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#1
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Hallo,
ich habe mal eine wichtige Frage. Ich muss demnächst Hartz 4 beziehen. Ich bin alleinerziehende Mama, mein Sohn ist 1 Jahr alt. Da ich mich nicht mehr mit meinen Freund verstehe muss ich raus. Allerdings habe ich nichts, nur Klamotten. Keine Möbel,nichts weiter. Bekomm ich das vom Amt und wieviel würde mir zu stehen? Bitte dringend um Hilfte, im voraus schonmal danke |
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#2
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guten morgen,
bist du im bezug von irgendwelchen leistungen? erfrage im vorfeld wie hoch deine miete sein darf..(die auskunft erhälst du telef. bei der zuständigen arge) lasse dir vom amt bestätigen, das der umzug genehmigt wird.. dann stelle formlos anträge.. mietübernahme, evtl. kaution, möbel (mache eine liste mit ALLEN dingen).. deinen antrag kannst du im vorfeld auch schon im netz runterladen und ausfüllen, somit bist eigentlich bestens vorbereitet auf deinen ersten termin bei der arge.. ergänzt Bitte, falls ich was vergessen haben sollte.. grüßle BineNRW
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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#3
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moin moin.
wenn du noch nie einen eigenen haushalt hattest und diue möbel etc. alle deinem (ex)-freund gehören, dann steht dir eine erstaustattung für deine erste eigene wohnung zu. auch für deinen sohn. mache dem amt klar das ihr euch getrennt habt. du musst aber auch damit rechnen, dass das amt im vorfeld, nach der antragsabgabe, zu dir nach hause kommt und überprüft ob ihr wirklich getrennt seid. also räumliche trennung, falls noch nicht geschehen, innerhalb der wohnung wäre ratsam. |
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