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Wer hat Infos zur Übernahme von Weiterbildungskosten

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  #1  
Alt 14.03.2008, 21:10
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Registriert seit: 20.02.2008
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Beiträge: 104
Standard Wer hat Infos zur Übernahme von Weiterbildungskosten

Hallo,

ich besuche seit Ende 2007 Englischkurse zur Auffrischung meines Schulenglisch und zur Weiterqualifizierung für meinen Job. Nach 2 Kindern und 2 Elternzeiten (zwischendrin habe ich nur kurz gearbeitet) ist mein Vollzeitjob nun dahin und ich kann nur noch Halbtags arbeiten.

Um mich aber irgendwann mal wieder auf etwas anderes mit mehr Stunden bewerben zu können, dachte ich, ich nehme mal meine Weiterbildung in selbst in die Hand.

Weiß jemand hier, ob das Job Center einen bei solchen Kosten unterstützt und sie wenigstens anteilig übernimmt, selbst wenn man Arbeit hat.

Mein Ziel ist ja schließlich, mit der Weiterqualifizierung vom Amt weg zu kommen.

Gruß
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  #2  
Alt 14.03.2008, 21:43
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Registriert seit: 02.02.2008
Ort: schleswig-holstein
Beiträge: 15
Standard

hallo deci2001,
etwas ähnliches hatte ich auch mal vor, und weil meine sb anscheinend einen schlechten tag,
oder vorher eine schlechte nacht hatte, wurde es mir abgelehnt. meine bekannte, die eine
andere sb hatte, bekam es bewilligt, also das berühmte ding, mit der ermessenssache.
nebenbei könnten die auch vermuten, weil du es anscheinend selbst bezahlst und hartziv empfänger bist (?)
dass du irgendwo heimlich zu geld gekommen bist, weil man vom normalen regelsatz einen kurs
eigentlich nicht selbst bezahlen kann. also, da würde ich ganz vorsichtig vorgehen.
liebe grüße
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  #3  
Alt 15.03.2008, 20:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 104
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Danke für die Antwort katzenmilch. Meine Kurse kosten bei der VHS als ALG II -Aufstocker nicht die Welt, aber es kommt mit der Zeit einiges zusammen, daher meine Frage. Muss ich mich mit meiner Frage an die Leistungsabt. wenden oder an meinen Arbeitsvermittler?

Gruß
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  #4  
Alt 17.03.2008, 07:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo Deci,
es ist fraglich ob du eine Bezuschuccung für Weiterbildungskosten an der VHS bekommen wirst.
Es kommt darauf an welche Kurse du dort besuchen möchtest und ob diese eine direkte Qualifikation für deine Berufssparte darstellen.

Du musst die Übernahme vor in Anspruchnahme des Kurses beantragen, rückwirkend werden dir keine Kosten erstattet.
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  #5  
Alt 17.03.2008, 14:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 104
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Erst einmal: Ja, für meine Berufssparte sind die Kurse wichtig. Ich habe vor 7 Jahren eine Umschulung zur Bürokauffrau gemacht und normalerweise gehört Englisch da dazu. Bei mir gab es keinen Englischunterricht. Wenn ich aber die Stellenanzeigen durchforste wird es überall verlangt.

Also habe ich einen Einstufungstest bei der VHS gemacht und besuche dort nun den 2. Kurs. Einen Anschlusskurs habe ich schon gebucht und bezahlt. Dann kommt die Sommerpause und danach weiter zu machen wäre dann schon schön mit ein wenig finanzieller Unterstützung.Ziel ist es mich dann auch irgendwann prüfen zu lassen um Englisch bei Bewerbungen über einen entsprechenden Nachweis mit angeben zu können.

An wen wende ich mich denn wegen der Kosten nun am besten?

Gruß

Geändert von deci2001 (17.03.2008 um 20:30 Uhr)
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