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#11
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[QUOTE=lacki;53238]also mit zwei kindern in einer wohnung, da geht die arge immer von einem gemeinsamen haushalt aus. alles andere wäre aberwitzig.
Nun dann vergessen wir das SGB und überlassen künftig der ARGE, wovon sie ausgehen möchte. Gesetze verwirren einen sowieso nur .
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#12
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Zitat:
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#13
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Sollte die ARGE von einer BG ausgehen und das wird sie auf jeden Fall versuchen und er zuviel verdienen, sodass Sie keine Leistungen mehr vom Amt bekommt, dann ist Sie auch mit den Kindern nicht mehr
krankenversichert. Wer soll dann die GKV für die 3 zahlen ? Er mus zwar von gesetzteswegen nicht Unterhalt zahlen, aber wer sonst soll für die Kosten aufkommen ! Theorie und Praxis Gruß Klaus Keep on rocking |
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#14
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Solange ihr nicht verheiratet seid sondern nur in einer Partnerschaft zusammenlebt,bekommt sie auch noch weiterhin Unterhaltsvorschuss,solltet ihr allerdings heiraten fällt der Unterhaltsvorschuss weg,egal ob es deine Kinder sind oder nicht.Weil genau das haben wir auch erst hinter uns,nach der Hochzeit fiel der Unterhaltsvorschuss weg.
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#15
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Zitat:
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#16
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Meine Freundin hatte den Fall.
Sie ist mit 2 Kindern zu ihrem Freund gezogen. Das Amt wollte nicht mehr zahlen wegen eheähnlicher Gemeinschaft. Sie hat geklagt und gewonnen, Eheähnliche Gemeinschaft erst ab einem Jahr. Nachdem das Jahr vorrüber war, Amt nicht mehr gezahlt. Sie hat geklagt, gewonnen. Sie haben kein gemeinsames Kind und stehen nicht Gemeinsam für einander ein. Jeder hat immer ein eigenes Konto, sein eigenen Anteil der Miete überwiesen. Sie hatten kein gemeinsames Konto, sie haben sich nie Geld geliehen vom anderen( keine Überweisung gegenseitig.) Er beaufsichtigte nicht ihre Kinder. Und wenn das Amt die Nachbarn fragt ist das Gesetzeswiedrig. Falls jemand vorbei kommt um das nachzuprüfen, man ist nicht verpflichtet sie reizulassen. |
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