|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo!
Hab heut schonmal geschrieben, aber bzgl. meiner Frage hat sich etwas geändert... Am 21.10. werden mein Freund (von dem ich schwanger bin) und ich heiraten... Er lebt NICHT bei mir und das weiß die Arge. Ich bin 21, wohne allein und bin über meine Mutter versichert.. Mein zukünftiger geht arbeiten, verdient sehr gut und somit möchte und brauch ich Gott sei Dank ab 21.10. eigentlich keine Leistungen mehr und bin ab dann eh bei meinem Mann versichert, was ja nix zur sache tut... Jedenfalls gehts mir um folgendes... Mein Problem ist das das Geld (Miete,etc.) Ja monatlich im Vorraus gezahlt wird, was ja heißt das nun am 30.9./01.10 die Miete an den Vermieter und die Regelleistung an mich gezahlt wird.. Wie schaut es nun aus? Ich weiß ja das ich verpflichtet bin der Arge bescheid zu sagen, sobald sich was ändert... Wenn ich den Regelsatz für die 10 Tage (21.-31.10) zurückzahlen müsste wäre das ja nicht schlimm, aber was ist mit der schon gezahlten Miete??? Ich würd ja direkt bei meiner Sb nachfragen, aber die ist immer so ekelhaft zu mir, das ich echt panik hab dahin zu gehn.. Ich hatte eigtl. vor die Leistungen schriftlich zum 1.11. zu "kündigen" ohne Grund, aber das wär einerseits betrug und ich will die 7 letzten Wochen meiner Schwangerschaft ohne Stress überstehen
|
|
#2
|
|||
|
|||
|
Du hättest auch in dem alten Thread weiterschreiben können.
Du wirst nicht nur anteilig den Regelsatz, sondern auch die anteilige Miete ab 21.10. zurückzahlen müssen. Turtle |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Und die Erstausstattung fürs baby die ich heut bekommen hab?
Eigentlich nicht, denn ich bin ja novch im Bezug, oder? |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Darüber ließe sich trefflich streiten, insbesondere, wenn man bedenkt, dass er als Vater zur Zahlung der Erstausstattung verpflichtet wäre.
Da wirst du wohl abwarten müssen, ob das Amt sich die Mühe einer Rückforderung mit ungewissem Ausgang macht. Turtle |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| [unter 25] Wer weiß bescheid??? | Yvonne24 | Wohnung und Miete | 2 | 07.05.2009 13:09 |
| Wer weiß Rat? | Salome1980 | Anspruch und Leistungen | 5 | 03.02.2009 18:05 |
| wer weiß rat!!!! | Ladykracher | Anspruch und Leistungen | 3 | 27.03.2008 14:15 |
| Abfindung oder Vermögen? Wer weiß Bescheid?? | Lea888 | Vermögensanrechnung | 0 | 13.12.2006 12:04 |
| wer weiß was | klappi | weitere Themen | 0 | 19.11.2006 20:23 |