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#1
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Hallo alle zusammen.
Ich bin nun schon so oft auf dieses forum gekommen da musste ich mich einfach mal anmelden. Ach wenn diese frage sicher schon hunderte mal gestellt wurde ich muss sie leider noch einmal stellen. Hab zu dem thema schon so oft etwas gelesen aber verstanden hab ichs noch nie so wirklich. Es geht um folgendes. Leider bin ich zur zeit ohne arbeit und beziehe daher Harz 4 oder wie auch imemr ALG 2 Ich bin 27 jahre und schwerbehindert. Mein ausweiss ist unbefristet 80 % mit den merkzeichen aG und B. Meine frage ist jetzt hätte ich in dem fall anspruch auf einen mehrbedarf auch wenn ich ALG 2 beziehe. Wenn es nicht so sein sollte ok auch wenn ichs ein wenig ungerecht finde das ein zuckerkranker mehr bekommt damit er sich das richtige essen kaufen kann mich aber keiner fragt wovon ich mir schuhe kaufen kann um raus zugehen. Überall kann man in zusammenhang mit ALG 2 lesen mehrbedarf. Aber nur bei Erwerbsfähigen behinderten. Was heißt das genau? Wo ich etwas mehr bekomme ist beim wohngeld. Sind 10 euro mehr als normal. Sonst die üblichen 347 euro. ist das so richtig ? Hoffe ihr könnt mir helfen damit ich diese frage entlich los bin. ![]() 10000 dank euch schonmal. Mfg Patric |
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#2
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Hallo,
in der Regel wird eine Mehrbedarf für Menschen mit einer Behinderung gezahlt. Art und Umfang und ob diese von der Krankenkasse bezuschußt werden hängt aber vom Grad bzw. der Art der Behinderung ab. |
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#3
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sonst weis keiner etwas genaues?
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#4
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Nach § 28 Absatz 1 Nummer 4 SGB II
haben nichterwerbsfähige Personen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Abs. 4 oder § 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 besteht. LG Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#5
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Hallo patric 2006
Du hast mit Sicherheit einen Mehrbedarfsanspruch, ich habe auch eine Behinderung von 70% die allerdings nicht den Zusatzvermerk G enthält, der %-Satz ansich würde aebr für einen Mehrbedarf reichen, da Du im Besitz eines solchen Eintrages bist sehe ich die Angaben von Kätzchen bestätigt. Gruß |
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#6
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Ich frage mich was bedeutet nun genau dieses erwerbsfähig und nicht erwerbsfähig.
Mit Erwerbsfähig ist doch gemeint das man arbeiten kann aber keine arbeit hat. Erwerbstätig das man arbeit hat Erwerbsunfähig das man nicht arbeiten kann. Bei mir ist es ja so das ich arbeiten kann aber halt leider keine habe. Ich habe wie gesagt schonmal geld vom amt für mehrbedarf bekommen musste dieses aber zurückzahlen. Die aussage damals war das man nur dann anspruch auf einen mehrbedarf hat wenn man ARBEIT hat. |
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#7
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Hallo patricia 2006!
Das ist ja völliger Blödsinn! Bei mir läuft gegenwärtig ein Mehrbedarfsantrag wegen der Umgangsregelung mit meinen Kindern und hätte ich eine Arbeit bräuchte ich diesen Mehrbedarf sicherlich nicht so dringend wie gegenwärtig. Ein Diabethiker hat doch auch einen Mehrbedarfsanspruch, will man ihm das verwehren wenn er keine Ar beit hat? Erwerbsfähig ist jemand der wöchentlich 15 Stunden und mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ob behindert oder nicht! Wenn Du also die Bereitschaft erkennen lässt oder noch bessere zu Papier gibst das Du dazu bereit oder in der Lage wärst, wirst Du zunächst in die Kategorie "Erwerbsfähig" eingestuft, deshalb auch oft diese komische Frage auf den ARGE'n ob man sich vorstellen könne bis zu 3 Stunden täglich zu arbeiten oder eine entsprechende Tätigkeit aufzunehmen. Sofern die Vermittlung der ARGE dann nicht erfolgreich ist versucht diese, um die Statistischen Vorgaben zu erfüllen auch schon mal mittels Amtsärtzlicher Untersuchung den Zustand der " Erwerbsunfähigkeit" zu belegen, damit würde der Betroffenen in einer anderen Statistik auftauchen. Ich denke da Du erkennen lässt das Du arbeiten möchtets, wird der Amtsarzt diesbezüglich nur Einschränkungen hinsichtlich möglicher Tätigkeiten zu Protokoll geben, bei mir war das z.B. das Tätigkeiten verbunden mit Heben und Tragen von mehr als 15 Kg für mich ausgeschlossen sind da bezogen auf mein Körpergewicht die maximal zumutbare Belastung des atrosebehafteten Fußgelenkes 150kg beträgt. trotzdem bleibt man arbeitsfähig, z.B. für sitzende Tätigkeiten. Blinde, Gehörlose und Querschnittsgelähmte sind trotz gewisser Handycaps im Arbeitsmarkt vermittelbar und gelten daher als "erwerbsfähig", dies bleibt man dann solange bis man "erwerbstätig" wird. Warum diesbezüglich dann eine Förderung durch Mehrbedarf gegeben sein sollte und andererseits dies nicht zulässig ist, will mir nicht einleuchten. Ich denke das die Dir gemachte Begründung nicht auf dieser Grundlage als richtig zu bewerten ist. Gruß |
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#8
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Ja genau musste vom der ARGE aus damals zum amtsarzt und hab mich da untersuchen lassen.
