammen ziehen, kann das Amt mich für die Zahlung des Unterhalts einsetzen wenn wir in eheähnlicher Gemeinschaft leben? Gibt es sonst noch Regelungen, die mich betreffen könnten und zu Zahlungen führen? Ich liebe die beiden Kinder, aber ich sehe nicht ein für den faulen Kindsvater arbeiten zu gehen.
    Vielen Dank schonmal im Voraus für Informationen

  • Nehme an nicht Deine Freundin und ihre Kinder wollen zusammenziehen sondern ihr alle vier.
    In dem Fall kann das Jugendamt natürlich nicht von Dir verlangen auch nicht Ersatzweise die Unterhaltspflicht, des leiblichen Vaters zu übernehmen. Auch der Unterhaltsvorschuss wird von Dir nicht zurückverlangt werden. Wenn Deine Freundin die ARGE davon überzeugen kann, dass ihr erst einmal für ein Probejahr zusammen ziehen werdet, wird noch nicht einmal Dein Einkommen bei ihrem Bedarf angerechnet.

  • wäre mir neu. hier, vom bundesjustiz veröffentlichte texte im internet steht noch der alte text. ich halte es m.E. auch für abwegig, daran etwas zu ändern.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html


    Da sich ja der Gesetzestext anscheinend doch nicht geändert hat dann lies bitte einmal dieses,


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1.
    länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
    Übrigens hat meine Tochter, nachdem ihr Mann durch einen Verkehrsunfall ums Leben kam 9 Monate mit ihren jetzigen Partner zusammen gelebt und zwar in einem Probejahr. Und dies mit meiner damals 5 jährigen Enkeltochter und einjährigen Enkelsohn. Erst nach dem sie sich offiziell dafür entschieden hatten zu heiraten lag dann natürlicherweise nahe, dass sie gewillt waren Verantwortung im Sinne des Gesetzes füreinander zu übernehmen.

  • das heißt also im Klartext, wenn das Geld nicht reicht gibts nichts vom Amt weil ich genug habe?
    Welche Verpflichtungen muss ich noch übernehmen? Bin ich für meine Freundin dann auch unterhaltspflichtig?
    Wenn ja, wieviel darf sie denn verdienen/haben wenn sie kein Harz4 bekommt bevor ich einspringen muss?

  • aua! klar man, also tritt punkt 3 in kraft:




    oder werden die kinder nicht im haushalt versorgt?


    Der Knackpunkt ist, ob es sich denn um einen gemeinsamen Haushalt handelt. Und hier wären wir wieder bei dem Punkt, " gewillt sind Verantwortung füreinander zu tragen bzw. füreinander einzustehen " was man ja laut Gesez erst nach einem Jahr unterstellen kann.

  • also mit zwei kindern in einer wohnung, da geht die arge immer von einem gemeinsamen haushalt aus. alles andere wäre aberwitzig.


    @overhage


    lediglich dein einkommen wird in der bedarfsgemeinschaft angerechnet. du bist weder für die kinder noch für die freundin unterhaltspflichtig. egal was sie verdient, dein einkommen zählt erstmal mit. einspringen musst du überhaupt nicht.

  • [quote='lacki','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=53238#post53238']also mit zwei kindern in einer wohnung, da geht die arge immer von einem gemeinsamen haushalt aus. alles andere wäre aberwitzig.


    Nun dann vergessen wir das SGB und überlassen künftig der ARGE, wovon sie ausgehen möchte. Gesetze verwirren einen sowieso nur .

  • das heißt also im Klartext, wenn das Geld nicht reicht gibts nichts vom Amt weil ich genug habe?
    Welche Verpflichtungen muss ich noch übernehmen? Bin ich für meine Freundin dann auch unterhaltspflichtig?
    Wenn ja, wieviel darf sie denn verdienen/haben wenn sie kein Harz4 bekommt bevor ich einspringen muss?


    Wer wem gegenüber Unterhaltspflichtig ist, kannst Du im BGB dem § 1601 entnehmen. Freundin und deren Kinder gehören jedenfalls nicht dazu.

  • Sollte die ARGE von einer BG ausgehen und das wird sie auf jeden Fall versuchen und er zuviel verdienen, sodass Sie keine Leistungen mehr vom Amt bekommt, dann ist Sie auch mit den Kindern nicht mehr
    krankenversichert.


    Wer soll dann die GKV für die 3 zahlen ? Er mus zwar von gesetzteswegen nicht Unterhalt zahlen, aber wer sonst soll für die Kosten aufkommen !


    Theorie und Praxis


    Gruß Klaus


    Keep on rocking

  • Solange ihr nicht verheiratet seid sondern nur in einer Partnerschaft zusammenlebt,bekommt sie auch noch weiterhin Unterhaltsvorschuss,solltet ihr allerdings heiraten fällt der Unterhaltsvorschuss weg,egal ob es deine Kinder sind oder nicht.Weil genau das haben wir auch erst hinter uns,nach der Hochzeit fiel der Unterhaltsvorschuss weg.

  • Solange ihr nicht verheiratet seid sondern nur in einer Partnerschaft zusammenlebt,bekommt sie auch noch weiterhin Unterhaltsvorschuss,solltet ihr allerdings heiraten fällt der Unterhaltsvorschuss weg,egal ob es deine Kinder sind oder nicht.Weil genau das haben wir auch erst hinter uns,nach der Hochzeit fiel der Unterhaltsvorschuss weg.


    So kenne ich es auch

  • Meine Freundin hatte den Fall.
    Sie ist mit 2 Kindern zu ihrem Freund gezogen.
    Das Amt wollte nicht mehr zahlen wegen eheähnlicher Gemeinschaft.
    Sie hat geklagt und gewonnen, Eheähnliche Gemeinschaft erst ab einem Jahr.
    Nachdem das Jahr vorrüber war, Amt nicht mehr gezahlt.
    Sie hat geklagt, gewonnen. Sie haben kein gemeinsames Kind und stehen nicht Gemeinsam für einander ein.
    Jeder hat immer ein eigenes Konto, sein eigenen Anteil der Miete überwiesen. Sie hatten kein gemeinsames Konto, sie haben sich nie Geld geliehen vom anderen( keine Überweisung gegenseitig.)
    Er beaufsichtigte nicht ihre Kinder.
    Und wenn das Amt die Nachbarn fragt ist das Gesetzeswiedrig. Falls jemand vorbei kommt um das nachzuprüfen, man ist nicht verpflichtet sie reizulassen.