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#1
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Hallo, die Arge hat uns heute telefonisch kontaktiert, und meinte das sie uns zur 'Grundsicherung' schieben möchten.
Jetzt ist die Frage, was ist an der Grundsicherung ander als an ALG II? Bei ALG II sind wir ja beispielsweise an bestimmte Regelungen verpflichtet was den Zuverdienst angeht, ist es bei der Grundsicherung anders? Angenommen meine Mutter bekommt demnächst die Grundsicherung, bekomm ich als unter 25 Jähriger der noch ein Jahr Schule hat und dann seine Ausbildung beginnt zum 1.8.2012 auch das Geld was ich von der Arge bekommen habe vom Grundsicherungsamt? Oder übernehmen die meine Mutter, und ich muss bei der Arge bleiben? Über Antworten würde ich mich freuen. |
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#2
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Zitat:
Ich kann das aus Sicht meiner Person erklären , hoffe ich! Meine Frau ist in dieser Grundsicherung man hat sie auch abgeschoben, Amtsärztlicherseits! heisst Sie kann nicht einmal 3 Studen am Tag arbeiten! Bei Ihr heisst das sie braucht sich nicht zu bewerben und bekommt keine Weiterbildung von der Weiterbildungs- Mafia, wie Krone , Mikro ... oder Schnekra. Heisst die ARGE lässt Sie nun n Ruhe und sie bekommt gleiches Geld wird nur ncht mehr mit Bewerbungs Nachweisen und Schikanierungen etc. belästigt. Du wirst wohl in der ARGE normal bleiben wie gehabt! Aber Frage doch lieber deine Betreuerin dort, die zuständig ist für Dich. Bei Deiner Mutter ich kenne den Grund nicht, entweder aus altersgründen, schwerbehindert, oder einfach nicht mehr vermittelbar! Aber die ARGE muss Euch doch den Grund und weiteres Vorgehen nennen!!? Hier bei uns hat sich nix geändert wir sind noch beim gleichen Leistungszenrum heisst , Höhe und Auszahlung hat sich nix geändert! Nur das die ARGE mich "noch" am Band hat mit Bewerbungen und dem ganzen Unsinn und meine Frau hat Ihre Ruhe! Elch Geändert von Elch (27.07.2011 um 14:29 Uhr) |
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