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#1
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Ich wußte nicht das es bei Harz 4 den sogenanten Urlab nicht mehr gibt und nur noch für 3 Wochen die Ortsabwesenheit!
Ich war heute beim Arbeitsamt und da sagte mir meine Vermittlerin das ich das erst 1.woche vorher bei ihr beantragen kann. Sie sagte aber gleich das es passieren kann , dass es passieren kann das es auch nicht genehmigt werden kann. Was kann ich tun in solch einen Fall falls die genehmigung nicht stattfindet, da der Urlaubsplatz bezahlt wurden ist und hiervon zwei personen betroffen sind.Denn eine Person musste extra Urlaub bei seinen Arbeitgeber schon lange im voraus beantragen und hat auch den Urlaubsplatz bezahlt. Ich danke im Voraus auf eine Antwort |
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#2
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Hallo!
Du hast als ALG2-Empfänger keinen Urlaub, außer du befindest dich in einer Maßnahme, einem EEJ oder einer Weiterbildung. Ebenfalls besteht kein Recht auf Orstabwesenheit. Geändert von Maarc (18.05.2009 um 15:42 Uhr) |
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#3
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Zitat:
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#4
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Hallo Maarc ich weiß das es den Urlaub nicht gibt , aber das man eine Ortsabwesenheit beantragen kann.Ich habe auch gefragt was ich in so einen Fall tun kann wenn es mir abgelehnt werden würde, weil hier ja auch andere Personen daran hängen und auch Geld.Außerdem denke ich das trotz harz 4 auch menschen ordentlich behandelt werden können und nicht zur untersten Mittelschicht gehören...Ich war bisher immer auf Arbeitssuche , war vor zwei jahren krank ganz schlimm, hätte demnach auch eine kur beantragen können , meine mutter ist an krebs erkrankt und bin seit sieben jahren allein erziehend ...Ich denke mal vom menschlichen her gesehen um wieder mal zur ruhe zu kommen und kraft zu schöpfen , steht es ein einfach nur zu.Warum gibt es in unseren staat aufeinmal so viele kranke, weil sie mit der ganzen problematik nicht fertig werden...unser Staat macht doch die leute nur noch kränker ...sie sollen den leuten doch auch mal was gutes gönnen um einfach nur konzentrierter danach besser durchzustarten um wieder kraft zu haben.
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#5
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf Urlaub. So ist es nunmal.
Auch wenn die DIenstanweisung besagt, dass 3 Wochen Ortsabwesenheit gewährt werden sollen. Jedoch ist die Dienstanweisung kein Gesetz. Ich glaub jeder ALG2-Empfänger hat mehr Freizeit als jemand, der Vollzeit arbeitet. Der bezahlte Urlaub ist nur auf Arbeitnehmer anzuwenden. Bevor man Gesetze zitiert sollte man sich mal ein wenig schlau machen. |
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#6
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@maarc
Du schreibst: "Ich glaub jeder ALG2-Empfänger hat mehr Freizeit als jemand, der Vollzeit arbeitet. " So ganz stimmt das wohl nicht; es gibt viele H IV-Empfänger, die neben ihrer (teilweise auch Vollzeit-)Tätigkeit aufstockende Hilfe benötigen. Das haben wir den u.a. Dumpinglöhnen zu verdanken. |
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#7
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das paradoxe ist, die arbeitsvermittler können einem nichts anbieten außer müll, aber wenn einer mal das wort URLAUB in den mund nimmt fängt die ARGE (oder wie auch immer das gebilde jeweils sich schimpft) an zu zucken....
wenn also einer arbeitet und einer abhängig ist von sozialhilfe, warum bitte schön soll denn hier kein urlaub gemacht werden dürfen? das hat mit gesetzen nicht unbedingt was zu tun, denn im SGB ist es weder verboten noch erwünscht, also ist hier nicht der jurist sondern der mensch im sachbearbeiter gefragt. offensichtlich ist das mit dem MENSCHSEIN aber so eine sache. hier ist im einzelfall zu entscheiden, und wie haben wir es gelernt? ohne stichhaltige sachbezogene gegenargumente wird POSITIV unterstellt... also MAARC, immer mensch bleiben |
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#8
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@Maarc - Du scheinst nicht im Bezug von Hartz IV zu stehen. Sei froh.
Ich habe leider das Pech trotz Bemühungen eine Vollzeitstelle zu bekommen in diesem System zu hängen. Da meine Eltern weit weg wohnen, haben meine Kinder und ich das Bedürfnis wenigstens zu Weihnachten bei ihnen sein zu können. Man geht artig, brav zur ARGE stellt einen Antrag auf Ortsabwesenheit, da die Kinder ja auch Ferien haben, um die Feiertage gemeinsam verbringen zu dürfen. Die Reaktionen der Sachbearbeiter sind jedes Jahr das gleiche - diese Arroganz, das man mal für 5 Tage die eigene Wohnung verlassen möchte und ca. 700 km weiter im eigenen Land verbleibt. Nein ich feiere Weihnachten nicht auf den Malediven oder sonst wo, es sind nur die Großeltern. Man kommt sich wie ein Bittsteller vor. Das beste aber ist jedes Jahr - übers Jahr hörst du nichts von der ARGE, aber wenn ich aus dem Zug aussteige kommt grundsätzlich ein Anruf .... ARGE W..., Guten Tag , wir haben ein Stellenangebot für sie. Sollen wir ihnen das zusenden? Möchten Sie sich darauf bewerben? .... Schleppt ihr immer eure gesammten Bewerbungsunterlagen überall hin mit? Wenn ich eine Ortsabwesenheit beantrage und genehmigt bekomme, muß ich grundsätzlich für diese paar Tage eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. In der steht nichts weiter wie das mir mein "Urlaub" genehmigt wird und ich mich danach wieder weiter um eine Stelle bemühen soll. Hey was mach ich denn, nur sind die meisten Stellen 400 €-Jobs und davon kann weder ich noch der Staat existieren. |
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#9
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ganz einfach du MUSST um erlaubnis fragen wenn du weg möchtest wenn di nein sagen ist es so weil du hast ja keine recht mehr dich frei zu bewegen dämnächst müssen wir alle fragen wieviel toiletten papier man nehmen darf weils ja sonst verschwendung ist
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#10
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Muß denn eine Ablehnung nicht auch von dem SB begründet werden oder können die das nach Lust und Laune entscheiden.
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