Das ergebniss war das ich für 4 std am tag arbeitsfähig bin, mein arbeitsplatz ebenderdig zu erreichen sein muss und die fahzeit zur arbeit nicht mehr als eine std täglich sein darf. Ich bin gerne bereit arbeiten zu gehen den kann mir erzählen wer will aber zuhausesitzen und den ganzen tag nix tun is wirklich auf dauer keine schöne sache. Wie gesagt damals war genau das der grund ( ich sei nicht erwerbsfähig ( als hätte keine arbeit ) darum steht es mir nicht zu. Es würde 100 euro mehr geben wenn ich arbeit hätte als nachteilsausgleich oder so in der art. Scheinbar wissen die selber nicht was erwerbsfähig und erwerbstätig ist. ![]() Also bleibt mir wohl nur ein weg der weg zum anwalt. weil das amt hier bei uns hat wirklich keine ahnung wenn es um behinterte menschengeht |
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#9
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Hallo patric 2006!
Das Amtsärztliche Gutachten sag doch aus das Du arbeitsfähig bist!!!!! 4 Stunden täglich, damit bestätigst Du das was ich zuvor geschrieben habe und der Amtsarzt untermauert diesen Bescheid. Du bist demnach arbeitsfähig! Und jetzt ist nur zu klären warum die ARGE den Mehrbedarf verweigert? Stell den Antrag erneut und berufe Dich auf den Mehrbedarf aufgrund der vorliegenden Behinderung und dem Merkzeichen G. Ein Mehrbedarf besteht z.B. durch besondere Gegebenheiten der Abnutzung, oder zum Ausgleich für besndere Aufwendungen um die Dinge des täglichen Bedarfs. Z.B. wenn Du selbst nicht kochen könntest und somit die Hilfe Dritter (Fahrbarer Mittagstisch ect. ) in Anspruch nehmen müsstest. Ich frage mich wieso die ARGE diesen Anspruch in Deinem Fall nur bei bestehendem Arbeistverhältnis gewähren würde, macht für mich keinerlei Sinn?! Gruß |
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#10
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Das hab ich mir damals auch gedacht.
Es war einfach die aussage ich habe keine arbeit und somit keinen anspruch auf mehrbedarf. vieleicht kann ein körperlich gesunder mensch das nicht so nachvollziehen aber es fängt schon damit an das ich einfach ein auto benötige um mobil zu sein oder alleine dafür um die termine in der arge warnehmen zu können. ohne auto würde ich meine wohnung nicht verlassen können, könnte nicht einkaufen und auch so nirgends hinkommen ( bewerbungsgespräche oder der gleichen ) Des weiteren habe ich wie gesagt nichtnur das merkzeichen aG im ausweis sondern noch das merkzeichen B also muss ich ständig zusehen das jemand zeit finden um mir bei meinen erledigungen zu helfen. Wie du schon sagtest geht es auch um den verschleiß z.B an kleidung ( schuhen ) wo ich nicht wirklich das geld für über habe um mir neue kaufen zu können. Also muss ich das nehmen was ich habe was meiner gesundheit nicht gut tut. das sind alles so sachen die ein gesunder mensch einfach nicht versteht und scheinbar auch das land nicht wo einfach ein behinderter mensch etwas mehr unterstützung braucht wie ein gesunder. Nun gut dann werde ich mir am montag bei meinem anwalt rechtsbeistand einholen und dann schaun was wird. |
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